Gemeinderat,
60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 89 von 102
Gegebenheiten und Zustände in einer der wichtigsten Banken Österreichs,
wo ja via Privatstiftung sehr wohl eine Verbindung zur Gemeinde Wien gegeben
ist, Auskunft zu erhalten. Das hat die Frau Vizebürgermeisterin über weite
Strecken schlicht verweigert.
Sie hat also die Fragen damit beantwortet - das hat sie ja schon einmal
bei einer schriftlichen Anfragebeantwortung gemacht -, dass es nicht
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sind und es für sie daher keine
eigene Auskunftspflicht mehr gegeben hat. Damit hat sie einen Großteil der
Fragen sozusagen für sich selbst nicht beantwortet.
Zu den Fragen, die hier vorliegen, gehört zum Beispiel die wichtige
Frage nach der Haftung, wie ich glaube, auch wenn die Haftungssumme, die die
Gemeinde Wien übernommen hat, natürlich erst nach Exekution und Ähnlichem mehr
schlagend wird. Aber zum Beispiel bei einer Finanzkrise, einer Bankenkrise, wo
die UniCredit in die Kreide kommt, wäre es sehr wohl
gegeben, dass Entwicklungen eintreten, die anders verlaufen, als es die Frau
Vizebürgermeisterin hier dargestellt und geschildert hat.
Das heißt also, die Frage, welche Maßnahmen die Gemeinde Wien ergriffen
hat, um bei einer schlagend werdenden Haftung von zur Zeit
12 Milliarden EUR zum Beispiel auf Grund einer Bankenkrise
abgesichert zu sein, ist unbeantwortet geblieben. Mit anderen Worten: Es gibt
auch keine Absicherung, sondern die Absicherung besteht darin, dass die
Gemeinde Wien selbst und damit der Steuerzahler für alles haftet, was hier auf
sie und auf uns zukommen könnte!
Die Fragen 4 und 5 beziehen sich darauf, wie viele Definitivverträge von
BA-Mitarbeitern und BA-Pensionisten vorhanden sind. Wir haben eine Zahl von
ungefähr 4 000 bis 5 000 inklusive der Pensionisten, also von
3 500 Aktiven und 1 000 Pensionisten, wo eine Haftung bei
der Übernahme der Bank Austria, also AVZ, in die
neuen Rechtsverhältnisse vollzogen wurde und wo ein, muss ich sagen, genialer
Personalvertreter oder Betriebsrat eine Vereinbarung zusammengebracht hat, dass
die Gehälter der damaligen Bank Austria-, also der
damaligen Zentralsparkasse- und Länderbank-Angestellten, so sie definitiv
gestellt waren, auf ewige Zeiten gesichert sind. Das heißt also, Gehälter und
Pensionen dieser definitiv angestellten 4 000 oder
5 000 Personen sind unabhängig vom Schicksal der Bank Austria und damit auch unabhängig vom Schicksal der UniCredit etwas, was weiter bestehen wird und unabhängig
von der Existenz dieser allfälligen Banken von der Gemeinde Wien weiter
garantiert und gezahlt werden muss - und damit wiederum vom Steuerzahler
gezahlt werden muss!
Die Fragen 6 und 14 bis 19 wurden überhaupt abgeschmettert mit dem Titel
„Datenschutz": „Wie beurteilen Sie die Datensicherheit der
österreichischen Bank Austria Kundendaten?" Und
die Fragen 14 bis 19 haben in etwa betroffen, dass das österreichische
Bankwesengesetz im Ausland nicht gilt, dass also das Management der BA erklärt,
dass die Daten absolut verschlüsselt sind, dass sie es aber offensichtlich
nicht sind. Gefragt wird, ob die Stadt Wien Informationen hat, dass die
Datenverschlüsselung technisch realisiert ist. Und: „Stimmt es, dass nur die
Daten für die Produktion verschlüsselt sind?" Das sind Fragen, die von ihr
mehr oder weniger übergangen wurden, die aber dessen ungeachtet ganz, ganz
wichtig sind.
Wir sind ja nicht die Einzigen, die diese Fragen stellen. Es wurden
schon im Jahre 2009 von diversen Presseerzeugnissen, zum Beispiel vom
„Falter", aber auch von der „Neuen Kärntner Tageszeitung", vom
„APA-Journal Geld" und Ähnlichen klare Fragen in dieser Richtung gestellt.
Vor allem der „Falter" Nr. 15/09 vom 8.4.2009 hat ein internes
Expertenpapier des Vorstandes zugespielt bekommen, das klare Äußerungen zu den
Fragen, die die Frau Vizebürgermeister verweigert hat, gegeben hat. Da wird
auch festgestellt, dass schwerwiegende Mängel in der Datensicherheit zu
befürchten und gegeben sind.
Keine Frage, dass die Bank Austria und die UniCredit natürlich recht haben, wenn sie selbst versuchen,
ihre Synergieeffekte, so sie sich ergeben, zu verwirklichen; keine Frage, es
ist das gute Recht von Banken und von Unternehmungen, so zu handeln. Dem stehen
nur die Verträge mit der Gemeinde Wien gegenüber, worin das Recht der
Angestellten auf Sicherung ihrer Existenz und das Recht des Bankenstandortes
Wien auf Sicherung ebenfalls festgeschrieben wurden.
Aber in dieser Studie, die offensichtlich von der Bank Austria selbst angeschrieben wurde, wird festgestellt, dass
die negativen Folgen der Auslagerung ihnen wohl bewusst sind. Es sind drei
Punkte, die hier ganz besonders zählen, wo die Datensicherheit in Gefahr ist:
Die Papiere werden durch den physischen Zugriff auf die Festplatten mit den
österreichischen Daten gefährdet; die Verschlüsselung selbst ist eine Frage -
sie wurde schon von meinem Vorredner in der Richtung angesprochen -; und die
Unterschiede im Rechtssystem sind neuralgische Punkte, die letzten Endes dazu
führen, dass das Expertenpapier des Vorstandes deshalb empfiehlt,
organisatorische Maßnahmen einzurichten, die einen restriktiven Zugang
sicherstellen. Ich nehme nicht an, dass das bei der Übertragung der Daten nach
Verona letzten Endes auch vollzogen wurde.
Wie diese Maßnahmen aussehen sollten, dazu geben die internen Experten
allerdings auch keine zufriedenstellende Antwort. Es wurden fünf verschiedene
Varianten genannt, und die Experten selbst sind ja von keiner überzeugt; es
wurde nämlich bei dreien das Risikopotenzial als mittel eingestuft und bei
zweien als wirklich hoch. Es wird festgestellt: Mittels Datenverschlüsselung
ist zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichende Sicherheit zu erreichen. - Das
ist also etwas, was offensichtlich der Frau Vizebürgermeisterin nicht bekannt
ist.
Die Bank Austria Kunden
müssen nunmehr von einer Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses
ausgehen, weil natürlich klar ist, dass das
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular