Gemeinderat,
60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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österreichische Bankwesengesetz in Italien nicht gilt. Weil italienische
Mitarbeiter der UniCredit nur an das italienische Bankenrecht gebunden sind,
besteht naturgemäß das Risiko, dass sie gegen das österreichische
Bankwesengesetz oder sonstige Bestimmungen verstoßen können oder sogar
verstoßen müssen, weil es ja hier zu Rechtsunterschieden kommen wird.
Letzten Endes wird festgestellt, es sei keine Kontrolle der Bank Austria
über die Einhaltung des Bankwesengesetzes in Italien möglich - eine an und für
sich reichlich vernichtende Feststellung eines internen Papiers, das hier
ausgearbeitet wurde! Da kann man nur sagen, es wurde offensichtlich dessen
ungeachtet - vom Interesse der Bank her: leider - durchgezogen, und seitens der
Stadt Wien, seitens der Amtsträger Bürgermeister und Finanzstadträtin, hat es
keinen Widerstand dagegen gegeben.
Auch wenn sie sich auf formale Dinge zurückzieht, ist natürlich dessen
ungeachtet die Zustimmungsmöglichkeit oder die Ablehnungsmöglichkeit ein
wesentlicher Faktor, wenn man Großaktionär - zwar nur noch mit 1 Prozent
in der UniCredit, aber vor einiger Zeit noch mit 5 Prozent in der
bayerischen Bank und früher mit 23 Prozent in der Bank Austria - gewesen
ist. Das sind Dinge, die letzten Endes beweisen, dass hier das Gefahrenpotenzial
nicht nur vorhanden, sondern offensichtlich auch in der Ausführung so zu sehen
ist.
Sie hat des Weiteren zu den Fragen 9 bis 13 ein Nein festgestellt,
also zu den Fragen, ob um Erlaubnis dafür ersucht wurde, die Daten der Kunden
im Ausland zu speichern. Wir haben Informationen, dass die Daten jener
Darlehensnehmer, die Darlehenskonten der Wohnbauförderung haben, sehr wohl im
Inland verbleiben müssten und dass das festgelegt sei. Auch hier hat es keine
Antwort der Frau Vizebürgermeisterin gegeben. Das wäre auch der Angelpunkt
gewesen, der die Zustimmung von Wien zu einer Datenübertragung in diesen
Punkten notwendig gemacht hätte oder gemacht hat und damit auch im Wesentlichen
den gesamten anderen Datenbereich mit einbezogen hat.
Zu den weiteren Punkten - die Eigenmittelersatzdarlehen haben wir schon
genannt -: Weiters wurde in den Punkten 22, 23 und 24 angesprochen, dass
der Wert der AVZ-Stiftung massiv abgenommen hat. Dazu hat sie im Grunde
genommen keine Feststellung getroffen. Wir haben einen 90-prozentigen Verlust
zur Kenntnis zu nehmen, der zwischen 2000 und 2009 eingetreten ist.
Ich darf dazu vorlesen, was im Jahre 1996 zwei freiheitliche
Abgeordnete, nämlich Hilmar Kabas und Wilfried Serles, hier als Beschlussantrag
vorgelegt haben: „Der Bürgermeister wird aufgefordert, in Verfolgung der
Zielsetzung des Koalitionsübereinkommens zwischen ÖVP und SPÖ Maßnahmen zu
setzen, um eine rasche und schrittweise Privatisierung der Bank Austria
umzusetzen."
Und: „Sinnvolle Privatisierung kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten,
dass die von der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse gehaltenen Anteilen an der
Bank Austria nicht bloß an unmittelbar oder mittelbar im Einfluss von
Gebietskörperschaften befindliche Unternehmungen abgegeben werden. Die
Privatisierung der Bank Austria ist hinsichtlich der Auswirkungen für die Stadt
Wien im Detail zu untersuchen, und durch den Erwerb der Bundesanteile der CA
durch die Bank Austria darf sich das Haftungsrisiko der Stadt Wien nicht
erhöhen" - was bei den Dingen rund um die Haftung für die definitiv
Angestellten natürlich geschehen ist!
„In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister des Weiteren ersucht, bei
allen diesen Privatisierungsschritten auf die Wahrung Wiener und
österreichischer Interessen Bedacht zu nehmen und damit Verbesserungen der
Struktur des österreichischen Bankwesens zu bewirken."
Das ist eine, wie ich meine, 1996 sehr weitblickende Antragstellung, die
leider nicht vollzogen wurde. Wenn damals und rechtzeitig die AVZ wirklich
privatisiert und verkauft worden wäre, hätte es einen massiven
Finanzierungsschub für Wien gegeben, die Verluste wären nicht eingetreten. Ich
verstehe bis heute nicht - auch wenn es nicht den direkten Zugriff der Frau
Finanzstadträtin gibt -, warum sie nicht letzten Endes doch hergegangen ist und
ihren Einfluss im Stiftungsrat geltend gemacht hat, um Maßnahmen zu setzen, die
einen Verlust von 90 Prozent des ursprünglichen Vermögens letzten Endes
unmöglich gemacht hätten.
Das heißt also, wir stehen in einer Situation, in der die Frage nach den
12 Milliarden EUR Haftung zu stellen ist, was ja irgendwann in einer
Wirtschaftskrise für Wien sehr, sehr schlagend werden kann. Es ist keine Frage,
dass das leider ein Thema ist, über das wir uns unterhalten müssen.
Bedauerlicherweise gibt es auch hier keine wirklich ernsthafte Antwort seitens
der Frau Vizebürgermeisterin.
Noch einmal zum Verlust des Vermögens: Es ist ja nicht nur der
Vermögensverlust auf Grund von Änderungen, die sich ergeben haben, gegeben,
sondern es drohen auch hohe Abschreibungen. 2009 wird etwa festgestellt, dass
das schrumpfende Aktienvermögen praktisch die Finanzierung des Wiener
Technologiefonds in Frage gestellt hat. 16 Millionen sind offensichtlich
laut Ihrer Aussage ausgezahlt worden, aber wenn der Aktienkurs nachhaltig unter
1,60 EUR sinkt, dann gibt es Abwertungsbedarf. Und dann räumt der Vorstand
der AVZ gegenüber dem „Format" selbst ein: Mit diesem Wert stehen die
UniCredit-Papiere in den Stiftungsbüchern, und wenn der dauerhaft
unterschritten wird, dann muss sehr wohl eine Abschreibung vorgenommen werden,
die mit Garantie nicht unter 40 Millionen EUR liegen wird. - Eine
wesentliche Frage, die ebenfalls unbeantwortet geblieben ist!
Damit stellt sich letzten Endes die Frage, welche
Sicherheiten die Gemeinde Wien ins Auge gefasst hat, um Verluste in Zukunft zu
vermeiden, warum eigentlich ein derart massiver Verlust von rund
90 Prozent des AVZ-Vermögens eingetreten ist, warum hier seitens der
politisch Einflussreichen und letzten Endes doch
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