Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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Ich würde mir wünschen, dass man das Mietrechtsgesetz auf Bundesebene nicht immer nur
diskutiert, sondern dass es tatsächlich auch Gegenstand von Verhandlungen ist.
Es ist ja offensichtlich bis jetzt so gewesen: Wenn es Gegenstand ist, dann hat
sich immer die ÖVP mit ihren Positionen durchgesetzt, und die Sozialdemokratie
hat darauf vergessen, die eigenen Positionen überhaupt einzubringen. Die waren
nämlich nie Gegenstand dieser Verhandlungen.
In Wien selber fehlt es - wenn ich all den Obdachloseninitiativen zuhöre
- vor allem an einem, nämlich an leistbarem Wohnraum, an kleinen Wohnungen.
Bauen Sie doch in einer Legislaturperiode 10 000 neue Wohnungen,
kleine Wohnungen mit 30 m², deutlich unter 200 EUR! Das wäre ein
Programm, das vor allem hilft, nicht nur die Delogierungen, sondern einen
Schritt später sogar das noch Schlimmere, wenn die Leute bereits obdachlos
sind, das zu verhindern. Das wäre soziale Wohnungspolitik, das würde ich mir
wünschen. Heuer ist Wahlkampf, vielleicht passieren Wunder! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl:
Eine Bitte an die Technik: Könnten Sie bitte die Scheinwerfer abdrehen? Die
Kamera ist schon weg.
Als Nächster am Wort ist Herr GR Ing Mag Dworak. Ich erteile es
ihm.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Herr Stadtrat! Herr
Vizebürgermeister! Meine Damen und Herren!
Beginnen möchte ich mit dem ersten Teil der Dringlichen Anfrage: „Unsoziales
Wien". Es sind nämlich unsoziale Erhöhungen bei den Betriebs- und
Energiekosten für die Wienerinnen und Wiener, und es betrifft nicht nur die
Mieter, sondern auch die Eigentümer von Wohnungen in dieser Stadt. Es betrifft
Sie, meine Damen und Herren, genauso wie mich, und es ist die Erhöhung der
Wassergebühren, es ist die Erhöhung der Abwassergebühr, die Erhöhung der
Müllgebühren, und es ist auch die Erhöhung der Energiegebühren für Strom und
Gas.
Während es innerhalb der letzten zehn Jahre einen Einnahmenüberschuss
bei den Wassergebühren von 625 Millionen EUR gegeben hat, hat sich
bei der Abwassergebühr laut Rechnungsabschluss ein Überschuss von
220 Millionen EUR ergeben, und bei den Müllgebühren von
218 Millionen EUR. Auch wenn uns Frau VBgmin Renate Brauner immer
wieder gebetsmühlenartig erzählen will, dass es keine Überschüsse aus den
Gebühren gibt, kann ich nur sagen: Sie sollte die Grundrechnungsarten lernen.
Der Rechnungshof hat es ihr ja vorgerechnet.
Auch die Opposition hat Ihnen oftmals nachgewiesen, dass die
Behauptungen, die Sie hier aufstellen, schlichtweg falsch sind. Die Gebühren
sind mehr als kostendeckend. Es ist mehr als 1 Milliarde EUR
innerhalb der letzten zehn Jahre eingenommen worden als Überdeckung bei diesen
drei Gebühren, nämlich Wasser, Abwasser und Müll. (GR Mag Rüdiger
Maresch: Falsches Thema!)
Ich möchte bei den Energiegebühren für Strom und Gas trotzdem auch heute
Vormittag auf den Rechnungshof ... (GR Kurt Wagner: Verwechseln Sie das
nicht? Das war letztes Mal ...) Nein, ich sage nur: Das sind die
Betriebskosten, die den Leuten unter den Nägeln brennen, und die sind sehr,
sehr hoch. Sie wissen das ganz genau. (GR Kurt Wagner: Sie machen eine
Themenverfehlung! Sie haben sich hier bei der Dringlichen zum Wort gemeldet!)
Nein, ich mache keine Themenverfehlung, denn es sind die Betriebskosten,
die Sie genauso treffen wie mich, und darum geht es heute, nämlich um das
unsoziale Wien, Herr Kollege! Die Stadt Wien führt nämlich unter dem Titel
Überschüsse laut diesem Rechnungshofbericht 390 Millionen EUR nicht
den Rücklagen für zukünftige Investitionen zu, sondern verwendet sie einfach
fürs Budgetstopfen und verwendet sie eben nicht als Rücklagen. (GR Kurt
Wagner: Sie haben über die Bundesregierung 21 Gebühren erhöht, Herr Kollege,
das vergessen Sie immer.)
Herr Kollege Wagner! Für mich wichtig ist: Für die festgelegten
Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen
vor. Das ist für mich ein wesentlicher Punkt. Allein das Valorisierungsgesetz,
Herr Kollege, ist ja ein äußerst unsoziales Gesetz und lässt sich nicht
rechtfertigen. (GR Kurt Wagner: Es wird nicht richtiger, auch wenn Sie es
wiederholen!) Sie können mir nicht nachweisen, dass der
Stromherstellungspreis (GR Günter Kenesei: Melden Sie sich zum Wort, Herr
Wagner!) und die Kosten für die Müllbeseitigung, die Kosten für die
Wasserversorgung und die Kosten fürs Kanalnetz sich nach dem allgemeinen
Verbraucherpreis richten.
Aber kommen wir nun zu einem anderen Bereich, nämlich einem, der die
Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau sehr wohl trifft. Es ist die
Mietzinserhöhung durch die Sanierungen nach dem § 18 des
Mietrechtsgesetzes. Schon der Vorgänger unseres Herrn Vizebürgermeisters, der
derzeitige Bundeskanzler Werner Faymann, hat diese umfassenden Sanierungen
durchführen lassen.
Leider hat durch viele Jahre SPÖ-Misswirtschaft kaum eine Hausanlage von
Wiener Wohnen Mietzinsreserven, was meist durch großzügige Reparatur- und
Sanierungskosten, auf die die Mieter keinen Einfluss haben, verursacht worden
ist. Oft wird im sozialen Gemeindebau nicht nur der 90-prozentige
Richtwertmietzins von 4,42 EUR für die A-Kategorie verlangt, sondern - das
haben wir heute auch schon einige Male gehört - es wird bis zum doppelten
Mietzins über die Dauer von 10 oder 15 Jahren eingehoben.
Beispielsweise wurde jüngst im Karl-Marx-Hof - es ist
auch schon ein Jahr her - nach 15 Jahren dieser erhöhten Mietzinseinhebung
bereits wieder mit der neuerlichen Sanierung begonnen, deren Kosten wieder auf
15 Jahre aufgeteilt werden. Da fragt man sich: Wo bleibt hier ein sozialer
Mietzins? Wo bleibt die soziale Ader unseres Herrn Vizebürgermeisters? Er hat
selbst gesagt, erst nach der Beendigung der Rückzahlungen kann man den
niedrigen Mietzins im sozialen Wohnbau genießen. Dann
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