Gemeinderat, 54. Sitzung vom 24.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 81
Daher möchte ich einen Antrag gemeinsam mit dem Kollegen Johann Gudenus und den freiheitlichen Mitgliedern im Umweltausschuss einbringen. Der Antrag lautet wie folgt:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Österreichische Bundesregierung auf, erstens sich auf europäischer Ebene intensiv gegen eine Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung einzusetzen und zweitens die Wassergrundversorgung Österreichs derart verfassungsrechtlich zu regeln, dass kein Ausverkauf an Privatunternehmen möglich ist.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Ganz kurz ein paar Worte zum Kollegen Klubvorsitzenden Schicker von der SPÖ, der ja gestern in der Generaldebatte schon meinen Antrag erwähnt hat. Aber, wie zu erwarten, ein bisschen verzerrt, denn es ist nicht die Absicherung in der Wiener Stadtverfassung gefordert, sondern die Absicherung in der Bundesverfassung – ich erwarte mir vom Klubobmann der SPÖ, dass er diesen Unterschied schon kennt. Und auch noch zum Kollegen Schicker – ich sehe ihn jetzt leider nicht, Umwelt ist vielleicht nicht sein wichtigstes Thema: Zu Beginn des Jahres 2013 haben sowohl die Bundes-SPÖ als auch der SPÖ-Nationalratsklub genau diese Absicherung gefordert. Sie sind damals halt am Koalitionspartner ÖVP gescheitert.
Ich komme ganz kurz zurück zum Rechnungsabschluss, und hier wie immer mein Lieblingsthema, früher die Kontrollamtsberichte, jetzt Stadtrechnungshof: Beginnen wir mit dem Klausgrabensteg, wieder im Gebiet Wildalpen. Der wurde überprüft, er steht in der Verwaltung des Magistrats. Wobei ich sagen muss, überprüft ist eigentlich zu viel gesagt, denn die Unterlagen für die Beurteilung des Zustandes waren nicht vorhanden, es war keine Bewilligung vorhanden, der Stadtrechnungshof spricht wörtlich von einer „ungewöhnlich zu bezeichnenden Konstruktion im Zusammenhang mit dem Klausgrabensteg“. Wenn eine Person hinaufsteigt, so der Stadtrechnungshof, beginnt der Steg zu schwingen, der Zugangsweg ist mangelhaft abgesichert, da kann man locker hinunterfallen. Die MA 29 meint dazu, das seien ja keine besonderen Mängel. – Leib und Leben der Bevölkerung ist hier augenscheinlich nicht so wichtig. Bei jedem privaten Unternehmen würde man zum Schutz der Bevölkerung sofort die Notbremse ziehen, aber da darf weiter geschludert werden.
Die Mähboote – ich muss jetzt etwas schneller werden, damit die Kollegin Schütz auch noch etwas Zeit hat – wurden heute schon erwähnt. Was mir aber noch wichtig ist anzuführen: Seit die rot-grüne Stadtregierung angetreten ist, wurden die Müllgebühren um 10,3 Prozent erhöht, die Kanalgebühren ebenso, die Wassergebühren um 38,5 Prozent. Wir haben jetzt die Bädersaison, die Bädereinzelkarten verteuerten sich um 29,8 Prozent, von den Verkehrsmitteln haben wir schon gehört. Nur, was macht die Stadtregierung mit diesem Geld? – Nichts für die Sicherheit der Kinder, sage ich jetzt einmal, denn wir sind wieder beim Stadtrechnungshof: Die Wasserspielplätze befinden sich im Zuständigkeitsbereich der MA 42. Es wurden Mängel festgestellt, unter anderem an Spielplatzgeräten, Schachtabdeckungen, an Bänken, Teichabdeckungen, und so weiter; und beim Wasserspielplatz Wasserturm gibt es nicht einmal Grenzwerte zur Sicherung der Wasserqualität – das sind Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung, möchte ich nur dazusagen. Nicht einmal das gibt es.
Solange Sie Ihre Politik zu Gunsten der Wienerinnen und Wiener nicht ändern, werden wir dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die verbrauchte Redezeit waren 6 Minuten. Zu Wort gemeldet ist nun Frau GRin Schütz. Die gesamte Redezeit beträgt jetzt 5 Minuten und 30 Sekunden. Eingestellt wird es einmal auf 3 Minuten.
GRin Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats! Liebe Zuhörer!
Wir haben in letzter Zeit viel über Abgaben und Steuern gehört. Faktum ist – und das liegt in der Natur der Sache –, dass nichts billiger wird, weder das Leben noch die Steuern für jeden Einzelnen.
Ein Beispiel habe ich mir herausgesucht. Wir haben in Wien knapp 60 000 Hunde und wir haben sehr viele ältere Mitbürger, die finanziell nicht unbedingt sehr gut gestellt sind, aber einen Hund gegen die Einsamkeit haben. Jetzt wird für diesen Hund eine Abgabe von der Stadt Wien eingehoben, die jährlich beglichen wird. Wenn aber der Hund verstirbt, dann werden diese Kosten nicht refundiert. – Sie werden zwar angerechnet, wenn man sich einen neuen Hund anschafft, aber auf die Abgabe selbst gibt es keine Ermäßigung.
Besonders dieser Punkt der Nichtrückzahlung auf der einen Seite, wie aber auch der Punkt, dass diese Abgabe einmal jährlich zu berappen ist, macht vielen Hundebesitzern zu schaffen. Vor allem denen, die finanziell nicht so gut gestellt sind und eben gegen Vereinsamung einen Hund haben. Das hat aber, nicht so wie es Frau StRin Brauner gestern behauptet hat, mit einer zumutbaren Steuerlast sowie der Ankurbelung der Wirtschaft zu tun. – Nein, das ist eine Frage des Respekts gegenüber den kleineren Einkommen und vor allem unserer älteren Generation, und hat auch mit einer angemessenen Trauerzeit um den geliebten Kameraden zu tun.
Es soll auch nicht, so wie es offensichtlich in der Stadt Wien smart zu sein scheint, eine Abzocke sein. Daher stellen wir freiheitliche Gemeinderäte folgenden Beschlussantrag:
„Der Wiener Gemeinderat beschließt, die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien wie folgt zu ändern:
In § 5 Abs 3: Beim Tod eines Hundes kann für das betreffende Abgabenquartal eine Ermäßigung der Abgabe stattfinden, wenn kein weiterer Hund in diesem Quartal angeschafft wird und der Tod des Tieres im ersten Monat des bereits bezahlten Quartals eintritt. Wird anstelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes, für welchen die Abgabe bereits entrichtet wurde, von demselben Hundehalter ein anderer Hund gehal
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