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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 96

 

dauerhaft autobefreiten Ring die Ringstraße an jedem Sonntag von 8 Uhr Früh bis 20 Uhr abends nur für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Fiaker, öffentliche Verkehrsmittel – jedoch keine Taxis – sowie Einsatzfahrzeuge nutzbar machen und den motorisierten Individualverkehr, ausgenommen Anrainer und Anrainerinnen zur direkten Zufahrt, ausschließen sollte. Begründet wurde die Forderung damit, dass ein autofreier Ring ein Schmuckstück der Lebensqualität in Wien wäre und dass statt verstauter, luftverschmutzender Platzverschwendung mit zu wenig Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger beziehungsweise Radverkehr Ruhe, Luft und Platz für die Menschen geschaffen würde. 80 Prozent der Verkehrsfläche in Wien werden von Kfz verparkt oder befahren und nur 27 Prozent der Wege mit dem Auto zurückgelegt.

 

Die amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz und BürgerInnenbeteiligung, Frau VBgmin Mag Vassilakou, führte in ihrer Stellungnahme aus, dass die Wiener Ringstraße, besonders in der warmen Jahreszeit, ein gut etablierter und gut angenommener Ort für Veranstaltungen und Kundgebungen unterschiedlicher Art ist. Eine gründliche Diskussion über eine regelmäßige Sperre der Ringstraße an Sonntagen, wie im Petitionstext gefordert, braucht vor allem die Entwicklung eines Alternativkonzeptes, um die notwendigen Verkehrsströme sowie den Anrainerverkehr abwickeln zu können. Eine abschnittsweise Sperre wäre leichter umzusetzen als eine Sperre der gesamten Ringstraße. Daher gilt es, die zahlreichen verkehrsorganisatorischen Rahmenbedingungen hinsichtlich eines Verkehrskonzeptes der Erreichbarkeit der Inneren Stadt, aber auch im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr zu bewerten. Dieser Empfehlung folgte auch der Petitionsausschuss, und die Petition konnte abgeschlossen werden.

 

Es werden auch sehr viele Flächenwidmungs-Petitionen eingebracht, wie zum Beispiel jene, den für die Klimt-Villa 1999 geschaffenen Freiraum zu belassen, oder die Bürgerinitiative Zögernitz. Die Bürgerinitiative Zögernitz richtete sich im Wesentlichen gegen die Änderung der bestehenden Flächenwidmung betreffend die Liegenschaft Residenz Zögernitz auf Grund der Errichtung eines geplanten Wohnkomplexes mit 48 Eigentumswohnungen und einer, zumindest teilweise, öffentlichen Tiefgarage mit 122 Stellplätzen.

 

Die amtsführende Stadträtin, Frau VBgmin Mag Vassilakou, führte in ihrer Stellungnahme unter anderem aus, dass das ehemalige unter Denkmalschutz stehende Casino Zögernitz grundsaniert und in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt sowohl einer hochwertigen kulturellen Nutzung inklusive Tonstudio zugeführt wird als auch seiner historischen Nutzung entsprechend als Hotel Verwendung findet. Nach Abbruch nicht erhaltenswerter Bauten auf Teilen der Liegenschaft soll nun zusätzlich Wohnraum ermöglicht werden. Im Hinblick auf das Ortsbild wurde für das gesamte Areal des Casinos Zögernitz ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt und ein städtebauliches Konzept für eine mögliche zukünftige Wohnbebauung erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Baumbestand wurde ein Baumgutachten erstellt.

 

Der Bezirksvorsteher und die Bezirksvertretung für den 19. Bezirk sind ebenfalls sehr interessiert daran, dass das kulturhistorisch wertvolle und traditionsreiche Gebäude Casino Zögernitz revitalisiert wird und wieder in neuem Glanz erstrahlt, ebenso die Bürgerinitiative Zögernitz.

 

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Architekten nur auf Grund eines von der Stadt Wien in Auftrag gegebenen und finanzierten städtebaulichen Gutachtens vorgehen konnten, in dem die zu verbauenden Flächen und Gebäudehöhen eindeutig festgehalten wurden. Mit einer gemeinsamen Vorgehensweise bei einer zukünftigen Bauverhandlung, wenn dann eine aktuelle Flächenwidmung vorliegt, könnte zwischen Bauwerbern, Bürgerinitiative und der Bezirksvertretung eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden, damit das Hauptziel, die Revitalisierung des Casinos Zögernitz, erreicht werden kann. Somit konnten wir auch diese Petition positiv abschließen.

 

Auch bei den insgesamt drei Petitionen rund um die Höhenentwicklung beim Projekt Eislaufverein, Hotel Intercontinental inmitten der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes, historisches Zentrum von Wien, handelt es sich um eine Flächenwidmungs-Petition.

 

Die erste Petition, „Hochhausprojekt Eislaufverein: Kein Hochhaus im UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“, forderte gemeinsam mit dem Verein Initiative Denkmalschutz, dass bei Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in der sensiblen Kernzone des UNESCO-Welterbegebietes keine Hochhauswidmung erfolgt. Der nun geplante Turm auf dem Areal des Wiener Eislaufvereins/Hotel Intercontinental Am Heumarkt liegt genau in einer wesentlichen Sichtachse zwischen Belvedere und historischem Zentrum und wäre ein klares Störelement. Auch die geplante Baudichte wurde als viel zu massiv betrachtet und eine deutliche Reduzierung gefordert.

 

Die zweite Petition „Bauprojekt Eislaufverein / Hotel Intercontinental – Höhenreduktion“ forderte, dass bei jeder Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes die zulässige Gebäudehöhe jene des Bestandes der jeweils gegenüberliegenden Bebauung nicht überschreitet. Aus dem Mittel der sich derart ergebenen Höhen in der Lothringer Straße und Am Heumarkt soll sich die Maximalhöhe Richtung Stadtpark ergeben.

 

Die dritte Petition, „Nein zum Hochhausprojekt Hotel Intercontinental – Eislaufverein“ forderte erstens die Offenlegung der Wettbewerbsausschreibung und Juryentscheidung, zweitens bei Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes keine Hochhauswidmung in der Kernzone des Welterbes und drittens die Umsetzung der Beschlüsse des Welterbe-Komitees. Aus dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Hotels Intercontinental und des Eislaufvereins in der Kernzone des Welterbe-Gebietes ist ein Hochhaus als Sieger hervorgegangen, das die Stadtansicht vom Belvedere aus verunstaltet und dem Managementplan, den Wien der UNESCO übermittelt hat, widerspricht. Die Unterzeichne

 

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