Gemeinderat, 64. Sitzung vom 17.09.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 98
dern, sage ich, SPÖ-nahen Mietervereinigung die durchschnittlichen Betriebskosten mit 1,62 EUR pro Quadratmeter angegeben werden, und Sie dann Vergleichsrechnungen anstellen, dass im Gemeindebau die Betriebskosten rund 2 EUR und ein bisschen mehr sind, frage ich mich, was das für zusätzliche Kosten von rund 25 Prozent sind? Welche Kosten könnten es denn sein, die besonders beim Gemeindebau höher sind? Denn die allgemeinen Kosten der Stadt, wie Müllabfuhr und so weiter, betreffen alle, sind schon allgemein sehr hoch. Aber was sind denn diese 25 Prozent Mehrkosten Ihrer Meinung nach?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Herr Gemeinderat!
Das kann man so allgemein deshalb nicht beantworten, weil es in den Wohnhausanlagen ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Das gilt aber nicht nur für Gemeindebauten, das gilt in gleicher Weise für Genossenschaftsbauten und private Wohnhäuser, dass die Betriebskosten des Hauses beispielsweise stark davon abhängen, wie viel grünen Freiraum es gibt, der auch betreut werden muss, welche zusätzlichen Energieleistungen es in einer Wohnhausanlage gibt, welche Gemeinschaftseinrichtungen es im Gebäude gibt, die beispielsweise auch über die Betriebskosten abgewickelt werden, insbesondere auch bei den Energiekosten. Also so allgemein kann man das nicht beantworten.
Ich glaube auch nicht, dass ein Durchschnitt, der sich über alle Wohnungen legt – und wir haben 220 000 Gemeindewohnungen – aussagekräftig wäre. Da müsste man sich dann wirklich die jeweilige Wohnhausanlage im Detail anschauen. Das richtet sich nach ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Da würde ich keinen unmittelbaren Durchschnittsvergleich heranziehen. Ich glaube, dieser sagt wenig aus.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau GRin Frank gestellt.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Wir haben das Problem nicht nur bei der Ausschreibung, wenn es um Schlichtungsstellenverfahren geht, sondern wir haben auch das Problem, dass die Hausordnungen verschwinden. Die Leute wissen nicht, wenn Flächenwidmungsplanänderungen sind. Da ist es dann oft wirklich fatal. Es passiert bei den Gemeindebaufesten, auch bei Gewerbebau, soweit sie dann Parteienstellung haben. Das ist nicht überall so, aber bei Kleingärtnern kann es durchaus sein, wenn sie auch Grundeigentümer sind.
Sie sagen, wir haben jetzt Stellen, wo sich die Leute informieren können. Ich kann mich aber bitte nur über etwas informieren, von dem ich auch weiß, dass es das gibt. Wenn ich nicht weiß, dass es eine Flächenwidmungsänderung gibt, wie soll ich mich irgendwo informieren? Ich kann ja nicht alle Tage irgendwohin gehen und fragen.
Ich hätte eine Anregung, weil wir haben eh schon so viele verschiedene Positionen innerhalb des letzten Jahres geschaffen. Wie wäre es, wenn wir einen Aushangbeobachter einrichten würden? Dann hätten wir vielleicht das Problem mit einem Schlag gelöst und die Zettel würden nicht mehr verschwinden. Aber es wäre doch ein einfacher Glaskasten möglich. Dort hänge ich das hinein und verschließe ihn. Ich bin davon überzeugt, dass es schon eine große Hemmschwelle ist, einen Glaskasten zu zerschlagen, anstatt nur den Zettel herunterzunehmen. Es kann doch nicht das Problem sein, dass dort nicht ein Mieterbeirat, oder wer auch immer, diese Aushänge durchführt.
Wie stehen Sie dieser Situation gegenüber?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Frau Gemeinderätin!
Ich stehe dem Vorschlag sehr positiv gegenüber. Überall dort, wo wir Sanierungen vornehmen und bei der Gelegenheit beispielsweise auch den Stiegenhausbereich renovieren, versuchen wir, wenn es von den räumlichen Gegebenheiten möglich ist, derartige Glaskästen anzubringen. Ich halte das für eine gute Möglichkeit, dass man verhindert, dass Anschläge heruntergerissen oder den anderen Mieterinnen und Mietern nicht zugänglich gemacht werden. Prinzipiell halte ich viel davon. Wir versuchen das, vor allem im Rahmen der Sanierungen, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Das würde uns aber in dem konkreten Fall deshalb nicht weiterhelfen, weil die Unterlage, die für die Mieterinnen und Mieter zur Einsicht aufgelegt worden ist, aber nur in dem konkreten Fall, der in dieser direkten Anfrage angesprochen worden ist, ein sehr umfassendes Papier ist, das wir in einem Glaskasten nicht entsprechend zeigen könnten. (GRin Henriette Frank: Aber den Hinweis!) Von daher kann man dann zum Beispiel nur das Titelbild hineingeben und anführen, dass diese Unterlage an dieser oder jener Stelle zu besichtigen ist oder man sie auch anfordern kann. Aber die Unterlage selbst zugänglich zu machen, kann man über den Glaskasten nicht.
Sonst stehe ich dem aber sehr positiv gegenüber. Wo wir können, versuchen wir, mit diesen Glaskästen das Informationsbedürfnis der Mieterinnen und Mieter entsprechend abzudecken.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir kommen nun zur 4. Zusatzfrage. Sie wird von der Fragestellerin der 2 Anfrage gestellt, nämlich von Frau GRin Smolik. – Bitte.
GRin Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!
Ich nehme es jetzt einmal positiv, dass Sie sagen, alle MieterInnen können sich noch anschließen. Kann man das auch so weiterleiten? Dann werden wir das auch so machen. Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Im Moment ist die Situation so, dass die Richterin sagt, das geht nicht. Wenn Sie jetzt sagen, das geht, dann werden wir die Leute darauf hinweisen, dass von Ihnen das Okay kommt.
Ich möchte schon noch einmal feststellen, dass die Schlichtungsstelle per Mietrechtsgesetz verpflichtet ist, das entweder auszuhängen oder per Brief zu schicken. Nicht irgendwo soll man es sich anschauen, sondern so
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