Gemeinderat, 62. Sitzung vom 30.06.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 108
Spielmöglichkeiten für Jugendliche und Kinder wichtig sind. Die Verlagerung in einen Bereich bei der Koppstraße, zwischen 16. und 7. Bezirk ist sehr sinnvoll. Wir sind in der Detailprüfung. Ich denke, wenn wir dann wissen, wie die Kosten genau liegen, wenn wir dann wissen, dass alles auch mit den Auflagen der Verkehrsbehörde zusammenpasst, denn immerhin fährt eine U-Bahn darunter, dann werden wir schauen, ob dieses Projekt in der nächsten Zeit auch finanzierbar ist.
Das ist der aktuelle Stand.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau GRin Petrides gestellt. - Bitte.
GRin Hedwig Petrides (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Welche Projekte gibt es für die nächsten Jahre?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!
Diese Projekte, die ich Ihnen vorhin dargestellt habe, gehen teilweise schon in die Zukunft hinein. Was wir zur Zeit besonders beobachten, ist, dass diese Mittelzone, wo die Lokale sind, eine hohe Belastung hat. Hier gibt es immer wieder Konflikte zwischen den Freizeitaktivitäten rund um die Lokale und dem Radweg. Das ist ein Bereich, an dem wir uns orientieren wollen, wo wir einmal schauen wollen, wie man das verbessern kann.
Es gibt weiters noch eine Reihe von Gürtellokalen, die noch nicht in der modernen Gestaltung sind. Diese werden wir sukzessive erneuern.
Es gibt darüber hinaus das schon erwähnte Projekt bei der Station Währinger Straße vom jungen Architektenteam „Heri und Salli“, wo man in etwa mit Installationen, wie es auch das Zelt über dem Urban-Loritz-Platz ist, eine höhere Attraktivität, eine bessere Sichtbarkeit finden möchte.
Zusätzlich gibt es noch die Renovierung der Volksoper, die auf den Gürtelbereich auch großen Einfluss haben wird, und viele andere kleine Projekte. Ich werde Ihnen, genauso wie allen anderen Fraktionen, dann die Informationsbroschüre über die Gürtel-News zur Verfügung stellen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung der 1. Frage.
Wir kommen nun zur 2. Anfrage (FSP - 02769-2010/0001 - KFP/GM). Sie wurde von Frau GRin Henriette Frank gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (In Wien sieht man auf zahlreichen städtischen Wohnhäusern immer wieder illegal montierte Satellitenschüsseln. Diese werden, wenn das Gebäude saniert wird, abgenommen und sogleich nach Fertigstellung der Arbeiten von Mietern wieder unsachgemäß montiert. Welche Konsequenzen ziehen Sie, Herr StR Dr. LUDWIG, daraus, dass diese Satellitenschüsseln illegal montiert werden (Haftungsschäden, Belästigung von Mitmietern etc)?)
Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Frau GRin Frank!
Im Einklang mit § 9 des Mietrechtsgesetzes und der einschlägigen Judikatur wird den Mieterinnen und Mietern die Anbringung von Satellitenfernseherantennen, kurz SAT-Schüsseln, unter der Einhaltung beziehungsweise der Auflage bestimmter Bedingungen, das ist zum Beispiel eine fachgerechte Montage, die im Einklang mit dem Stadtbild zu stehen hat, und zwar im Regelfall die Montage auf dem Dach oder im Bereich der eigenen Loggia beziehungsweise des eigenen Balkons, bewilligt. Die SAT-Antennen gehören zu den im § 9 des Mietrechtsgesetzes unter den „notwendigen Antennen" angeführten Anlagen, deren Anbringung den Mietern unter den allgemeinen Voraussetzungen, nämlich keine Schädigung des Hauses und keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses, eben Stadtbild, Denkmalschutz, nicht grundsätzlich verwehrt werden kann. Dies bedeutet, dass nicht jede an einem Gemeindebau angebrachte Satellitenschüssel zwangsläufig eine illegal angebrachte ist.
Ebenso ergibt sich aus der illegalen Montage nicht zwangsläufig, dass die Montage auch unsachgemäß erfolgt ist.
Ein rechtlich erfolgreiches Vorgehen ist selbstverständlich nur gegen illegal angebrachte Satellitenschüsseln möglich. In der Praxis hat sich im Anlassfall ein koordiniertes Vorgehen gegen alle illegal an einer Wohnhausanlage montierten SAT-Schüsseln bewährt. In diesem Fall werden die Mieter und Mieterinnen, die illegal Antennen angebracht haben, schriftlich unter Fristsetzung zur Entfernung aufgefordert. Sollte die Entfernung nicht erfolgen, wird bei Gericht auf Entfernung der illegal angebrachten Antennen geklagt.
Die Anbringung der Antennen, gesammelt auf so genannten SAT-Bügeln, im Zuge größerer Sanierungen, wurde erst in den letzten Jahren gängige Praxis. Daher hat nicht jedes sanierte Haus eine derartige Einrichtung. Wenn solche Einrichtungen vorhanden sind, werden Montagen von SAT-Antennen nur mehr auf diesen Bügeln gestattet.
Im Übrigen werden bei Wiener Wohnen generell die Verursacher, mit der Einschränkung, dass sie namentlich bekannt beziehungsweise eruierbar sind, für den Ersatz der von ihnen verursachten Schäden herangezogen, und nicht nur für die Schäden, die zum Beispiel auf Grund illegaler Anbringung von Satellitenschüsseln entstanden sind. Hier versuchen wir, sehr streng vorzugehen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 1. Zusatzfrage stellt Frau GRin Frank.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Danke für die Beantwortung. Wir haben ja schon in den letzten zwei Tagen gehört, dass in Wien sowieso alles sehr optimal verläuft. So, wie Sie das jetzt geschildert haben, war das noch ein Musikständchen mehr.
Ich sehe das wirklich gänzlich anders. Allein heute beim Herfahren war ein Gürtelobjekt völlig neu saniert und ich habe auf die Schnelle im Vorbeifahren neun
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