Gemeinderat, 59. Sitzung vom 25.11.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 79
Diese Transparenz vermisse ich auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Wirtschaftsplan 2015, über den wir auch heute am Abend abstimmen werden. Natürlich ist es positiv, dass das Jahresergebnis für 2015 jetzt im Plus liegen soll. Denken wir immer daran, es ist ja eine Prognose, es sind ja noch keine fixen Werte. Ein Plus von immerhin 4 000 EUR, das ist nicht viel, aber gegenüber dem Minus im heurigen Jahr von 52,7 Millionen EUR ist es immerhin ein Fortschritt. Wie allerdings diese Zahlen zustande gekommen sind, bleibt unbekannt, da in diesem Wirtschaftsplan nur das reine Zahlenmaterial ohne jegliche Form der Erläuterungen genannt ist.
Ein Beispiel: Im Finanzschuldenrückzahlungsplan – ein schönes Wort mit 30 Buchstaben – sehe ich, dass 230 Millionen EUR als Finanzierungsdarlehen aufgenommen werden sollen. Einverstanden, so weit, so gut. Aber die Frage ist: Wofür? Für Projekte, denen ich vielleicht ablehnend oder skeptisch gegenüber stehe? Ich weiß es nicht. Und das gilt für alle anderen Zahlen im Wirtschaftsplan genauso. Daher werden wir, wird meine Fraktion dem Wirtschaftsplan auch nicht zustimmen, wider Erwarten eigentlich.
Als letzter Punkt noch ein Detail aus dem Umfeld von Wohnen. Ich spreche mich namens meiner Fraktion entschieden gegen die allgemeine Einführung des sogenannten Smart Meters als Stromzähler aus. Das ist eine Vorgabe der EU zum Stromsparen, wie es heißt, aber es ist auch ein Instrument zur Massenüberwachung in einer lückenlosen Form, wie es nicht einmal die DDR zusammengebracht hat. Es ist ein Milliardengeschäft für internationale Konzerne, weil mit gigantischen Kosten, wenn man alles summiert, letzten Endes verbunden. Für sozial Schwächere bedeutet der Smart Meter zusätzliche Kosten und zwar in einer Höhe, die die Energieeinsparungen deutlich übersteigen können. Das kann nicht der Sinn des Spargedankens sein! Und die Sinnhaftigkeit für kleinere Haushalte ist ja auch schon zu Recht bezweifelt worden!
In Deutschland werden Haushalte erst ab einem Jahresstromverbrauch von über 6 000 Kilowattstunden mit dem Smart Meter zu versehen sein. In Österreich wird die Zwangsbeglückung alle Haushalte treffen. Das ist nicht sinnvoll, es ist eher unsozial. Deshalb bringe ich den Antrag ein und ersuche in formeller Hinsicht um die sofortige Abstimmung:
„Der Gemeinderat ersucht die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der flächendeckende und verpflichtende Einsatz von Smart Meter in Österreich zurückgenommen wird. Zumindest darf nach dem Vorbild Deutschlands der Einbau eines Smart Meter erst ab einem Jahresstromverbrauch von 6 000 Kilowattstunden verpflichtend vorgeschrieben werden.“
Ich danke schön und bis bald. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Dipl-Ing Martin Margulies: Ich danke sehr, das waren 9 Minuten. Als Nächster zum Wort gemeldet ist GR Dr Aigner. Die Uhr steht auf 6 Minuten. 5.30.
GR Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Ja, ein paar Worte zu den in den Raum gestellten Möglichkeiten, neuen Wohnraum zu schaffen, dass man in Richtung einer Enteignung geht oder Leerstandsabgaben einhebt. Meine Damen und Herren, wehret den Anfängen! Wir sind eine Marktwirtschaft, wir haben einen verfassungsrechtlichen Schutz des Privateigentums, und zum Privateigentum gehört die Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen. So sagt es das ABGB aus dem Jahre 1812. Wenn man eine Wohnung hat, dann kann man selber entscheiden, ob man selber drinnen wohnt, ob man sie jemandem anderen gratis zur Verfügung stellt, ob man sie vermietet oder ob man sie leer stehen lässt. Wenn Wohnungen aus Privateigentum leer stehen, dann hat das ja meistens auch gewisse Gründe, und die Gründe sind vielleicht nicht zuletzt auch, wenn es um einen echten reinen privaten, nicht um einen gewerblichen Vermieter geht, im Mietrecht zu suchen.
Ich glaube, man müsste unterscheiden, sowie es das Mietrecht früher viel stärker gemacht hat, ob jemand gewerblich, kommerziell mehrere Wohnungen vermietet, eine Genossenschaft, oder ob es ein Privater ist, der ein Zinshaus hat, oder ist es einer, der eine einzige, vielleicht Vorsorgewohnung hat, die er dann zu Vorsorgezwecken vermietet. Die sind mittlerweile auch ziemlich im Mietrecht drinnen. Gerade die Befristung geht noch, und auch darüber wird diskutiert, dass man nur mehr unbefristete Mietverträge abschließen kann. Dadurch hört sich natürlich der Vorsorgegedanke auf, weil man dann allenfalls die Wohnung verkaufen muss, weil was auf dem Pensionskonto herauskommen wird, weiß man zwar sowieso nicht, aber dass es nicht allzu viel sein wird, das wissen alle, die jetzt Liebesbriefe von der Pensionsversicherungsanstalt bekommen haben. Und wenn man dann nur eine einzige Wohnung hat und dort vielleicht einen Mietnomaden drinnen hat, auch diese Fälle gibt es, dann steht man als Einzelner natürlich ganz schlecht da. Eine größere Gesellschaft, die haben ihre Rechtsanwälte, die haben ihre Kanzleien, die die Möglichkeiten haben, ihr irgendwie zu ihrem Recht zu verhelfen. Aber für einen Einzelnen schaut es da sehr schlecht aus.
Ich glaube, das Mietrecht ist auch ein wesentlicher Schlüssel, um das Wohnrecht und den Wohnraum, so er leer steht, zu mobilisieren. Aber mit Zwangsmaßnahmen, mit Strafsteuern, und so weiter, oder gar mit Enteignungen sollte man wirklich sehr, sehr vorsichtig sein. Ich glaube, da würden wir sehr, sehr viel Freiheit, sehr, sehr viel Marktwirtschaft, auch sehr viel privates Unternehmertum, sehr viel Eigeninitiative unterbinden. Da muss es doch andere Möglichkeiten geben.
Es ist ja auch die Frage zu stellen, warum Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuert werden und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Progression unterliegen. Auch das wäre vielleicht etwas, wo man sagen könnte, gerade für einen Privaten, der ein, zwei Wohnungen nicht gewerblich vermietet, sondern eben zu Vorsorgezwecken, wenn es hier eine pauschale Besteu
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