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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 90

 

ordination in Wien als Fachstelle für diesen Bereich mit der Weiterentwicklung des Drogenkonzepts von 1999 auseinander. Mich freut dabei besonders – weil das auch für den Weitblick des Gemeinderates im Jahr 1999 spricht, der dieses Drogenkonzept beschlossen hat –, dass das Drogenkonzept aus dem Jahr 1999 sich in den letzten Jahren sehr bewährt hat. Dieses wird daher auch für die Zukunft die strategische Leitlinie sein, und dessen Gültigkeit ist aus meiner Sicht in keiner Art und Weise in Frage zu stellen. Dieses Konzept bezieht sich einerseits auf die Probleme im Zusammenhang mit Substanzen, die im Suchtmittelgesetz geregelt sind, andererseits aber auch auf die Richtlinien zum Suchtverhalten, die insbesondere bei der Suchtprävention angewendet werden. Diese Punkte haben sich nicht verändert, und wir werden sie daher auch weiterhin nach diesen Leitlinien bearbeiten.

 

Trotz der sich wandelnden Rahmenbedingungen und Herausforderungen in diesem Bereich bleibt die Aktualität der drogenpolitischen Grundsätze von 1999 bestehen, und der Wiener Weg im Umgang mit Sucht und Drogen wird weiterhin eine integrierte Drogenpolitik sein, die wir konsequent verfolgen werden. Das bedeutet, dass das auch viel mit anderen Politikbereichen zu tun hat, und das Ziel der Sucht- und Drogenpolitik dieser Stadt wird es auch zukünftig sein, dass so wenige Menschen wie möglich Drogen konsumieren und dass jene, die nicht davon abzuhalten sind, möglichst wenig Schaden davontragen sollen. – Das ist der erste Punkt.

 

Der zweite Punkt ist genauso wichtig: Der organisierte Drogenhandel muss bekämpft werden, und Suchtkranke müssen vorrangig als Kranke behandelt und dürfen nicht vorrangig strafrechtlich verfolgt werden.

 

Das heißt: Das Wiener Drogenkonzept von 1999 soll als Leitlinie bestehen bleiben, soll aber um neue, wichtige Aspekte und Themen ergänzt werden. Und wir müssen uns auch den Suchtbegriff genau anschauen, weil sich dieser in der Wissenschaft zwischenzeitig verändert hat und dieser meines Erachtens erweitert gesehen werden muss.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau GRin Korosec. – Bitte schön.

 

10.11.18

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Wir wissen: Sucht ist heute ein weiter Begriff. Es gibt Kaufsucht und Internetspielsucht, und gerade viele junge Menschen können mit dem Geld nicht sehr verantwortungsbewusst umgehen. Dafür gibt es viele Gründe, etwa dass es keine Vorbildwirkung und auch zu wenig Information in der Schule gibt und so weiter.

 

Jetzt gibt es in Vorarlberg ein sehr interessantes Konzept, das 2006 entwickelt wurde, nämlich einen Finanzführerschein: Junge Menschen werden in 3 Gruppen von 9 bis 11 Jahren, 11 bis 13 und 13 bis 15 Jahren – und im Jahr 2012 wird das sogar auch noch auf die 18- bis 25-Jährigen ausgedehnt – in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, dem AMS, dem Land und den Banken informiert. Ungefähr 16 000 Jugendlich wurden bereits informiert, und das hat sich sehr gut bewährt.

 

Meine Frage, nachdem das ein sehr großes Problem auch in Wien ist – wir kennen das ja von der Schuldnerberatung –: Können Sie sich vorstellen, ein Projekt auch auf Wiener Ebene zu entwickeln?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Gemeinderätin!

 

Ich halte das für eine spannende Frage, sehe aber keinen Zusammenhang mit der Sucht- und Drogenpolitik in dieser Stadt, was nicht heißt, dass man sich damit nicht auch beschäftigen kann oder möglicherweise auch soll. Aus meiner Sicht ist das eine Frage, die im Jugendressort gestellt werden und auch von diesem bearbeitet werden muss, hinsichtlich welcher wir aber gerade auch mit der Schuldnerberatung eng zusammenarbeiten. Ich denke, wenn das ein Thema unter den Jugendlichen ist, dann müsste der Stadtschulrat gemeinsam mit der außerschulischen Jugendarbeit hier ansetzen, und ich bin sehr gerne bereit, auch mit der Schuldnerberatung, die in meinem Ressort ist, diesbezüglich zusammenzuarbeiten.

 

Ich muss aber auch sagen: Mir ist nicht bekannt – aber vielleicht habe ich da eine Wissenslücke –, dass die Verschuldung von jungen Menschen in Vorarlberg signifikant niedriger ist, als das in Wien der Fall ist.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage wird von GRin Hebein gestellt. – Bitte.

 

10.13.39

GRin Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir begrüßen es sehr, dass Sie das wichtige Thema der Drogenpolitik jetzt wieder zum Thema machen und an der Weiterentwicklung des Drogenkonzeptes von 1999 arbeiten. Meine Frage an Sie lautet: Wo sehen Sie wichtige Aspekte dieser Weiterentwicklung und quasi Herausforderungen für die Zukunft?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Gemeindrätin!

 

Das Gute am Drogenkonzept 1999 ist, dass es eine gute Leitlinie darstellt und dass darin auch nichts enthalten ist, was heute nicht mehr aktuell ist. Gewisse Punkte sind allerdings damals nicht erfasst worden, weil sie damals noch nicht in der wissenschaftlichen Diskussion waren. Erfreulicherweise haben wir mit der Sucht- und Drogenkoordination Wien eine Einrichtung in der Stadt, die sozusagen gemäß State of the Art immer auf der Höhe der Zeit ist. Aber es ist jetzt selbstverständlich ganz besonders wichtig, dass wir den Suchtbegriff auch erweitern und uns mit Themen beschäftigen, die damals noch nicht wirklich Themen waren, weil damals der Fokus nicht nur, aber ganz stark auf illegalen Substanzen lag.

 

Ich möchte jetzt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einige Punkte nennen: Insbesondere muss der Umgang mit Süchten im Bereich von legalen Substanzen, ganz besonders Alkohol, Nikotin und Medikamenten, thematisiert werden, und zwar nicht nur im Bereich der Suchtprävention, sondern auch im Bereich der Behandlung, der Beratung und der Betreuung. Meines Erachtens ist

 

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