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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2014, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 20

 

Beträge ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(03408-2014/0001-GKU; MA 7, P 29) Dem Magistrat wird im Jahr 2015 zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Förderung der Neuen Medien ein Rahmenbetrag in der Höhe von 343 000 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03547-2014/0001-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an den Wiener Praterverband für die kulturellen Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 40 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03647-2014/0001-GKU; MA 7, P 33) Der MA 7 wird für Subventionen für Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2015 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 1 258 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03669-2014/0001-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention an den Verein IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Jahrestätigkeit und das Kulturinfoservice im Jahr 2015 in der Höhe von 79 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(03412-2014/0001-GKU; MA 7, P 35) Die Subvention an THEATER LILARUM Kossatz & Mitges. OG im Jahr 2015 in der Höhe von 220 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung des Betrages in der Höhe von 220 000 EUR ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

(03414-2014/0001-GKU; MA 7, P 36) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Tschauner Bühne GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Tschauner Bühne GmbH werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

80 000 EUR

präliminiert 2016

80 000 EUR

präliminiert 2017

80 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2015 bis 2017 Vorsorge zu treffen.

 

(03536-2014/0001-GKU; MA 7, P 37) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung mit der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2015 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

6 337 630 EUR

präliminiert 2016

6 337 630 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2015 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03537-2014/0001-GKU; MA 7, P 38) Die MA 7 wird betreffend Volkstheater in den Bezirken mit der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. zum Abschluss einer 2-Jahresver-einbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. werden betreffend Volkstheater in den Bezirken für die Jahre 2015 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

799 000 EUR

präliminiert 2016

799 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2015 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03538-2014/0001-GKU; MA 7, P 39) Die zusätzliche Subvention an Kitsch & Kontor – Theaterverein für das Jahr 2015 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

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