Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Sitzungsbericht - Seite 3 von 11
Jazzkonzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.
(03479-2013/0001-GKU; MA 7, P 12) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2014 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
590 000 EUR |
präliminiert 2015 |
590 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2015 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03480-2013/0001-GKU; MA 7, P 13) Die Subvention an den Wiener Bühnenverein im Jahr 2013 für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des NESTROY Theaterpreises 2013 in der Höhe von 195 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(03531-2013/0001-GKU; MA 7, P 14) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Wiener Taschenoper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Taschenoper werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
100 000 EUR |
präliminiert 2015 |
100 000 EUR |
präliminiert 2016 |
100 000 EUR |
präliminiert 2017 |
100 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 100 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03534-2013/0001-GKU; MA 7, P 17) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit makemake produktionen Performative Zusammenarbeiten ermächtigt. Dem Subventionsnehmer makemake produktionen Performative Zusammenarbeiten werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
65 000 EUR |
präliminiert 2015 |
65 000 EUR |
präliminiert 2016 |
65 000 EUR |
präliminiert 2017 |
65 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 65 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03535-2013/0001-GKU; MA 7, P 18) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. werden für die Jahre 2014 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
630 000 EUR |
präliminiert 2015 |
630 000 EUR |
präliminiert 2016 |
630 000 EUR |
präliminiert 2017 |
630 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2017 in der Höhe von je 630 000 EUR ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03573-2013/0001-GKU; MA 7, P 19) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Neuen Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten ermächtigt. Dem
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