Gemeinderat,
60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten
unterzeichnet.
Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung
der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist
diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsgemäßen
Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.
Von den GRen Mag Johann Gudenus, Veronika Matiasek, Univ-Prof Dr Herbert
Eisenstein, Mag Wolfgang Jung und Mag Gerald Ebinger wurde eine Anfrage an die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik
und Wiener Stadtwerke betreffend „SPÖ gefährdet den Finanzplatz Wien“
gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der
notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet.
Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung
der Dringlichen Anfrage nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.
Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener
Freiheitlichen zwei, des Grünen Klubs im Rathaus zwei, des ÖVP-Klubs der
Bundeshauptstadt Wien sieben Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle
Anträge schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Gemäß § 40a Abs 4 gebe ich bekannt, dass von den GRen Dr
Tschirf, Dkfm Dr Aichinger, Mag Neuhuber, Kenesei, DDr Schock und Mag Gudenus
ein Misstrauensantrag eingelangt ist. Der Antrag ist von der notwendigen Anzahl
von Gemeinderäten unterzeichnet. Ich bitte daher die Schriftführerin, den
Antrag zu verlesen.
Schriftführerin GRin Mag Barbara Feldmann:
„Misstrauensantrag der GRe Dr Matthias Tschirf, Dr Fritz Aichinger, Mag
Alexander Neuhuber und Günter Kenesei sowie DDr Eduard Schock und Mag Johann Gudenus
gegen die amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener
Stadtwerke, Vizebürgermeisterin Mag Renate Brauner, eingebracht in der Sitzung
des Gemeinderates der Stadt Wien am 31. Mai 2010.
Der Bericht des Kontrollamtes der Stadt Wien KA – K-10/09 legt in aller
Deutlichkeit Missstände und Fehler bei der Projektplanung und Projektabwicklung
betreffend die Sanierung der Zentralfeuerwache am Hof offen. Über mehrere Jahre
lief das Sanierungsprojekt prozessmäßig und finanziell aus dem Ruder, weil es
von Beginn an, insbesondere von der MA 68 - Feuerwehr und
Katastrophenschutz - schlecht vorbereitet war und es an der Kommunikation der
federführenden Dienststellen MA 68 und MA 34 mangelte. So ergaben
sich letztlich auf Grund fehlender Wirtschaftlichkeitsbesprechungen in der
Projektfrühphase und massiven Unklarheiten über den Sanierungs- und Umbauumfang
Kostenüberschreitungen von knapp 300 Prozent. Genehmigte der Wiener
Gemeinderat im September 2004 noch 16,8 Millionen EUR für das
Sanierungsprojekt, beantragte die MA 68 bereits im November 2007 weitere
21,9 Millionen EUR und zuletzt im September 2009 zusätzliche
11,1 Millionen EUR.
Zitate aus dem Kontrollamtsbericht - Klammer: Auszug -: Ein nicht
unerhebliches Versäumnis war nach Ansicht des Kontrollamtes in dem Umstand
gelegen, dass in der Startphase des Projektes der erforderliche
Kommunikationsprozess zur Definition des Leistungsumfanges und der
Abwicklungsmodalitäten nicht eingeleitet wurde und die MA 68 der
Magistratsabteilung 34 keine Klarheit über ihr Vorhaben und alle damit
verbundenen kostenrelevanten Umstände verschafft hatte. Ebenso lag kein
plausibles Funktionskonzept über die künftigen Nutzungsbereiche der ZFW vor,
obwohl auch dadurch die Sanierungskosten erheblich beeinflusst werden. -
Klammer: Seite 18.
Ebenso unterließen es die beiden Dienststellen, gemeinsam den
Ausstattungsstandard sowie den Durchführungszeitraum und den organisatorischen
Ablauf der Generalsanierung zu thematisieren. Auch diese Aspekte üben
naturgemäß erheblichen Einfluss auf die Kosten aus. – Klammer: Seite 19.
Ohne mit der MA 34 zur Konkretisierung des Sanierungsumfanges und
Ermittlung der Gesamtsanierungskosten Rücksprache zu halten, übernahm die
MA 68 deren unvollständige Schätzung der Herstellungskosten. – Klammer:
Seite 20.
Die Vorgangsweise der Dienststellen stand in eindeutigem Widerspruch zu
den Bestimmungen der Dienstanweisungen für die projektorientierte Abwicklung
von Baumaßnahmen 2003 - DAB 2003 vom Jänner 2003, wonach sich die
beauftragenden und die ausführenden Dienststellen mit geplanten Projekten
insbesondere in der Startphase intensiv auseinanderzusetzen haben. – Klammer:
Seite 20.
Die MA 68 nahm ferner davon Abstand, ihr Vorhaben gemäß dem Erlass
der Magistratsdirektion vom 15. Dezember 1997, Zl MD 597-3/97,
vor Beantragung des Sachkredites einer Wirtschaftlichkeitsbesprechung zu
unterwerfen. – Klammer: Seite 21.
Auffallend war dabei auch der Umstand, dass der Antrag der MA 68 um
Sachkreditsgenehmigung bis zu dessen Genehmigung durch den Gemeinderat sechs
vidierende Stellen passiert hat, ohne dass das Versäumnis der erforderlichen
Wirtschaftlichkeitsbesprechung aufgefallen und der Antrag zurückgewiesen worden
wäre. – Klammer: Seite 21.
Nach der Genehmigung des Bauvorhabens in der Wirtschaftlichkeitsbesprechung
am 17. Juli 2006 setzten die MA 34 und 68 die Planungen für die
Generalsanierung fort und begannen im Mai 2007 im Keller des Hauses Am
Hof 7 mit den Bauarbeiten. Die hiefür notwendige Erhöhung und Erweiterung
des Sachkredites erwirkte die MA 68 erst im November 2007, also 16 Monate
nach der Wirtschaftlichkeitsbesprechung. Den inzwischen begonnenen Bauarbeiten
lag somit weder inhaltlich noch finanziell die erforderliche Organgenehmigung
zugrunde. – Klammer: Seite 27.
Die amtsführende Stadträtin für Finanzen,
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