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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 17.09.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 98

 

der jeweiligen Wohnhausanlage zu bekommen. Dem habe ich entsprochen.

 

Vielleicht auch Ihre Frage beantwortend, die Sie sich selbst gestellt haben, warum man das zusätzlich braucht: Deshalb, weil es ein direktes Serviceangebot der Hausverwaltung ist.

 

Das, was Sie sonst aufgezählt haben, sind alles Maßnahmen, die nicht direkt von der Hausverwaltung kommen, sondern die zum Teil auch aus der Eigenverwaltung der Bewohnerinnen und Bewohner resultieren. Wenn Sie zum Beispiel die Mieterbeiräte aufzählen, so ist das ein sehr gutes Instrument der Mietermitbestimmung, das es im Übrigen in keiner anderen Wohnform in dieser ausgeprägten Situation wie in den Wiener Gemeindebauten gibt. Wir haben ein Mietermitbestimmungsstatut, das es sonst nirgendwo gibt. Davon machen auch einige ausgiebig Gebrauch. Das ist eine besondere Qualität, die es nur in den Gemeindebauten gibt. Also von daher haben Mieterbeiräte auch eine ganz andere Aufgabe. Die neuen Stützpunkte sollen das Angebot der Hausverwaltung stärker an die Mieterinnen und Mieter herantragen.

 

Vielleicht zu Ihrer Frage, wo diese Stützpunkte situiert sein können: Ich habe gestern in der Edergasse im 21. Bezirk den ersten Stützpunkt eröffnet. Das ist ein Stützpunkt, den wir in einem ebenfalls neu strukturierten Raum der Haus- und AußenbetreuungsGesmbH eingerichtet haben, der von dieser auch für Verwaltungszwecke genutzt wird. Diese Räumlichkeiten sind von Beginn an so mitgedacht und mitgeplant worden, dass es dort auch die Möglichkeit des Parteienverkehrs gibt, dass also Bewohnerinnen und Bewohner hinkommen können, dort auch einen Warteraum und einen Besprechungsraum vorfinden. Es werden dort zu fix angegebenen Zeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wiener Wohnen zur Verfügung stehen, um Fragen zu beantworten. Sie werden auch technisch so ausgestattet sein, dass sie Zugang über das Intranet zu Wiener Wohnen haben, dass es also möglich ist, im Computer Aktenfälle zu behandeln und die Mieterinnen und Mieter entsprechend zu betreuen.

 

Ich persönlich glaube, dass das ein gutes zusätzliches Angebot ist, vor allem für Menschen, die vielleicht stärker regional gebunden sind, in ihrem direkten Wohnumfeld betreut zu werden, wo man mithelfen kann, Anfahrtswege zu reduzieren, direkt vor Ort auch als Hausverwaltung tätig zu sein. Von daher reiht sich das ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, die insgesamt das Wohn- und Zufriedenheitsspektrum der Bewohnerinnen und Bewohner von Wiener Wohnen nicht nur halten, sondern auch weiter ausbauen sollen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung der 1. Anfrage.

 

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 03596-2010/0001 - KGR/GM). Sie wurde von GRin Claudia Smolik gestellt und ist auch an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Bezüglich der Betriebskostenabrechnungen 2004 - 2006 der städtischen Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof im 14. Bezirk ist derzeit ein Überprüfungsverfahren gerichtsanhängig. In diesem Verfahren wurden - entgegen der Regelungen des § 37 MRG - von der MA 50 - Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten die betroffenen MieterInnen weder brieflich noch per Hausaushang auf den 126 Stiegen des Gemeindebaus informiert. Mittlerweile wurde das Verfahren von Wiener Wohnen an das Bezirksgericht abgezogen und somit nicht antragstellenden Mieterinnen und Mieter laut Gericht die Möglichkeit genommen, sich dem Verfahren anzuschließen. Welche Maßnahmen werden Sie, Herr Stadtrat, ergreifen, um sicherzustellen, dass Aushänge durch die Schlichtungsstelle in Verfahren betreffend Gemeindebauten zukünftig gesetzeskonform erfolgen?)

 

 9.19.00†VBgm Dr Michael Ludwig - Frage|

VBgm Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Mir wurde berichtet, nachdem ich mich erkundigt habe, wie hier auch die gesetzliche Lage ist, dass der Gesetzgeber zwar die Beiziehungs- und Aushangpflicht vorgibt, jedoch keine definitive Zeitvorgabe, bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien Gelegenheit zu Sachvorbringen und Beweisanträgen haben. Lediglich in den Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass die Beiziehung weiterer Hausparteien oder auch Streitparteien spätestens zur letzten mündlichen Verhandlung erfolgen muss. Da jedoch Aushänge der MA 50 – Schlichtungsstelle bei etwaigen Anträgen, zum Beispiel Anträgen für Mietzinserhöhungsverfahren, oft ohne böse Hintergedanken von anderen Mieterinnen und Mietern entfernt oder unabsichtlich heruntergerissen werden, kann ein solches Problem der Informationsweitergabe entstehen.

 

Ich habe versucht, auf der einen Seite mit der strukturellen Schaffung des zentralen Bausanierungsmanagements die Zusammenarbeit zwischen Wiener Wohnen und der MA 50 – Schlichtungsstelle zu verbessern und andererseits auch die Sanierungsleistung zu erhöhen. Das ist, wie ich meine, auch in einer sehr beeindruckenden Art und Weise gelungen. Wir haben noch im Jahr 2008 in etwa 5 800 Wohneinheiten bei Wiener Wohnen saniert. Wir haben uns für das heurige Jahr 10 000 Wohneinheiten vorgenommen, und das werden wir, Stand heute, nicht nur erreichen, sondern sogar übererfüllen. Das heißt, auch diese Maßnahmen in der Zentralisierung des Managements haben sich als positiv herausgestellt.

 

Aus den weiters gewonnenen Erfahrungen der Umstrukturierung möchte ich erwähnen, dass die von Wiener Wohnen eingebrachten Anträge neben den bisher erfolgten Aushängen, welche durch die MA 50 – Schlichtungsstelle ausgehängt werden, auch in den Kundendienstzentren und den neu geschaffenen Wiener Wohnen Vorortstützpunkten, über die wir gerade gesprochen haben, zur Einsichtnahme aufgelegt werden sollen. Das heißt, dass damit auch verhindert wird, dass etwaige Anschläge, die gerade in Verfahren der Schlichtungsstelle sehr umfassend sein können, von anderen Mieterinnen und Mietern entfernt werden. In diesen Stützpunkten hat man dann zu den jeweiligen Öffnungszeiten sehr unmittelbar und gut Gelegenheit, diese nachlesen und Einblick nehmen zu können. Dadurch soll sichergestellt

 

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