Gemeinderat,
55. Sitzung vom 18.12.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 89 von 123
werden können.
Dass eine entsprechende Umsetzung erforderlich und Kontrolle wichtig
ist, zeigt gerade die Prüfung bei den Wiener Linien, die heute schon
angesprochen wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Prüfung den Zweck
hatte, die Organisation, den Projektaufbau und -ablauf und gleichzeitig auch
die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zu überprüfen und bei drei von elf
Bauabschnitten auch zu kontrollieren, ob noch Einsparungspotenziale vorhanden
gewesen wären und wie in diesem Bereich die Bewirtschaftungsform ist.
Der Rechnungshof hat auch gewürdigt, dass die U-Bahn-Verlängerung
positiverweise rechtzeitig vor der Europameisterschaft 2008 fertiggestellt
werden konnte. Man darf aber auch bei zeitgerechter Fertigstellung eines
Projekts nicht übersehen, welche Mängel jeweils aufgetreten sind. Solche Mängel
müssen auf jeden Fall behoben werden. So hat die Prüfung etwa ergeben, dass das
interne Kontrollsystem versagt hat, dass Fehler bei der Projektabwicklung zu
erheblichen Mehrkosten und Fehlverrechnungen von 8,95 Millionen EUR
geführt haben und dass die Stadt Wien und gleichzeitig der Bund
6,18 Millionen EUR für nicht im Vertrag inkludierte Leistungen für
Betrieb und Erhaltung aufgewendet haben.
Es geht in diesem Zusammenhang immer um den Stand der Ausführungen. Bei
1,679 Milliarden EUR geht es um den Bereich des Roh- und Ausbaus, den der
Rechnungshof geprüft hat. Die Gesamtkosten der Wiener Linien ohne
Finanzierungsanteil Bund betragen 417,71 Millionen EUR. Und in diesem
Bereich haben wir von elf Baulosen drei überprüft, und da gab es bereits ein
Volumen von 8,95 Millionen EUR an Mehrkosten durch Fehlverrechnungen.
Rechnet man diesen Betrag hoch, so sind es nicht 8,950 Millionen EUR, sondern
35,99 Millionen EUR, also sicherlich ein erklecklicher Betrag, den man
näher betrachten sollte.
Auch beim zweiten angesprochenen Bereich der Rechnungen der Stadt Wien
und des Bundes geht es nicht um Investitionen, sondern um Betriebsmittel. Wenn
der Gemeinde Wien Wartung und gleichzeitig Ersatzteile in Rechnung gestellt
wurden, das sind das keine Investitionen, sondern eindeutig Betriebsmittel, die
zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden.
Betreffend den Bereich der Einrichtung der Geschäftslokale möchte ich
darauf hinweisen, dass sehr wohl auch bestehende Geschäftslokale saniert
wurden. Daher wäre klarzulegen, in welchem Ausmaß die Gemeinde Wien gegenüber
den Wiener Linien kostenersatzpflichtig ist.
Betrachtet man die Bauherrenfunktion, dann ist positiv zu erwähnen,
dass es in Wien Qualitätsmanagementdokumente gab. Es lagen Instrumente des IKS
vor. Es wurde im Rahmen der Debatte aber schon erwähnt, dass hier eine zentrale
Steuerung, ein systematisches Controlling und ein aussagekräftiges Berichtswesen
gefehlt haben. Außerdem hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich beispielsweise
bei den Rohbau- und Baumeisterarbeiten überhöhte Einheitspreise verrechnet
wurden sowie dass es unzweckmäßige Abrechnungsvereinbarungen und fehlerhafte
Zuordnungen von Leistungspositionen gab. Zudem wurden Volumina für Baumaterial
verrechnet, die unplausibel beziehungsweise physikalisch unnötig waren.
Herr Dr Stürzenbecher! Jetzt komme ich zu dem Gutachten, das Sie
angesprochen haben. Ich möchte erwähnen, dass dieses Gutachten nicht darauf
Bezug nimmt, dass eine physikalisch unrealistische Dichte des
Rückflussmaterials vorgelegen ist. Der Sachverständige bestätigt sogar den
Rechnungshof in seinen Ausführungen, indem er ausführt: „Die
Sachverhaltsannahme im Gutachten I im Rahmen des Rechnungshofes besteht
darin, dass eine Verschlechterung der Bodenqualität in Folge der Baumethode und
der damit immanenten Erhöhung des löslichen Aluminiumanteils einhergeht.“
Das heißt, der Gutachter hat in seinem Gutachten den Rechnungshof in seiner
Analyse bestätigt. Und dass unplausible Abrechnungen vorgenommen wurden, steht
außer Zweifel.
In diesem Fall sind also sehr wohl Maßnahmen zu setzen. Es wäre für die
Zukunft, damit solche Bauprojekte ordnungsgemäß abgewickelt werden, daher
zweckmäßig, diese 32 Empfehlungen, die in die Zukunft reichen, umzusetzen, und
zwar in Blickrichtung einer erforderlichen zentralen Steuerung, in
Blickrichtung eines systematischen Controllings und in Blickrichtung eines
effizienten, zielgerichteten Mitteleinsatzes.
Es wurde auch die Prüfung betreffend Beamtenpensionen angesprochen. Das
war eine Querschnittsprüfung, die dazu dient, im Rahmen eines Querschnitts
Benchmark-Vergleiche anzustellen. Dadurch werden – und das ist meines
Erachtens ein sehr föderalistischer Ansatz – den Gebietskörperschaften
Handlungsanleitungen gegeben, wie sie in einem gewissen Bereich besser und
allenfalls zielgerichteter vorgehen können, und es werden ihnen Hinweise
gegeben, an welcher Stelle des Weges sie sich befinden.
Diese Prüfung hat im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichspaktum aus
dem Jahr 2008 – in dem man sich darauf verständigt hat, dass die Länder
finanziell gleichwertige Maßnahmen wie der Bund ergreifen – ergeben, dass
fünf Länder diese gleichwertigen Maßnahmen ergriffen haben und vier Länder
hierbei noch Maßnahmen setzen sollten, um eine finanziell gleichwertige
Pensionsreform erreichen zu können.
In Wien waren es – wie angesprochen – 130 Millionen EUR
bei der Verwaltung im engeren Sinn, weil bei diesem Vergleich die Wiener
Linien, die Feuerwehr, die Rettung, Wiener Wohnen und die Kindergärten nicht
inkludiert waren. Wir haben also die Verwaltung im engeren Sinn verglichen und
sind zum Ergebnis gekommen, dass 130 Millionen EUR in diesem Fall noch
nicht finanziell gleichwertig umgesetzt wurden.
GR Meidlinger hat bereits angesprochen, dass wir
positiv vermerkt haben, das gerade Wien die Eckpfeiler einer Pensionsreform
umgesetzt hat, nämlich das Regelpensionsalter von 65 Jahren, die 40-jährige
Durchrechnung und die 45-jährige Gesamtdienstzeit. Es ist richtig – auch
das wurde im Rahmen der Debatte
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