Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 70
schenberichte der Kommission Wilhelminenberg sowie der Endbericht, der unter der Leitung von Herrn Univ-Prof Dr Reinhard Sieder tätig gewesenen Historikerkommission für jedermann im Internet öffentlich zugängig.
Was die Bereitstellung von Unterlagen für die Kommission Wilhelminenberg anbelangt, ist zunächst zu betonen, dass sich die Wiener Jugendwohlfahrt ihrer historischen Verantwortung bewusst ist und alles unternimmt, um die Kommission in jeder Weise zu unterstützen. Dies ist auch im aktuellen Zwischenbericht der Kommission Wilhelminenberg entsprechend festgehalten. So wurden der Kommission sämtliche in der MA 11 aufliegenden erforderlichen historischen Heimakten, Organisations- sowie Personalunterlagen zur Verfügung gestellt und konnten auch diesbezüglich relevante Archivunterlagen des Wiener Landesarchives eingesehen werden. Weiters konnte die Kommission auch in erforderliche historische Unterlagen des früheren Anstaltenamtes, das bis Ende der 60er Jahre für die Heime zuständig war, Einsicht nehmen und ebenfalls in jene des Wiener Stadtschulrates.
Es ist selbstverständlich, dass auch die interne Revision der Stadt Wien an einer vollständigen Aufklärung der in Rede stehenden Vorkommnisse in höchstem Maße interessiert ist und die Aufklärung der Vorfälle im ehemaligen Kinder- und Jugendheim Wilhelminenberg nach Kräften unterstützt.
Was die datenschutzrechtlichen Implikationen anbelangt, ist auf den diesbezüglichen aktuellen Genehmigungsbescheid der Datenschutzkommission vom 3. August 2012 hinzuweisen, der nicht zuletzt auch einzuhaltende Auflagen vorgibt. Demzufolge dürfen Daten nur ausgewertet werden, soweit es für die Zwecke der Aufarbeitung der Ereignisse im 1977 geschlossenen Kinder- und Jugendheim der Stadt Wien Schloss Wilhelminenberg notwendig ist. Die Daten sind entsprechend sicher zu verwahren. Der direkte Personenbezug ist unverzüglich zu beseitigen, wenn er für die wissenschaftliche Untersuchung nicht mehr notwendig ist. Die Ergebnisse der Untersuchung dürfen laut Genehmigungsbescheid jedenfalls keinerlei personenbezogene Daten enthalten.
Da die von der Kommission Wilhelminenberg angeforderten Personalakten Daten im Sinne des datenschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides enthalten, werden diese, unter Beobachtung der von der Datenschutzkommission erteilten Auflagen, im Original vollständig zur Verfügung gestellt.
Mittlerweile konnten von der Magistratsdirektion bereits mehr als 50 Personalakten der Magistratsabteilung 2 an die Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung übergeben werden. Die in Ihrer Anfrage eingangs zitierten Befürchtungen können daher von mir in keiner Weise nachvollzogen werden. Die Stadt Wien war und ist zu jedem Zeitpunkt an einer 100-prozentigen Aufklärung der Ereignisse im Kinder- und Jugendheim interessiert und unterstützt diese Aufklärung im Rahmen der Gesetze.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Ihnen nochmals versichern, dass es mir ein absolut wichtiges Anliegen ist, die Geschichte des Heimes Wilhelminenberg in all ihren Facetten transparent und vollständig aufzuklären.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Ing Leeb gestellt. – Bitte schön.
GRin Ing Isabella Leeb (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Bürgermeister und herzlichen Dank für Ihre Beantwortung. Ich schätze es natürlich sehr wert, was die Stadt Wien im Rahmen der Aufklärung der Missbrauchsfälle, die ja nicht nur den Wilhelminenberg betreffen, sondern auch andere, nicht nur städtische Heime, tut. Was ich aber nicht ganz verstehe, ist, dass Sie in Ihrer Anfragebeantwortung jetzt eigentlich wieder den Datenschutz über den Opferschutz gestellt haben; denn Sie wissen, dass auch die Kommission an den Datenschutz gebunden ist. Also, wenn die Kommission Akten übermittelt bekommt, dann sind die Akten nicht dazu da, dass die Frau Helige Pressekonferenzen abhält und Leute an den Pranger stellt, sondern in der wissenschaftlichen Arbeit einer Kommission muss man sich sowieso an den Datenschutz halten. Soviel dazu.
Das finde ich auch insofern bemerkenswert, als ich denke, dass eine gute Gesprächsbasis da sein wird zwischen dem Herrn StR Oxonitsch und der Helige-Kommission; aber wenn die Frau Helige dann hilfesuchend an die Öffentlichkeit geht, dann lässt sich daraus einiges schließen.
Aber zu meiner Zusatzfrage: Ich habe vorhin schon angesprochen, es ist nicht nur das Heim am Wilhelminenberg betroffen. Es verdichten sich ja jetzt, bei Fortdauer der Kommission, auch Hinweise darauf, dass das nicht nur dort stattgefunden hat. Es gibt auch Zeugenaussagen – von Betroffenen, die sich bereits nicht nur an Sie, sondern auch an uns gewandt haben –, wonach es in anderen städtischen Heimen zu ähnlichen Missbrauchsvorfällen gekommen ist. Wann wird die Stadt Wien die Tätigkeit der Untersuchungskommission auf die anderen städtischen Heime ausdehnen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Zunächst ein Wort zu Ihrer Vorbemerkung. Dass Beamte der Stadt Wien darauf schauen, dass die Auflagen aus dem Bescheid der Datenschutzbehörde eingehalten werden, ist ja wohl selbstverständlich. Das gilt auch für Ihre Bemerkung, dass sich auch alle Beteiligten an diesen Bescheid und an die Auflagen entsprechend zu halten haben.
Da hat es natürlich kurzzeitig Diskussionen gegeben, die gerade auch in dem Veröffentlichungszeitraum des Zwischenberichtes gekommen sind. In der Zwischenzeit ist nach den mir vorliegenden Informationen dies weitgehend aufgelöst. Es gibt, glaube ich, nur mehr zu 2 Akten von vielen, weit über 50 alleine aus der Magistratsabteilung 2, noch entsprechende Diskussionen, die aber entweder auch schon aufgelöst sind oder in den nächsten Tagen aufgelöst werden.
Also ich sehe da nicht wirklich ein Problem bei dieser Vermittlung. Meine Güte, es kann selbst solche Randdis
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