«  1  »

 

Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2014, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 20

 

(03539-2014/0001-GKU; MA 7, P 40) Die Subvention an die Tanzquartier-Wien GmbH im Jahr 2014 für die Konzeption, Programmierung und Beratung zur Einrichtung eines Medienarchives/Videoportales (Online-Mediathek) in Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/775 gegeben.

 

(03541-2014/0001-GKU; MA 7, P 41) Die Subvention an den Verein IG Freie Theaterarbeit für die Betriebstätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 51 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 51 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03542-2014/0001-GKU; MA 7, P 42) Dem Magistrat wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten im Jahr 2015 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 670 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 670 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03543-2014/0001-GKU; MA 7, P 43) Die Subvention an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH im Jahr 2015 für den Betrieb des Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum im Jahr 2015 in der Höhe von 1 280 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 1 280 000 EUR ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03593-2014/0001-GKU; MA 7, P 45) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Koproduktionshaus Wien GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Koproduktionshaus Wien GmbH werden für den Zeitraum September 2015 bis Juni 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

   533 000 EUR

 

(September bis Dezember)

präliminiert 2016

1 600 000 EUR

präliminiert 2017

1 600 000 EUR

präliminiert 2018

1 600 000 EUR

präliminiert 2019

   800 000 EUR

 

(Jänner bis Juni)

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2015 bis 2019 Vorsorge zu treffen.

 

(03719-2014/0001-GKU; MA 7, P 48) Die Subvention an den Verein Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für den laufenden Betrieb und die Projekte im Jahr 2015 in der Höhe von 1 930 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03483-2014/0001-GKU; MA 7, P 51) Die Subvention an den Jazz und Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2015 für die Jazzkonzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03484-2014/0001-GKU; MA 7, P 52) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Musik im Jahr 2015 in der Höhe von 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03485-2014/0001-GKU; MA 7, P 53) Ein Rahmenbetrag für die Förderung auf dem Gebiet der Komposition im Jahr 2015 in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03486-2014/0001-GKU; MA 7, P 54) Die Subvention an das MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für seine Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 84 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03487-2014/0001-GKU; MA 7, P 55) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Musikalische Jugend Österreichs werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

370 000 EUR

präliminiert 2016

370 000 EUR

präliminiert 2017

370 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 370 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03492-2014/0001-GKU; MA 7, P 56) Die Subvention für D’Akkordeon - Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2015 für das Akkordeonfestival in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03493-2014/0001-GKU; MA 7, P 57) Die Subvention für die Stadtinitiative Wien - Konzerte im Jahr 2015 für die eingereichten Konzertprojekte in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03495-2014/0001-GKU; MA 7, P 58) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Subventionsnehmer Gustav Mahler Jugendorchester

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular