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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 30.01.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

(04569-2012/0001-GJS; MA 51, P 16) Der Wiener Landessportorganisation werden aus den Sportförderungsmitteln 2013 für die Fachverbands- und Leistungssportförderung 184 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(04570-2012/0001-GJS; MA 51, P 17) Dem Wiener Fußballverband ist zur Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes Fußball eine Subvention in der Höhe von 229 000 EUR zu genehmigen, die im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt ist.

 

(04592-2012/0001-GJS; MA 51, P 18) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen werden aus den Sportförderungsmitteln 2013 folgende Subventionen genehmigt:

1)

Raiffeisen Vikings Vienna

Schulkindern den Footballsport näher bringen

15 000 EUR

2)

Handballclub Fivers WAT Margareten

Nachhaltigkeit der EURO 2010 – Fortführung der intensiven Nachwuchsarbeit sowie des Projektes "Handballcity Margareten" für das Jahr 2013

60 000 EUR

3)

Wiener Eislöwen Verein (WE-V)

Förderung der nationalen Nachwuchsmeisterschaften

15 000 EUR

4)

Eissport-Klub Engelmann

Hellmut Seibt Memorial 2013 in Wien, 13.2.2013 - 16.2.2013

15 000 EUR

5)

Vienna hotVolleys Volleyballteam

Volleyball Akademie und Schulaction

30 000 EUR

6)

Österreichischer Judoverband

Ansiedlung des Head-Office der Europäischen Judo Union in Wien

20 000 EUR

 

Gesamt

155 000 EUR

Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 155 000 EUR sind im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt.

 

(04593-2012/0001-GJS; MA 51, P 19) Dem Subventionsnehmer American Football Bund Österreich wird für die Jahre 2013 und 2014 eine Subvention in der Gesamthöhe von 399 600 EUR für die Durchführung der American Football Europameisterschaft 2014 genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2013 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. Für das Jahr 2014 wird eine Subvention in der Höhe von 199 600 EUR gewährt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 Vorsorge zu treffen.

 

(04506-2012/0001-GJS; MA 13, P 20) Die Subvention für das Jahr 2013 an den Verein Wiener Familienbund zur Umsetzung des Projektes Molly´s, in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 im Voranschlag 2013 gegeben.

 

(04546-2012/0001-GJS; MA 13, P 21) Die Subvention an den Verein zur Förderung der Musik- und Singschule Wien in der Höhe von 260 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(04550-2012/0001-GJS; MA 13, P 22) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk zur Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2013 in der Höhe von 150 000 EUR sowie die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Bestuhlung wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(04556-2012/0001-GJS; MA 13, P 23) Die Subvention an die Diakonie – Bildung gem. GmbH als Betreiberin der Pop Akademie der Johann Sebastian Bach Musikschule in der Höhe von 215 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(04558-2012/0001-GJS; MA 13, P 25) Die Subvention an den Verein Kinderhaus Hofmühlgasse zur Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2013 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2013 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(04594-2012/0001-GJS; MA 13, P 26) 1) Der Bericht 2012 über die Verwendung der mit GRB vom 27. Juni 2012, Zl: 01934-2012/0001-GJS, zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2) Die Förderung von Kursmaßnahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie im Bereich Basisbildung/Grund-kompetenzen im Jahr 2013 im Sinne der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in Höhe von maximal 5 788 322 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/755 und 757 des Voranschlages 2013 gegeben. Der Magistrat wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien, entsprechend akkreditierten Erwachsenenbildungseinrichtungen für Kursmaßnahmen im Bereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie im Bereich Basisbildung/Grund-kompetenzen Förderungen bis zur Höhe des genehmigten Rahmens im Jahr 2013 zur Verfügung zu stellen.

 

(04379-2012/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an die Tschauner Bühne GmbH im Jahr 2013 für die Jahrestätigkeit 2013 in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(04382-2012/0001-GKU; MA 7, P 28) Dem Magistrat wird zur Bewilligung von Subventionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten im Jahr 2013 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 631 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/775 und 777 gegeben.

 

(04532-2012/0001-GKU; MA 7, P 29) Die Subvention an den Verein Hunger auf Kunst und Kultur, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen, im Jahr 2013 für die Aktion Hunger auf Kunst und Kultur in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung des Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

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