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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 27.06.2012, Sitzungsbericht  -  Seite 10 von 11

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

20. (01928-2012/0001-GJS; MA 10, MA 56, P 26) 1) Auf Grund des Motivenberichtes wird der Magistrat ermächtigt, für das Neubauprogramm - Bildungseinrichtungen 2012 bis 2023, sämtliche Vorentscheidungen zu treffen und alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, die im Interesse des Programmes erforderlich sind, damit eine Abwicklung der einzelnen Vorhaben auf Projektebene ermöglicht wird. 

2) Für das Neubauprogramm - Bildungseinrichtungen 2012 bis 2023 wird daher für projektübergreifende Vorbereitungen, Beratungen u ä ein Sachkredit in der Höhe von 10 800 000 EUR (brutto) genehmigt. Die Bedeckung der voraussichtlichen Jahresrate von 360 000 EUR ist im Voranschlag 2012 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren auf den Haushaltsstellen 1/2101 und 1/2400 entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

(Rednerin bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Dr Wolfgang Aigner und GR Mag Jürgen Wutzlhofer.)

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

21. (01867-2012/0001-GKU; MA 7, P 27) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. DanceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2013

75 000 EUR

präliminiert 2014

75 000 EUR

präliminiert 2015

75 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(01868-2012/0001-GKU; MA 7, P 28) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein WIENER TANZWOCHEN werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2013

925 000 EUR

präliminiert 2014

925 000 EUR

präliminiert 2015

925 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(01869-2012/0001-GKU; MA 7, P 29) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Dem Verein IM PULS - TANZ werden für die Jahre 2013 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2013

850 000 EUR

präliminiert 2014

850 000 EUR

präliminiert 2015

850 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Beträge ist in den Voranschlägen 2013 bis 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(01925-2012/0001-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an den Verein IM PULS - TANZ für die Choreografische Plattform Austria im Jahr 2012 in der Höhe von 150 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2012 gegeben.

 

(Rednerin bzw Redner: GRin Uta Meyer und GR Ernst Woller.)

 

Berichterstatter: GR Ernst Woller

 

22. (02094-2012/0001-GKU; MA 7, P 33) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2012 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 400 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 im Voranschlag 2012 gegeben.

 

(Redner: GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein und GR Mag Klaus Werner-Lobo.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Karlheinz Hora

 

23. (01783-2012/0001-GSK; MA 18, P 47) Die MA 18 wird ermächtigt, mit der Universität Wien den vorgelegten Vertrag über die Durchführung von grundlegenden Forschungsarbeiten zum Thema "Lebensqualität in Wien im 21. Jahrhundert" im Rahmen der Studie "Sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung für Wien II" mit Gesamtkosten von maximal 660 000 EUR abzuschließen.

 

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