Gemeinderat,
60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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besten Willen keine Antwort geben.
Die Fragen 6 sowie 14 bis 19 beantworte ich folgendermaßen: Die
Verlagerung der Kundendaten nach Verona im letzten Sommer, insofern die Stadt
Wien involviert ist, erfolgte unter Einbeziehung der für Datenschutz
zuständigen Magistratsabteilung, unter voller Wahrung des österreichischen
Bankgeheimnisses und des Datenschutzes. Die Kundendaten werden weiterhin in
Österreich gewartet, und durch die Steuerung der Zugriffsrechte auf die Daten
in Wien und ihre Verschlüsselung im Rechenzentrum in Verona ist sichergestellt,
dass keine unberechtigten Personen Daten erhalten oder einsehen können. Der
Datentransfer wird über redundante verschlüsselte
Hochgeschwindigkeitsdatenleitungen durchgeführt.
Zur Frage 7: Ja, wir verfügen über Konten bei der Bank Austria, wie bei allen anderen Kreditinstituten auch.
Zur Frage 8: Es handelt sich um die üblichen Bankengeschäfte wie bei
vielen anderen Großbanken auch. Es handelt sich hier um Girokonten,
Einnahmekonten, Wertpapierkonten, Termineinlagekonten, Konten für diverse
Förderungsaktionen, Treuhandkonten, Fremdwährungskonten sowie ein Einlösekonto
für Investanleihen der Stadt Wien. Diese betreffen
alle Geschäftsarten, also Kreditgeschäfte, Einlagengeschäfte und
Handelsgeschäfte.
Zu den Fragen 9 bis 13: Diese beantworte ich mit Nein. Die Bank Austria hat wie jede andere Bank nach der österreichischen
Rechtslage grundsätzlich auf Grund freier geschäftspolitischer Entscheidung die
Möglichkeit, sich bei der Erbringung von IT-Services eines Dienstleisters
im In- oder Ausland ohne Zustimmung der betroffenen Kunden zu bedienen. Eine
Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in jenen Fällen, wo die Bank Austria in Verträgen dem Vertragspartner ein
Zustimmungsrecht eingeräumt hat.
Es sind die angesprochenen verschiedenen Rechtsgutachten, welche eine
Unzulässigkeit der Vorgangsweise festgestellt haben sollen, nicht bekannt. Wenn
Sie im Besitz solcher sind, fordere ich Sie hiermit nachdrücklich und
ausdrücklich auf: Bitte, legen Sie diese vor!
Zu den Fragen 20 bis 22: Die Zustimmung wurde seitens der Stadt Wien,
der MA 50, unter Einbeziehung der für den Datenschutz zuständigen
Magistratsabteilung erteilt.
Zu den Fragen 23 und 24 darf ich anmerken, dass Ihre Behauptungen auch
durch mehrfache Wiederholung nicht richtig werden. In Hinblick auf Corporate Governance und Organverantwortung ist darauf hinzuweisen,
dass die Stiftungserklärung die Vertretung von Politikern im Stiftungsvorstand
explizit untersagt und eine klare Trennung zwischen der Stiftung und der Gemeinde
Wien implementiert. Wie schon ausgeführt, ist die Stadt Wien nicht in der AVZ
vertreten. Wie der Herr Bürgermeister oder ich angebliche Kursverluste zu
vertreten haben, bleibt wohl Ihr persönliches Geheimnis.
Zur Frage 25: Ich habe Sie wiederholt aufgefordert, diese unwahre
Behauptung, ich oder der Herr Bürgermeister hätten zu irgendeiner Transaktion
der Bank Austria die Zustimmung gegeben - oder, wie
Sie sich jetzt verstiegen haben zu behaupten, die Weisung erteilt -,
zurückzunehmen. Ich wiederhole ausdrücklich meine Aufforderung an Sie, diese
nachweisbar unwahre Behauptung zu wiederholen. Ich wiederhole: Nehmen Sie das
zurück, das ist eine Unwahrheit!
Zu den Fragen 26 bis 28: Ich bin, genauso wie in der Privatstiftung,
auch in diesem Fonds nicht vertreten. Es gibt auch eine Vielzahl von
öffentlichen Erklärungen und Presse-Infos, die die für den Wirtschaftsstandort
Wien so wichtigen Förderungen beschreiben. Daraus ist für jeden, der sich
ernsthaft für das Thema interessiert, zu entnehmen, dass in den abgelaufenen
Jahren mehr als 60 Millionen EUR für Forschung und Entwicklung aus
diesen Mitteln investiert wurden.
Zur Frage 29: Eine Ermittlung des Haftungsvolumens findet nur jährlich
statt. Zum 31.12.2009 lag das Haftungsvolumen bei 11,9 Milliarden EUR.
Es wird sich in den nächsten Jahren weiter stark reduzieren. Es ist jedes Jahr
im Rechnungsabschluss ausgewiesen und für jedermann und jederfrau
einsehbar.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Ich eröffne die
Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal
180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr
StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die
Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Vizebürgermeisterin! Herr Vorsitzender!
Ich würde sagen, die Antwort der Frau Vizebürgermeisterin war zu
erwarten; nicht zu erwarten war die Kühnheit ihrer Darstellungen. Bei der
letzten Gemeinderatssitzung hat es eine sehr heftige Reaktion ihrerseits
gegeben und auch von Ihnen, Herr Kollege. Das heißt also, die Auskunft, die sie
gegeben hat, hat sie zum Großteil mit formalen Begründungen abgelehnt.
Natürlich stimmt es schon, dass die rechtlichen Bedingungen so sind, wie
Sie gesagt haben: Es gibt keine direkte Verantwortung von Funktionsträgern der
Wiener Gemeindeverwaltung in der AVZ, keine Frage. Aber de facto ist es auch
keine Frage, dass ein politischer Zusammenhang und ein Naheverhältnis zwischen
dieser AVZ auf der einen Seite und den Funktionsträgern in der Landesregierung,
so sie amtsführende Stadträte sind, natürlich gegeben
sind. Daher ist die ganze Antwort eine sehr unbefriedigende, weil in wesentlichen
Fragen ausgewichen wurde.
Der Rückzug auf rechtliche Positionen ist natürlich
eine Möglichkeit. Aber es ist leider auch festzustellen, dass ein Gemeinderat
der Stadt Wien - das Gremium, wie es hier sitzt - ein Recht hat, über Vorfälle,
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