Gemeinderat, 44. Sitzung vom 25.10.2013, Sitzungsbericht - Seite 3 von 5
(03340-2013/0001-GFW; MA 68, P 3) Die Anschaffung einer Drehleiter 30 Meter mit Gelenkarm mit Gesamtkosten in der Höhe von 817 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 595 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/1620/040 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(03341-2013/0001-GFW; MA 68, P 4) Die Anschaffung von 5 Tanklöschfahrzeugen mit Gesamtkosten in der Höhe von 2 130 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 1 375 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/1620/040 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(03106-2013/0001-GFW; MA 5, P 5) Die Subventionen bzw Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen und Einrichtungen in der Höhe von insgesamt 498 450 EUR werden genehmigt und zwar:
Haushaltsstelle |
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1/0600/757 |
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung |
165 000 EUR |
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Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland |
79 950 EUR |
1/0610/757 |
Science Center Netzwerk |
112 500 EUR |
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Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs |
60 000 EUR |
- " - |
Verein für Konsumenteninformation |
46 000 EUR |
- " - |
Verein zur Herausgabe der Zeitschrift "Europäische Rundschau" |
35 000 EUR |
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498 450 EUR |
(03135-2013/0001-GJS; MA 51, P 6) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen und sonstigen Institutionen werden aus den Sportförderungsmitteln 2013 folgende Subventionen genehmigt:
1) |
Vienna D.C. Timberwolves Ausbau des weiblichen und männlichen Nachwuchsbereiches, 1. Dezember 2013 – 30. November 2014 14 400 EUR |
2) |
Österreichischer Hockeyverband Herren Hallen Europameisterschaft 2014 in Wien, 17. Jänner 2014 – 19. Jänner 2014 77 000 EUR |
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Gesamt 91 400 EUR |
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(03047-2013/0001-GJS; MA 13, P 7) Die Subvention an den Verein Austrian Players League zur Unterstützung seiner geplanten Aktivitäten im Jahr 2013 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2013 gegeben.
(03230-2013/0001-GJS; MA 13, P 8) Die Subvention an das Hildegard Burjan Institut – Verein zur Förderung der politischen Bildung zur Unterstützung seiner statutarisch festgelegten Tätigkeit von Oktober 2013 bis Oktober 2014 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 des Voranschlages 2013 gegeben.
(03315-2013/0001-GKU; MA 7, P 9) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Festwochen GmbH werden für die Jahre 2014 bis 2016 nachstehende Subventionen für die Durchführung der neuen zusätzlich konzipierten Konzertreihe der Wiener Festwochen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
200 000 EUR |
präliminiert 2015 |
200 000 EUR |
präliminiert 2016 |
200 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03316-2013/0001-GKU; MA 7, P 10) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Festwochen GmbH werden für die Jahre 2014 bis 2016 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert 2014 |
10 811 000 EUR |
präliminiert 2015 |
10 811 000 EUR |
präliminiert 2016 |
10 811 000 EUR |
Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2014 bis 2016 ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03344-2013/0001-GKU; MA 7, P 11) Zur Förderung von diversen Theatergruppen und -institutionen in Form von
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