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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 27.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 89

 

Gesamtkonzept. Es ist niemand eingebunden worden, und die Beteiligung beschränkt sich darauf, dass man sozusagen versucht, vollendete Tatsachen zu erklären.

 

Zu dem Akt: Ich bin sehr dafür und werde das auch unterstützen, dass dieser Verkaufsvertrag heute abgesetzt wird. So kann man eigentlich mit wertvollem öffentlichen Grund nicht umgehen. Ich zitiere den Rechnungshof, der sagt: „Bei Grundstücksverkäufen empfiehlt der Rechnungshof eine breite Interessentensuche, um den Verkaufserlös zu maximieren. Das Argument des öffentlichen Interesses soll nicht als Totschlagargument herangezogen werden, um der veräußernden Gemeinde das Recht einzuräumen, willfährig auf eine Interessentensuche zu verzichten.“

 

Auch EU-rechtlich ist es nicht ganz unproblematisch, wenn hier ohne ein Bieterverfahren ein Verkauf erfolgt. Es gibt einen Leitfaden der Europäischen Kommission, dass eben sicherzustellen ist, dass öffentliches Eigentum grundsätzlich nicht unter seinem Marktwert verkauft wird. Wenn nämlich unter dem Marktwert verkauft wird, kann es sich um eine verbotene Beihilfe handeln, und das heißt, dass der Verkauf von Bauten oder Grundstücken nach einem hinreichend publizierten allgemeinen und bedingungsfreien Bietverfahren und die darauffolgende Veräußerung an den Meistbietenden oder den einzigen Bieter zum Marktpreis das Gebot der Stunde ist, das auch rechtlich einzuhalten wäre.

 

Wenn Sie, Herr Kollege Chorherr, in dem konkreten Fall dort leistbares Wohnen ermöglichen wollen, dann wäre es das Beste, dort einen sozialen Wohnbau anzusiedeln. Das war ja auch der Wunsch des Bezirks. Wenn man sich hingegen für ein freifinanziertes Eigentum entscheidet, dann muss man ja davon ausgehen, dass dort dann die Wohnungen auch zum dortigen Marktpreis, und das sind fast 6 000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, verkauft werden. Nur weil Sie es der At Home billiger geben, heißt das ja nicht, dass die Wohnungen billiger werden, sondern im Prinzip macht da irgendjemand einen Schnitt. Man kauft es relativ billig ein und verkauft die Wohnungen selbstverständlich zum Marktpreis. Sie haben ja keinerlei Bestimmungen eingeführt, dass hier irgendwie eine Preisobergrenze beim Wohnungsverkauf eingehalten werden muss. Also Sie können überhaupt nicht sicherstellen, dass die Wohnungen dann günstiger sind. Im Gegenteil. Wenn Sie leistbares Wohnen dort hätten haben wollen, dann wäre der geförderte Wohnbau mit den entsprechenden Grenzen das Gegebene gewesen.

 

Wenn man sagt, es soll freifinanziert sein, dann ist es das Gebot, dass man entsprechend auch dem Bestbieter und dem Meistbieter den Zuschlag erteilt, denn die Leute müssen sowieso Länge mal Breite zahlen bei freifinanzierten Wohnungen. Das wird dort nicht anders sein.

 

Und das mit dem Kindergarten ist ja auch nichts Einmaliges. Das passiert ja sehr oft, dass es Auflagen gibt, dass Kindergärten zu bauen sind. Ein Stück weiter oben in der Scheibenbergstraße, im ehemaligen Schwesternwohnheim, hat auch ein privater Bauträger Wohnungen gebaut, ebenfalls mit der Auflage, dass dort ein Hort errichtet wird. Also auch das gibt es woanders detto.

 

Insofern ist es wirklich eigenartig, dass man so ein wertvolles Grundstück so formlos bekommt. Ich glaube, für jeden Unternehmer, der eine Gewerbeberechtigung beantragt, ist das viel komplizierter, als sich um relativ wenig Geld ein paar Tausend Quadratmeter in einer der besten Lagen Wiens zu kaufen. Das hat mit Transparenz nichts zu tun. Ich glaube, das wäre auch ein Fall für das Kontrollamt oder für den Rechnungshof, denn das ist eine Vorgangsweise, die eigentlich in dieser Hinsicht atemberaubend ist. Und dass da die GRÜNEN so mittun, das ist etwas, was auch mit dem, was sie früher immer von Transparenz gefordert und gesprochen haben, eigentlich überhaupt nicht in Einklang zu bringen.

 

Daher würde ich sagen: Zurück an den Start! Setzen wir diesen Vertrag von der Tagesordnung ab und entwickeln wir die Reste des Semmelweis-Areals, die noch verblieben sind, wirklich in einer gesamthaften Sicht gemeinsam mit dem Bezirk und mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Strobl.

 

Während er zum Pult schreitet, darf ich bekannt geben, dass Herr GR Ebinger ab 12.20 Uhr dienstlich verhindert ist und daher der Sitzung nicht beiwohnen wird.

 

Bitte, Herr Gemeinderat.

 

12.05.13

GR Friedrich Strobl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Jetzt haben wir vieles gehört. Ich sage gleich vorweg, ich bin sicher nicht so ein ausgewiesener Immobilienexperte wie der Kollege Neuhuber. Das möchte ich hier überhaupt nicht in Frage stellen, dass er wahrscheinlich derjenige unter den Gemeinderäten ist, der sich hier vielleicht am besten auskennt. Aber ich möchte schon ein paar Sachen ins rechte Licht rücken, und ich möchte beginnen im Jahr 2006.

 

Im Jahr 2006 ist der Vorschlag für eine neue Flächenwidmung für das Gebiet Herbeckstraße, Scheibenbergstraße und Gersthofer Straße präsentiert worden. Das ist dann in der Bezirksvertretung in den Bauausschuss gekommen. Dann hat es unterschiedliche Stellungnahmen gegeben, und es hat auch verschiedene Meinungen dazu gegeben, aber es hat auf jeden Fall eines gegeben, es hat damals die Initiative der SPÖ-Währing gegeben, einen Flächenwidmungsplan vorzuschlagen, der folgende Kernpunkte beinhaltet:

 

Erstens: Offen zugänglich und Durchwegungen. – Sie haben das heute in der Fragestunde angesprochen. Sie sagen, Sie haben das mit den Durchwegungen jetzt gelesen und das verstehen Sie auch, Sie wissen aber nicht, ob das auch zugänglich ist. Dazu möchte ich Ihnen schon sagen, wenn ich wo durchgehen kann, dann habe ich auch einen Zugang. Wenn ich wo nur einen Zugang habe, dann heißt es nicht automatisch, dass ich dort

 

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