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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 14.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 133

 

der die Arbeit des Rechnungshofes in Bezug auf die Gebietskörperschaften erleichtern wird. Inhaltlich entspricht dieser Antrag einer lange gehegten Forderung unserer Fraktion, nämlich der Freiheitlichen Fraktion, nämlich die Einführung eines transparenten und vergleichbaren Rechnungswesens auf der Ebene der Gebietskörperschaften und insbesondere auf der Ebene der Gemeinde Wien.

 

Ein Rechnungshofbericht von den vieren, über die wir heute sprechen werden, ist der Bericht über Maßnahmen zur Begrenzung des Aktivitätsaufwandes in den Ländern Salzburg, Steiermark und Wien aus dem vergangenen Jahr. Dieser Rechnungshofbericht, den ich gerne für eine inhaltliche Argumentation aufgenommen habe, zeigt auf, dass die Gemeinde Wien im Jahr 2010 den Aktivitätsaufwand, der im Finanzausgleich 2005 bis 2008 vereinbart wurde, um 588 Millionen EUR überschritten hat.

 

Ich habe damals, als dieser Rechnungshofbericht veröffentlicht wurde, eine OTS-Meldung gemacht, und habe dafür von der Gemeinde Wien viel Kritik geerntet. Ein Hauptkritikpunkt war – und deshalb greife ich das nun gerne hier auf –, dass dieser Rechnungshofbericht in der vorliegenden Form eigentlich nicht zulässig und korrekt ist, weil die Daten, die seitens des Rechnungshofes verglichen wurden, eigentlich nicht vergleichbar seien, weil die Gebietskörperschaften auf Grund ihres unterschiedlichen Rechnungswesens generell nicht vergleichbar seien, und insbesondere nicht im Bereich des Aktivitätsaufwandes. Genau deshalb ist gerade dieser Rechnungshofbericht ein gutes Beispiel dafür, warum es notwendig und wichtig ist, den nachfolgenden Antrag einzubringen.

 

Ein weiterer Bericht, der heute bearbeitet und besprochen werden soll, ist der Rechnungshofbericht betreffend Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Bundesländer. Untersucht wurde hier auch das Bundesland Wien, was für uns auf Gemeindeebene von Relevanz ist. - Und was war nun das Ergebnis dieser Untersuchung des Rechnungshofes? – Das Ergebnis war, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass das Maß an Intransparenz und Ineffizienz des Wiener Förderwesens sehr hoch ist. Meine Damen und Herren, das ist eigentlich ein sehr unerfreulicher Befund, und wir sind diesem Befund nachgegangen und haben eine Vielzahl von Forderungen gestellt, unter anderem die Forderung nach einer Gebietskörperschaften übergreifenden Förderdatenbank und einer echten Evaluierung der Förderungen, gerade, um Doppelgleisigkeiten, die der Rechnungshof in seinem Bericht kritisiere, auszumerzen. Unseren Forderungen wurde nicht wie üblich stattgegeben, es wurde zwar evaluiert, aber nicht in Bezug auf große Punkte oder etwa die Einrichtung einer Förderdatenbank.

 

Ich darf den Rechnungshof hierzu zitieren, weil das Ergebnis plakativ und aussagekräftig war. – Ich zitiere aus diesem zweiten Rechnungshofbericht: „Eine Vielzahl von Förderstellen und die Gefahr von unkoordinierter Mehrfachförderung führte zu nachhaltigen Ineffizienzen und birgt beträchtliches Einsparungspotenzial in sich.“ – Das bringt mich zu einem weiteren Punkt, nämlich dass das genaue Ausmaß des Fördervolumens, das untersucht wurde, fast gar nicht zu erheben war. Das war wahnsinnig schwierig, weil das entsprechende Material nicht vorlag. Das wiederum lässt den Schluss zu, dass das Rechnungswesen im Förderbereich auf Grund der vielen Förderstellen nicht komplett und übersichtliche ist, dass man einfach eine Stelle anrufen könnte, um die relevanten Daten abzufragen.

 

Es war für den Rechnungshof, wie gesagt, schwierig, dieses Datenmaterial zu bekommen, und deshalb lautet eine weitere Forderung: Einführung eines einheitlichen und transparenten Abwicklungssystems, das ich in der Folge auch mit einem Antrag fordern werde, ist wichtig.

 

Der dritte heute zu behandelnde Rechnungshofbericht betrifft die Erhaltungsmaßnahmen bei Autobahnen und Schnellstraßen und erhielt eine Kenntnisnahme, führte aber zu keinen wesentlichen Stellungnahmen von unserer Seite.

 

Ein weiterer Bericht, der auch behandelt werden soll, war der Bericht des Rechnungshofes zu Themen der öffentlichen Finanzkontrolle. Auch hier zieht es sich wieder durch wie ein roter Faden. Denn offenbar sind laut Gemeinde Wien und insbesondere gemäß Aussagen der Finanzverwaltung die Gebietskörperschaften hinsichtlich ihres Rechnungswesens praktisch nicht miteinander vergleichbar. Somit zeichnen sich als große Kritikpunkte in diesem Rechnungshofbericht wieder die Intransparenz und Nichtvergleichbarkeit der Systeme ab.

 

Ich habe insbesondere diese immer wiederkehrenden Kritikpunkte zum Anlass genommen, um heute gemeinsam mit meinen Faktionskollegen aus dem Finanzausschuss den Beschlussantrag einzubringen, die mit 1.1.2013 neu in Kraft tretenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes in die Finanzverwaltung der Gemeinde Wien zu übernehmen. – Wie lauten nun diese neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes, die ab dem 1.1.2013 zum Tragen kommen sollen? – Es sind dies Rechnungslegungsvorschriften, die sich an den International Public Sector Accounting Standards ausrichten. Diese wiederum orientieren sich an den IFRS, also ebenfalls an internationalen Buchhaltungsrichtlinien, wobei insbesondere die Besonderheiten der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte berücksichtigt werden sollen.

 

Und was sind die Grundzüge und Eckpunkte dieses neuen, vom Bund ab dem 1.1.2013 umzusetzenden Haushaltswesens? – Erster Eckpunkt ist ein Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen, die berücksichtigt werden müssen und die periodengerecht und unabhängig vom Zeitraum der Zahlung abzugrenzen sind. Daneben gibt es einen Finanzierungshaushalt, in dessen Rahmen Ein- und Auszahlungen zu erfassen und Finanzierungsvorschläge und Finanzierungsverrechnungen gegenüberzustellen sind. Ferner kommt eine Vermögensrechnung zum Tragen mit umfangreichen für Bewertungs- und Ansatzvorschriften für die Rechnungslegung und einer Abschlussrechnung für das jeweilige Finanzjahr. Und diese Abschlussrechnung ist vom Rechnungshof zu prüfen. – Den entsprechenden Antrag

 

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