Gemeinderat, 62. Sitzung vom 30.06.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 108
dass das rasch umgesetzt wird. Und das ist heute ein Appell an Sie, dass diese Stadtwache umgesetzt wird.
In einer Tageszeitung ist im März 2009 auf die Bemühungen der Stadtregierung um eine Bestandsaufnahme der kommunalen Ordnungskräfte hingewiesen worden, und da heißt es: „Seit Wochen wird daher im Rathaus heftig gezählt: Jede Magistratsabteilung, jedes Stadtratbüro erhebt, welche ‚Ordnungskräfte' in ihrem Bereich tätig sind. Das reicht von den Parksheriffs über die Müll-Sheriffs bis hin zu den ‚Ordnungsberatern' in den Gemeindebauten - sogar jene Bedienstete, die sich um Steuerstrafen kümmern, wurden dazugezählt. Man kam auf die angekündigten 4 000 Ordnungshüter, die im Dienste der Stadt tätig sind. Deren Bemühungen sollen in den nächsten Monaten besonders hervorgehoben werden, um das Sicherheitsgefühl der Wiener zu heben." – So eine Tageszeitung aus dem März 2009.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und dann heißt es weiter in diesem Medium: „Konkret will Häupl 4 000 städtische Ordnungskräfte etablieren, um diese Wünsche umzusetzen. Wobei nicht ganz klar ist, aus welchem bereits bestehenden städtischen Wachdienst diese Mitarbeiter kommen sollen beziehungsweise wie viele neue bestellt werden müssen. Rechnet man alle im Sold der Stadt Wien stehenden Sicherheitskräfte zusammen, kommt man nicht einmal auf 1 000 Mitarbeiter. Häupl erklärt kryptisch, dass dieses Personal ‚geschult und nachgeschult' werden sowie man darauf schauen müsse, dass ‚Wien für die Wiener wieder lebenswerter wird'."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen daraus, wie dringend es notwendig ist - wie dies auch die Öffentlichkeit sieht -, dass endlich aus diesen verschiedensten Kapperldiensten eine! Stadtwache wird. Nehmen Sie unseren Appell ernst! Nehmen Sie vor allem das Anliegen der Wienerinnen und Wiener ernst und setzen Sie es um! Wir brauchen dringend die Stadtwache für Wien. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Als Erster hat sich zur Besprechung des Dringlichen Antrages Herr GR Ulm zu Wort gemeldet. Die Redezeit ist mit 20 Minuten begrenzt. – Bitte.
GR Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) : Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist der 19. Antrag, den wir heute stellen, auf Einführung einer Stadtwache, denn wir wollen uns nicht den Vorwurf machen lassen, dass wir diese Forderung nicht eindringlich genug erhoben hätten, dass wir nicht nachhaltig genug gewesen wären und dass wir nicht versucht hätten, vor allem den Damen und Herren von der Sozialdemokratie unsere Argumente ausreichend zu erklären. Ich möchte mich daher heute ganz intensiv mit den Einwänden gegen eine solche Stadtwache auseinandersetzen, die vor allem von SPÖ-Seite immer wieder kommen.
Da ist einmal das erste Argument: Das ist ja verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich! Überall dort, wo eine Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, darf eine andere Gebietskörperschaft doch gar keinen Wachkörper einrichten!
Da sage ich Ihnen: Das stimmt, keine Frage. So steht es im Art 78d der Bundesverfassung. Aber wir wollen die Stadtwache auch nicht als Wachkörper einführen, jedenfalls nicht in der ersten oder zweiten Ausbaustufe - denn ein Wachkörper ist eine bewaffnete Formation und eine, die nach militärischem Muster eingerichtet ist. In der ersten Ausbaustufe wollen wir nichts anderes, als die bestehenden Ordnungsdienste zusammenfassen, weil wir zutiefst davon überzeugt sind, dass es hier sinnvolle und wichtige Synergieeffekte zu erzielen gäbe. (Beifall bei der ÖVP.)
Erst in einer zweiten Ausbaustufe - und dazu ist es immer noch nicht notwendig, einen Wachkörper einzuführen oder die Ordnungsdienste zu bewaffnen - würden wir gerne der Polizei Arbeit abnehmen, aus dem Bereich jener zehn Landesgesetze, die im Augenblick die Bundespolizeidirektion Wien zu vollziehen hat, grundsätzlich Kompetenzübertragungen an eine Stadtwache vornehmen. Hier könnte man die Polizei wesentlich entlasten. Und erst in einer dritten Ausbauphase steht allenfalls zur Diskussion, ob man eine solche Stadtwache auch bewaffnen möchte.
Das zweite Gegenargument, das von Ihnen immer kommt: Eine Stadtwache, die kein Wachkörper ist, die hätte ja gar keine Kompetenzen und die dürfte ja überhaupt nichts!
Ich erinnere mich noch sehr gut an das Beispiel, das der Herr Landtagspräsident gebracht hat - das ist jetzt mehrere Monate her, vielleicht schon ein Jahr -, von, wie er sie genannt hat, Papierlaufklaubern, die im Auer-Welsbach-Park hinter den Passanten hergehen müssten und denen nichts anderes übrig bliebe, als die weggeworfenen Papierln entweder selbst aufzuklauben oder die Polizei zu rufen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sie sind in einem groben Irrtum! Die Stadtwache sollte als Organ der öffentlichen Aufsicht eingerichtet werden, und selbstverständlich haben solche Aufsichtsorgane ausreichende Rechte, um ihren Aufgaben nachzukommen. Schauen Sie sich die Grazer Stadtwache an! Dort gibt es das Recht der Stadtwache, Personen anzuhalten, deren Identität festzustellen und auch Strafen auszusprechen.
Jetzt ist Ihnen Graz vielleicht nicht so besonders authentisch, glaubwürdig oder sympathisch - dort gibt es immerhin einen ÖVP-Bürgermeister -, aber wir haben solche Vorschriften auch in einem Wiener Landesgesetz, nämlich im Wiener Fischereigesetz. Dort steht in § 58, was solche Organe der öffentlichen Aufsicht dürfen: Die dürfen Personen anhalten, die Identität überprüfen, zum Sachverhalt befragen, Fahrzeuge und Gepäck untersuchen, Personen festnehmen zur Vorführung vor die Bundespolizeidirektion, Personen verfolgen und Gegenstände beschlagnahmen. - Überhaupt kein Problem: Was Wiener Fischereiaufsichtsorgane können, das können in der Folge sicherlich auch Stadtwacheorgane. (Beifall bei der ÖVP.)
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