«  1  »

 

Gemeinderat, 64. Sitzung vom 17.09.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 98

 

ist ein Renditeobjekt ein Zinshaus. Der Hauptzweck einer Schule liegt jedoch nicht in der Gewinnmaximierung durch Vermietungen. Das kann es ja nicht sein! Vielleicht liegt darin auch das Problem, das unsere Schulen im Moment haben!

 

Es ist ein tolles Gutachten. (GR Heinz Vettermann: Blödsinn!) Entschuldigen Sie! Der Hauptzweck einer Schule ist doch nicht die Vermietung! Herr Vettermann! Man darf das nicht sagen, aber das ist es!

 

Das Gutachten umfasst über 71 Seiten. Auf den ersten Blick könnte das schon furchtbar beeindrucken. Wenn man es aber ein bisschen durchblättert, stellt man fest, dass nicht nur die Titelseiten der Pläne darin enthalten sind, sondern dass sämtliche Fahrbahnpläne und U-Bahn-Pläne in Kopie enthalten sind. Es wurde eine ganze Menge kopiert, und auf den allerletzten Seiten gibt es auch ein Gutachten.

 

In diesem Gutachten geht es um diese zwei Objekte. Das erste Objekt ist das Objekt Anton-Krieger-Straße im 23. Bezirk. In diesem Zusammenhang spricht der Sachverständige zuerst einmal davon, dass das Objekt eine so genannte Restnutzungsdauer von 30 Jahren hat. Später schreibt er von 40 Jahren, er bewertet es aber erst mit 30 Jahren. Und ich meine, es besteht sehr wohl ein Unterschied, ob ein Objekt sich noch in einem Zustand befindet, dass es 40 Jahre und nicht nur mehr 30 Jahre hält, insbesondere, wenn es um Millionenbeträge geht.

 

Dann kommt überhaupt ein Gag, er schreibt nämlich, dass sich das Bauvorhaben in einem guten Zustand befindet und es keine wertmindernden Angaben außer der Fenster um 200 000 EUR gibt. Bei der Bewertung zieht er dann Bauschäden in Höhe von 904 000 EUR ab, obwohl es angeblich keine Bauschäden und auch keine anstehenden Reparaturarbeiten gibt. All das wird vom Sachverständigen beschrieben. Ich zitiere hier nur.

 

Zuzüglich zu diesen Bauschäden, die er bewertet, weil sie jetzt behoben werden, zieht er noch einmal 280 000 EUR Instandhaltungskosten ab. Aber diese Instandhaltungskosten müssen doch schon in der Bewertung enthalten sein! Das macht ja den Schaden aus, der wiederhergestellt werden muss! Das ist wirklich schwer nachvollziehbar!

 

Bevor ich zu den Zahlen komme, möchte ich kurz noch auf das zweite Gebäude eingehen. Auch in Bezug darauf schreibt der Sachverständige wieder, dass es sich in einem gutem Bau- und Erhaltungszustand befindet und kein rückgestauter Reparaturaufwand vorliegt. Dann reduziert er aber den Gebäudeertragswert um 2,4 Millionen EUR Bauschäden.

 

Jetzt frage ich Sie: Wie vertrauenswürdig ist ein Sachverständiger, der ein Objekt bewertet, das angeblich keine Reparaturen aufweist und in einem guten Bauzustand ist, und dann für Bauschäden 2,4 Millionen EUR abzieht? Da kann doch irgendetwas nicht stimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und auch diesfalls hat er zusätzlich zu den Bauschäden noch einmal 430 000 EUR Instandhaltungskosten abgezogen. – Ich weiß nicht, warum Sie all das der BIG schenken wollen! So dick hat es die Stadt Wien auch nicht! Da stimmt doch etwas nicht! Das ist ja greifbar!

 

Jetzt kommt aber sowieso das Überdrüber. Da muss ich Sie ein bisschen mit Zahlen quälen. Der Sachverständige ist – wie ich vorhin gesagt habe, ausschließlich vom Ertragswert ausgegangen. Er sagt also bei diesen beiden Grundstücksgrößen von 24 000 beziehungsweise knapp 32 000 m², dass Grund und Boden nicht relevant sind und die Gebäude, die darauf stehen, null Wert haben, obwohl es keine Bauschäden und keine Reparaturarbeiten gibt. Er sagt einfach: Für mich ist das nichts wert. Wert haben nur eklatant hohe Mieteinnahmen. – Dass diese aber bei einer Schule natürlich nicht eklatant hoch sind, ist völlig klar.

 

Um das zu verdeutlichen, muss ich Sie, wie gesagt, kurz quälen und Ihnen das mit Zahlen plastisch vor Augen führen. Der Sachwert, den der Sachverständige zwar ausrechnet, aber nicht für die Bewertung heranzieht, beträgt bei einem Objekt 22 Millionen, er berücksichtigt jedoch nur einen Ertragswert von 6 Millionen. Beim anderen Objekt beträgt der Sachwert 31 Millionen, der Sachverständige berücksichtigt aber nur einen Ertragswert von 7 Millionen. Den Boden hat er in keiner Form mitberücksichtigt. Das Grundstück hat auf jeden Fall einen Wert, aber das war ihm einfach nicht wichtig, oder er hat es nicht verstanden. Ich weiß nicht, warum er das so sieht! Tatsächlich kommt heraus, dass allein der Grund und Boden für beide Objekte noch einmal je 3,5 Millionen EUR ausgemacht hätte. Diese wurden jedoch gar nicht berücksichtigt.

 

Rechnet man dieses Gutachten nach herkömmlichen Methoden um – ich verkürze jetzt das gesamte System –, dann hätte die Stadt Wien für den Verkauf des einen Objekts im schlechtesten Fall mindestens 6,7 Millionen plus 3,5 Millionen für Grund und Boden bekommen müssen. Wie viel bekommen wir jedoch dafür? – Knapp 1,8 Millionen für das erste Objekt! Für das zweite Objekt hätten wir 11,7 Millionen plus 3,5 Millionen für Grund und Boden bekommen müssen. Dafür haben wir dann jedoch nur 1 830 000 EUR bekommen.

 

Da verwundert es wirklich, dass hier noch immer niemand aufwacht und sich Gedanken macht, was es mit diesem Gutachter auf sich hat, außer man weiß natürlich, dass man mit der BIG andere Interessen hat! Es erhebt sich allerdings die Frage: Welchen Nutzen hat die SPÖ? Die Bürger dieser Stadt haben daraus nämlich keinen Nutzen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet.

 

Bevor ich dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort erteile, möchte ich die Lehrlinge der Wiener Städtischen, die hier die Tribüne ziemlich füllen, ganz herzlich im Sitzungssaal des Rathauses begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Es ist eine Freude, wenn die Jugend das Rathaus entdeckt!

 

Am Wort ist nun der Berichterstatter. – Bitte schön. 15.12.36

Berichterstatter Karlheinz Hora|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Frau Frank hat jetzt einen Akt referiert und auch über Gebäude gesprochen. – Ich darf Ihnen zitieren, was hier tatsächlich steht: „Abschluss eines Kaufvertrags über

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular