Gemeinderat,
57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 111
werden die Hausmeisterinnen und Hausmeister
wieder eingeführt werden. Dafür bedarf es eines Beschlusses des Bundes und
einer Änderung des Hausbesorgergesetzes. Die Stadt Wien wünscht sich dabei eine
Initiative des Bundes."
Na, Entschuldigung! Haben wir jetzt eine
7 Millionen teure Volksbefragung gebraucht, damit Sie in der Lage sind,
dem Bund zu sagen: Bitte, könntest du eine Initiative dazu machen? Wo ist der
Kontakt geblieben zwischen dem Bgm Häupl und dem ehemaligen Mitglied der Wiener
Stadtregierung Faymann? Braucht er jetzt eine Volksbefragung, damit er Herrn
Faymann sagen kann: Geh, bitte, könntest du da jetzt eine Initiative machen?
Also ich dachte, die SPÖ ist stark, ich dachte, der Herr Bürgermeister ist eine
starke Persönlichkeit in der SPÖ. Jetzt braucht er eine Volksbefragung, ist
sich aber trotzdem nicht sicher, ob das auf Bundesebene umgesetzt werden kann, weil das schreibt er schon
selbst in seiner Aussage.
Aber das Schlimmere daran ist noch, dass Sie
den Bürgerinnen und Bürgern vorher weisgemacht haben oder versucht haben
weiszumachen – so ist es besser ausgedrückt –, dass mit dieser Volksbefragung
eine unmittelbare Entscheidung möglich wäre. Eigentlich tun Sie der Demokratie
– nicht eigentlich –, Sie tun der Demokratie hier nichts Gutes, vor allem nicht
der direkten Demokratie, wenn der Wähler danach draufkommen muss, dass das, was
er gewählt hat, eigentlich gar nicht entschieden werden kann.
Ich muss Ihnen vorwerfen, dass Sie dazu
beitragen, dass die Wählerinnen und Wähler eigentlich noch mehr frustriert sein
werden und dass Sie dieses Instrument daher schädigen. Daher rufe ich Sie auf,
dass Sie spätestens in der nächsten Periode mit allen Parteien über eine
Änderung des Volksbefragungsgesetzes diskutieren, dass wir uns zusammensetzen
und darüber diskutieren, wie dieses Instrument neu gestaltet werden kann. Und
ich halte es für enorm wichtig, dass eine solche! Volksbefragung
in Zukunft nicht mehr stattfindet.
Daher möchte ich Ihnen auch noch ein paar
Zahlen geben, was man mit den 7 Millionen alles hätte machen können. Wir
hätten eine Park & Ride Anlage schaffen können. Wir hätten für zwei, drei,
vier, fünf Jahre - je nachdem, wie aufwendig Sie den 24 Stunden Betrieb bei der
U-Bahn gestalten - diesen auch schon finanzieren können. Wir hätten 23 000
Elektrofahrräder finanzieren können. Wir hätten Intervallverkürzungen auf den
U-Bahnen durchführen können. Wir hätten den Heizkostenzuschuss von 200 EUR
auf 300 EUR erhöhen können. Aber am letzten Beispiel sieht man, dass Ihnen
offensichtlich die Werbekampagne wichtiger ist als die Ärmsten der Armen in
dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte Ihnen zum Schluss
auch noch etwas von einem Verfassungsexperten mitgeben, der Ihrer Partei, glaube
ich, nicht wirklich ferne steht. Es wurde sogar schon vorgeworfen, dass dieser
Verfassungsexperte sehr oft gegen die ÖVP Stellung nimmt. Er selbst beharrt
darauf, unabhängig zu sein, und erklärt heute in Radio Wien – es geht um den
Verfassungsrechtsexperten Dr Mayer –, dass einer Manipulation Tür und Tor
geöffnet sein kann bei einer solchen Briefwahl, wie sie hier abgehalten wurde.
Daher glaube ich, dass wir
das wirklich ein für alle Mal beenden sollten. Es darf in Zukunft nie mehr
möglich sein, dass eine Briefabgabe nach dem Ende des Wahltages noch möglich
ist. Ich glaube, dazu sind Sie aufgerufen, diese Änderungen vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Als Beispiel gebe ich Ihnen abschließend noch – ich glaube nämlich, es
ist sogar auch von der SPÖ zitiert worden – die direkte Demokratie in der
Schweiz mit. Ja, ich glaube, dass wir unsere Demokratie nicht so umbauen
müssen, dass wir zu einer solchen direkten Demokratie kommen, wie die Schweiz
sie lebt. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, aber ich glaube, dass
die direkte Demokratie als Ausgleich für die repräsentative Demokratie
notwendig sein wird. Aber das muss genau bestimmt sein. Wenn Sie sich zum
Beispiel die Bestimmungen – ich habe mir das angeschaut – vom Kanton Zürich
oder vom Kanton Bern anschauen, dann sehen Sie genau, was dort konkret
abgefragt werden kann. Da geht es immer um den Erlass, die Änderung oder die
Aufhebung von Gesetzen. Da geht es um konkrete Beschlüsse des Kantonsrates über
eine bestimmte Summe von Geld. Da geht es um ganz konkrete Vorlagen, und da
darf es keine Suggestivfrage geben. (Amtsf
StR Christian Oxonitsch: Das ist dann aber eine Volksabstimmung!) Das sind
Volksabstimmungen, ja. (Amtsf StR
Christian Oxonitsch: Das ist ja ganz was anderes!) Das ist korrekt, aber
ich denke, dass man auch bei Volksbegehren die Fragen konkreter stellen müsste.
(Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sie
sollten den Unterschied zwischen Volksbegehren, Volksbefragung und
Volksabstimmung kennen!) Ja, aber Sie müssen sie auf die Möglichkeiten
abstellen, was Sie auch beschließen können. Das ist einfach unfair, Herr
Kollege Oxonitsch, zu sagen, machen wir eine Änderung des Hausmeistergesetzes,
und dann haben Sie keine gesetzliche Grundlage dafür. Das geht nicht. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Trotzdem
sollten Sie zwischen Volksbefragung und Volksabstimmung unterscheiden!) Ja,
Befragung und Abstimmung ist ein Unterschied. Und Legistik, Gemeinderat und
Vollzug ist auch etwas anderes.
Aber es wäre klug, denn wir sollten in Volksbegehren ganz konkret das
fragen, was wir heute hier umsetzen könnten, was wir als Gemeinderat umsetzen
könnten oder was die Stadtregierung als solches umsetzen könnte. Da muss die
Fragestellung ganz klar und konkret sein, und da muss es automatisch auch eine
Konsequenz geben. Nicht, dass wir heute wieder hier stehen und sagen, wir
wissen eigentlich nicht genau, wann das umgesetzt werden kann, was gefragt
worden ist.
Das ist eine Situation, wie ich sie mir eigentlich
nicht wünsche – nicht eigentlich; wie ich sie mir nicht wünsche –, wie ich sie
auch in Zukunft nicht haben möchte. Ich rufe Sie daher auf, sich einmal
zumindest auf die Metaebene zu begeben, um draufzukommen, was vielleicht die
Bürgerinnen und Bürger an dieser Volksbefragung
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