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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 93

 

Nebenbeschäftigungen, aber wenn man als Finanzbeamter eine Nebenbeschäftigung hat, dann muss man das melden. Und man muss es natürlich auch melden, wenn man irgendwo beteiligt wäre, weil dann geprüft wird, ob es hier Unvereinbarkeiten gibt. Das finde ich auch ganz in Ordnung, denn anders würde eben schon der Korruption Tür und Tor geöffnet werden.

 

In diesem Sinne möchte ich vier Anträge einbringen.

 

Der erste beschäftigt sich mit den Schulungen. Der KAV hat Schulungen durchgeführt, um im Hinblick auf Korruption und diese Dinge sozusagen zu sensibilisieren. Und es ist eben leider so, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren nur 21 Prozent des ärztlichen Personals und nur rund 10 Prozent der Führungskräfte diese Schulungen überhaupt besucht haben. Deswegen bringt die FPÖ folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, rasch Schritte zu setzen, dass das gesamte ärztliche Personal an den vom KAV angebotenen Lehrgängen zur Bewusstseinsbildung gegenüber Korruption verpflichtend teilnimmt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages beantragt.“

 

Dann kommen wir zu diesen Nebenbeschäftigungsmeldungen. Da fällt einem im Kontrollamtsbericht auf, dass es da zum Teil sehr lasche Formulierungen gibt, die auch nicht nachvollziehbar sind.

 

Transparency International fordert eine weisungsfreie Antikorruptionsbehörde. Okay, wie ist es in den Bundesdienststellen? - Da macht das die Personalabteilung. Aber da könnte man zum Beispiel nicht schreiben: „bei diversen Pharmafirmen nebenbeschäftigt", ohne dass nachgefragt wird, was man dort macht, ob das irgendwie Konfliktsituationen herbeiführt, sondern da würde das kontrolliert werden und gegebenenfalls untersagt werden. - Hier ist es laut dem Kontrollamtsbericht offensichtlich nicht so, sondern das wird hingenommen. Das heißt, es gibt keine Kontrolle, und es gibt offenbar in dem Sinn auch keine Sanktion bis hin zu Disziplinarverfahren. Und das ist auch klar, denn wenn man das so larifari hinschreiben kann, dann kann man ja auch fast nichts mehr sanktionieren. Deshalb stellen wir hier folgenden Antrag:

 

„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass Nebenbeschäftigungsmeldungen des ärztlichen Personals des KAV derart überprüft werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommt und bei Fehlverhalten mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages beantragt.“

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für nichtärztliches Personal. Das ist meines Erachtens überhaupt noch nicht in Angriff genommen, aber die gleichen Dinge hinsichtlich Nebenbeschäftigungen gelten natürlich auch für das Verwaltungspersonal. Deshalb stellen wir auch hier folgenden Beschlussantrag:

 

„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass Nebenbeschäftigungsmeldungen von allen Bediensteten des KAV derart überprüft werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann und bei Fehlverhalten mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“

 

Schlussendlich, was bei diesem Punkt Nebenbeschäftigungen wirklich aufstößt: Es sollen zwar Nebenbeschäftigungen gemeldet werden - wenn sie auch vielleicht in einer laschen Form gemeldet werden und in einer Form, die dann keine wirklichen Konsequenzen nach sich zieht -, aber dass ich wo nebenbei arbeite, das ist ja nur eine Sache; der Umstand aber, dass mir diese Firma vielleicht auch gehört, ist eine viel gravierendere, und das wird nicht überprüft, und da stellt auch das Kontrollamt fest, dass solche Überprüfungen nicht stattfinden können.

 

Und jetzt stellen wir uns einmal vor: Das ist ein riesiger Moloch mit unzähligen Mitarbeitern, mit Millionen Patienten sozusagen. Da kann es schon ein Geschäft sein, wenn ich bei einer Firma bin, die Klopapier verkauft, und dann lenken kann, dass das von meiner Firma gekauft wird. Oder beim Essen, oder bei der Wäsche, oder bei den Medikamenten, bei der Apotheke. Oder es könnte sein, dass irgendwelche Ärzte eben bei diesem Pharmakonzern sind, dessen Medikamente gekauft werden, oder dass das bei irgendjemandem der Fall ist, wenn es um den Kauf von Implantaten geht.

 

Wir meinen auch, dass das von den Bediensteten offengelegt gehört. Das ist nämlich viel gravierender, als wenn ich irgendwo noch arbeite, wenn ich der tatsächliche Nutznießer aus diesen Geschäften bin. Und es wird auch vom Kontrollamt festgestellt, dass in weiten Bereichen nicht nachvollziehbar ist, warum dieses Implantat oder jenes Implantat gekauft wird. Deshalb stellen wir schlussendlich folgenden Beschlussantrag:

 

„Die zuständige Stadträtin wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass ökonomische Beteiligungen von allen Bediensteten des KAV analog den Nebenbeschäftigungen zu melden sind und derart überprüft werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung beantragt.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte es damit auch schon bewenden lassen. Frau Kollegin Pilz hat auch einen Antrag gestellt, der mehr oder weniger diese Punkte in einem Antrag enthält. Mit einem Punkt habe ich ein bisschen Schwierigkeiten, beziehungsweise ich habe ein bisschen darüber nachgedacht, nämlich über die Verpflichtung der Ärzteschaft, ihre Privatpatienten im Falle der stationären Behandlung ausschließlich in den Spitälern des KAV zu behandeln. Da könnte man schon sagen, wenn einer privat zahlt, dann kann er es sich auch aussuchen. Da aber die anderen Punkte doch in unserem Sinne sind, gravierend sind und man auch davon ausgehen kann, dass ein Arzt, der in einem Krankenhaus des KAV beschäftigt ist, dann klarerweise aus Loyalität auch seine Privatpatienten, an denen auch der KAV etwas verdient, dann dort behandelt und nicht in einem anderen Krankenhaus, werden wir in diesem Sinne diesem Antrag auch zustimmen. -

 

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