Gemeinderat,
56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 93
Nebenbeschäftigungen, aber wenn man als Finanzbeamter eine
Nebenbeschäftigung hat, dann muss man das melden. Und man muss es natürlich
auch melden, wenn man irgendwo beteiligt wäre, weil dann geprüft wird, ob es
hier Unvereinbarkeiten gibt. Das finde ich auch ganz in Ordnung, denn anders
würde eben schon der Korruption Tür und Tor geöffnet werden.
In diesem Sinne möchte ich vier Anträge einbringen.
Der erste beschäftigt sich mit den Schulungen. Der KAV hat Schulungen
durchgeführt, um im Hinblick auf Korruption und diese Dinge sozusagen zu
sensibilisieren. Und es ist eben leider so, dass in einem Zeitraum von fünf
Jahren nur 21 Prozent des ärztlichen Personals und nur rund 10 Prozent
der Führungskräfte diese Schulungen überhaupt besucht haben. Deswegen bringt
die FPÖ folgenden Beschlussantrag ein:
„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, rasch Schritte zu setzen,
dass das gesamte ärztliche Personal an den vom KAV angebotenen Lehrgängen zur
Bewusstseinsbildung gegenüber Korruption verpflichtend teilnimmt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages beantragt.“
Dann kommen wir zu diesen Nebenbeschäftigungsmeldungen. Da fällt einem
im Kontrollamtsbericht auf, dass es da zum Teil sehr lasche Formulierungen
gibt, die auch nicht nachvollziehbar sind.
Transparency International fordert eine weisungsfreie
Antikorruptionsbehörde. Okay, wie ist es in den Bundesdienststellen? - Da macht
das die Personalabteilung. Aber da könnte man zum Beispiel nicht schreiben:
„bei diversen Pharmafirmen nebenbeschäftigt", ohne dass nachgefragt wird,
was man dort macht, ob das irgendwie Konfliktsituationen herbeiführt, sondern
da würde das kontrolliert werden und gegebenenfalls untersagt werden. - Hier
ist es laut dem Kontrollamtsbericht offensichtlich nicht so, sondern das wird
hingenommen. Das heißt, es gibt keine Kontrolle, und es gibt offenbar in dem
Sinn auch keine Sanktion bis hin zu Disziplinarverfahren. Und das ist auch
klar, denn wenn man das so larifari hinschreiben kann, dann kann man ja auch
fast nichts mehr sanktionieren. Deshalb stellen wir hier folgenden Antrag:
„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte
zu setzen, um sicherzustellen, dass Nebenbeschäftigungsmeldungen des ärztlichen
Personals des KAV derart überprüft werden, dass es zu keinen
Interessenskonflikten kommt und bei Fehlverhalten mit dienstrechtlichen
Konsequenzen zu rechnen ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages beantragt.“
Das Gleiche gilt natürlich auch für nichtärztliches Personal. Das ist
meines Erachtens überhaupt noch nicht in Angriff genommen, aber die gleichen
Dinge hinsichtlich Nebenbeschäftigungen gelten natürlich auch für das
Verwaltungspersonal. Deshalb stellen wir auch hier folgenden Beschlussantrag:
„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte
zu setzen, um sicherzustellen, dass Nebenbeschäftigungsmeldungen von allen
Bediensteten des KAV derart überprüft werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten
kommen kann und bei Fehlverhalten mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen
ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“
Schlussendlich, was bei diesem Punkt Nebenbeschäftigungen wirklich
aufstößt: Es sollen zwar Nebenbeschäftigungen gemeldet werden - wenn sie auch
vielleicht in einer laschen Form gemeldet werden und in einer Form, die dann
keine wirklichen Konsequenzen nach sich zieht -, aber dass ich wo nebenbei
arbeite, das ist ja nur eine
Sache; der Umstand aber, dass mir diese Firma vielleicht auch gehört, ist eine
viel gravierendere, und das wird nicht überprüft, und da stellt auch das
Kontrollamt fest, dass solche Überprüfungen nicht stattfinden können.
Und jetzt stellen wir uns einmal vor: Das ist ein riesiger Moloch mit
unzähligen Mitarbeitern, mit Millionen Patienten sozusagen. Da kann es schon
ein Geschäft sein, wenn ich bei einer Firma bin, die Klopapier verkauft, und
dann lenken kann, dass das von meiner Firma gekauft wird. Oder beim Essen, oder
bei der Wäsche, oder bei den Medikamenten, bei der Apotheke. Oder es könnte
sein, dass irgendwelche Ärzte eben bei diesem Pharmakonzern sind, dessen
Medikamente gekauft werden, oder dass das bei irgendjemandem der Fall ist, wenn
es um den Kauf von Implantaten geht.
Wir meinen auch, dass das von den Bediensteten offengelegt gehört. Das
ist nämlich viel gravierender, als wenn ich irgendwo noch arbeite, wenn ich der
tatsächliche Nutznießer aus diesen Geschäften bin. Und es wird auch vom
Kontrollamt festgestellt, dass in weiten Bereichen nicht nachvollziehbar ist,
warum dieses Implantat oder jenes Implantat gekauft wird. Deshalb stellen wir
schlussendlich folgenden Beschlussantrag:
„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte
zu setzen, um sicherzustellen, dass ökonomische Beteiligungen von allen
Bediensteten des KAV analog den Nebenbeschäftigungen zu melden sind und derart
überprüft werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte es damit auch schon bewenden lassen. Frau
Kollegin Pilz hat auch einen Antrag gestellt, der mehr oder weniger diese
Punkte in einem Antrag enthält.
Mit einem Punkt habe ich ein bisschen Schwierigkeiten, beziehungsweise ich habe
ein bisschen darüber nachgedacht, nämlich über die Verpflichtung der
Ärzteschaft, ihre Privatpatienten im Falle der stationären Behandlung
ausschließlich in den Spitälern des KAV zu behandeln. Da könnte man schon
sagen, wenn einer privat zahlt, dann kann er es sich auch aussuchen. Da aber
die anderen Punkte doch in unserem Sinne sind, gravierend sind und man auch
davon ausgehen kann, dass ein Arzt, der in einem Krankenhaus des KAV beschäftigt
ist, dann klarerweise aus Loyalität auch seine Privatpatienten, an denen auch
der KAV etwas verdient, dann dort behandelt und nicht in einem anderen
Krankenhaus, werden wir in diesem Sinne diesem Antrag auch zustimmen. -
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