«  1  »

 

Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 96

 

sozusagen die einzige geförderte Petition, die es bisher gegeben hat, und dieses Kunststück dann sämtliche Weihen, die das Petitionsgesetz hergibt, erhält, von der Einladung des Petitionswerbers bis zur Empfehlung, dann muss ich sagen, irgendwo fehlt die Relation, irgendwo fehlt auch das Verständnis dafür, dass es Petitionen gibt, die mit Steuergeld gefördert werden, während andere Petitionen ganz einfach abgewürgt werden.

 

Wir haben das Selbstverständnis, dass wir nicht differenzieren nach Anliegen, die uns genehm sind, und Anliegen, die uns nicht genehm sind, sondern wir sagen, jeder Petitionswerber, der von mindestens 500 Petitionsunterstützern unterstützt wird, hat das Recht, dass er im Ausschuss seine Petition präsentiert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Kurz nur: Im Unterschied zu den fünf Petitionswerbern, die gehört wurden, hat es die Petition „Kein weiteres Hochhaus in Kaisermühlen“ gegeben. Das ist der Widerstand von vielen Wienerinnen und Wienern gegen eine Gefälligkeits- und Anlasswidmung im 22. Bezirk. Bei dieser Petition wurde zwar der Petitionswerber eingeladen. Wahrscheinlich waren die Umstände mit dem Bezirksvorsteher in der Jury und mit Gemeinderatskollegen Chorherr in der Jury dann vielleicht so, dass man gesagt hat, den muss man jetzt einladen, weil das Ganze rundherum wirklich nicht besonders schön ausschaut. (Zwischenruf von GRin Dr Jennifer Kickert.) Ja, genau! Das Gegenteil von Schönreden ist die Realität. Das ist die Realität in Wien, das ist die Realität im Umgang mit Petitionen.

 

Jetzt sage ich Ihnen, wie die Bearbeitung schlussendlich geendet hat. Es ist der Antrag der FPÖ, dem Petitionswerber die Möglichkeit zu geben, zur Stellungnahme der Frau StRin Vassilakou Stellung zu nehmen, mehrheitlich von Rot-Grün abgelehnt worden, es ist abgelehnt worden, die Architektenkammer, die im Vorfeld kritische Stellungnahmen abgegeben hat, dazu zu fragen, was sie zur Stellungnahme von Frau Vassilakou zu sagen hat, ob das aus ihrer Sicht so zutrifft. Das ist alles abgelehnt worden. Es ist der Antrag, eine Empfehlung im Sinne des Petitionswerbers zu machen, keine Umwidmung vorzunehmen, abgelehnt worden. Am Ende ist das halt so eine Petition, wo der Petitionswerber dort war, aber der Ausschuss sich zu keiner Empfehlung durchringen konnte, weil Rot und Grün das nicht wollten. Diese Anlass- und Gefälligkeitswidmung beschäftigt ja in der Zwischenzeit sogar schon den Stadtrechnungshof. Ich kann zwar die Petition abwürgen, aber zur Flächenwidmung ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.

 

Zu den einzelnen Petitionen werden dann auch noch Kolleginnen und Kollegen sprechen. Es ist ja bereits vom Kollegen Guggenbichler und vom Kollegen Jung heute aufgezeigt worden, wie mit Petitionen, wie mit Bürgeranliegen umgegangen wird. Das war 2014 nicht gut und hat sich 2015 in keiner Form gebessert. Vielleicht deshalb, weil Rot und Grün mit rot-grünen Mitmachfallen beschäftigt sind, mit unverbindlichen Partizipationsgaukeleien statt echter Bürgerbeteiligung und echter Bürgermitbestimmung. Deshalb ist dieser Masterplan Partizipation, der vor Kurzem mit viel Getöse, mit vielen Broschüren und mit viel Geld der Wienerinnen und Wiener präsentiert wurde, an Schwammigkeit und Unverbindlichkeit nicht zu überbieten. Und das sagt nicht die FPÖ, das ist nicht Populismus, sondern das ist die Meinung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in verschiedenen Bereichen mit politischen Themen auseinandersetzen und die das sehr gut durchschauen, dass hinter dem Wort Masterplan Partizipation eine bloße rot-grüne Mitmachfalle steckt. Aber, meine Damen und Herren, wir werden Ihnen am Freitag im Landtag die Möglichkeit geben, zumindest im Bereich des Petitionsrechtes echte Bürgerbeteiligung zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.

 

Abschließend gilt mein letztes Wort den Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern der befassten Magistratsabteilungen, die gute Arbeit leisten und die von meiner Kritik an der politischen Handhabung des Petitionsrechtes in keiner Form betroffen sind. Ihnen gilt der Einsatz der Freiheitlichen Fraktion.

 

Abschließend: Die FPÖ nimmt den Bericht zur Kenntnis. Nicht mehr, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Jischa. Ich erteile ihr das Wort.

 

15.10.23

GRin Mag Birgit Jischa (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates!

 

Nach dem erstmaligen Inkrafttreten des Gesetzes über Petitionen in Wien am 22. Jänner 2013 wurden im ersten Jahr Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit dem neugeschaffenen Instrument der direkten Demokratie gesammelt, die in eine erste Novelle des Gesetzes im Jahr 2014 einflossen. Damit wurde vor allem ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz gesetzt. So sind Stellungnahmen und Beantwortungen, die zur Versachlichung von emotional bewegten Themen beitragen, sowie Jahresberichte verbindlich im Internet zu veröffentlichen. Zur effizienten Behandlung der Petitionen ist die Abgabe von Unterstützungserklärungen nunmehr bis zum Ablauf eines Jahres ab Einbringen der Petition möglich. Schließlich enthalten Jahresberichte, wie der erstmals vorliegende Jahresbericht für das Jahr 2014, die im vergangenen Kalenderjahr abgeschlossenen Petitionen. Die meisten Petitionen sind ganz klar und deutlich verständlich in ihrem Anliegen. Wenn die Petition unklar ist, wird die Petentin oder der Petent in den Petitionsausschuss eingeladen, um diese Unklarheiten zu beseitigen.

 

Der Jahresbericht 2014 über die Behandlung der in diesem Jahr abgeschlossenen Petitionen umfasst, wie mein Vorredner schon festgestellt hat, rund 200 Seiten, und im Jahr 2014 haben wir 35 Petitionen abgeschlossen. Die Menschen in Wien haben viele, ganz unterschiedliche Anliegen, die in Form einer Petition eingebracht werden, auch Verlangen, die eine Minderheit betreffen, zum Beispiel die Petition für autofreie Sonntage auf der Ringstraße. Diese forderte im Wesentlichen, dass die Stadtregierung in Wien als Anfang für einen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular