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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.12.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 123

 

werden können.

 

Dass eine entsprechende Umsetzung erforderlich und Kontrolle wichtig ist, zeigt gerade die Prüfung bei den Wiener Linien, die heute schon angesprochen wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Prüfung den Zweck hatte, die Organisation, den Projektaufbau und -ablauf und gleichzeitig auch die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zu überprüfen und bei drei von elf Bauabschnitten auch zu kontrollieren, ob noch Einsparungspotenziale vorhanden gewesen wären und wie in diesem Bereich die Bewirtschaftungsform ist.

 

Der Rechnungshof hat auch gewürdigt, dass die U-Bahn-Verlängerung positiverweise rechtzeitig vor der Europameisterschaft 2008 fertiggestellt werden konnte. Man darf aber auch bei zeitgerechter Fertigstellung eines Projekts nicht übersehen, welche Mängel jeweils aufgetreten sind. Solche Mängel müssen auf jeden Fall behoben werden. So hat die Prüfung etwa ergeben, dass das interne Kontrollsystem versagt hat, dass Fehler bei der Projektabwicklung zu erheblichen Mehrkosten und Fehlverrechnungen von 8,95 Millionen EUR geführt haben und dass die Stadt Wien und gleichzeitig der Bund 6,18 Millionen EUR für nicht im Vertrag inkludierte Leistungen für Betrieb und Erhaltung aufgewendet haben.

 

Es geht in diesem Zusammenhang immer um den Stand der Ausführungen. Bei 1,679 Milliarden EUR geht es um den Bereich des Roh- und Ausbaus, den der Rechnungshof geprüft hat. Die Gesamtkosten der Wiener Linien ohne Finanzierungsanteil Bund betragen 417,71 Millionen EUR. Und in diesem Bereich haben wir von elf Baulosen drei überprüft, und da gab es bereits ein Volumen von 8,95 Millionen EUR an Mehrkosten durch Fehlverrechnungen. Rechnet man diesen Betrag hoch, so sind es nicht 8,950 Millionen EUR, sondern 35,99 Millionen EUR, also sicherlich ein erklecklicher Betrag, den man näher betrachten sollte.

 

Auch beim zweiten angesprochenen Bereich der Rechnungen der Stadt Wien und des Bundes geht es nicht um Investitionen, sondern um Betriebsmittel. Wenn der Gemeinde Wien Wartung und gleichzeitig Ersatzteile in Rechnung gestellt wurden, das sind das keine Investitionen, sondern eindeutig Betriebsmittel, die zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden.

 

Betreffend den Bereich der Einrichtung der Geschäftslokale möchte ich darauf hinweisen, dass sehr wohl auch bestehende Geschäftslokale saniert wurden. Daher wäre klarzulegen, in welchem Ausmaß die Gemeinde Wien gegenüber den Wiener Linien kostenersatzpflichtig ist.

 

Betrachtet man die Bauherrenfunktion, dann ist positiv zu erwähnen, dass es in Wien Qualitätsmanagementdokumente gab. Es lagen Instrumente des IKS vor. Es wurde im Rahmen der Debatte aber schon erwähnt, dass hier eine zentrale Steuerung, ein systematisches Controlling und ein aussagekräftiges Berichtswesen gefehlt haben. Außerdem hat sich gezeigt, dass in diesem Bereich beispielsweise bei den Rohbau- und Baumeisterarbeiten überhöhte Einheitspreise verrechnet wurden sowie dass es unzweckmäßige Abrechnungsvereinbarungen und fehlerhafte Zuordnungen von Leistungspositionen gab. Zudem wurden Volumina für Baumaterial verrechnet, die unplausibel beziehungsweise physikalisch unnötig waren.

 

Herr Dr Stürzenbecher! Jetzt komme ich zu dem Gutachten, das Sie angesprochen haben. Ich möchte erwähnen, dass dieses Gutachten nicht darauf Bezug nimmt, dass eine physikalisch unrealistische Dichte des Rückflussmaterials vorgelegen ist. Der Sachverständige bestätigt sogar den Rechnungshof in seinen Ausführungen, indem er ausführt: „Die Sachverhaltsannahme im Gutachten I im Rahmen des Rechnungshofes besteht darin, dass eine Verschlechterung der Bodenqualität in Folge der Baumethode und der damit immanenten Erhöhung des löslichen Aluminiumanteils einhergeht.“

 

Das heißt, der Gutachter hat in seinem Gutachten den Rechnungshof in seiner Analyse bestätigt. Und dass unplausible Abrechnungen vorgenommen wurden, steht außer Zweifel.

 

In diesem Fall sind also sehr wohl Maßnahmen zu setzen. Es wäre für die Zukunft, damit solche Bauprojekte ordnungsgemäß abgewickelt werden, daher zweckmäßig, diese 32 Empfehlungen, die in die Zukunft reichen, umzusetzen, und zwar in Blickrichtung einer erforderlichen zentralen Steuerung, in Blickrichtung eines systematischen Controllings und in Blickrichtung eines effizienten, zielgerichteten Mitteleinsatzes.

 

Es wurde auch die Prüfung betreffend Beamtenpensionen angesprochen. Das war eine Querschnittsprüfung, die dazu dient, im Rahmen eines Querschnitts Benchmark-Vergleiche anzustellen. Dadurch werden – und das ist meines Erachtens ein sehr föderalistischer Ansatz – den Gebietskörperschaften Handlungsanleitungen gegeben, wie sie in einem gewissen Bereich besser und allenfalls zielgerichteter vorgehen können, und es werden ihnen Hinweise gegeben, an welcher Stelle des Weges sie sich befinden.

 

Diese Prüfung hat im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichspaktum aus dem Jahr 2008 – in dem man sich darauf verständigt hat, dass die Länder finanziell gleichwertige Maßnahmen wie der Bund ergreifen – ergeben, dass fünf Länder diese gleichwertigen Maßnahmen ergriffen haben und vier Länder hierbei noch Maßnahmen setzen sollten, um eine finanziell gleichwertige Pensionsreform erreichen zu können.

 

In Wien waren es – wie angesprochen – 130 Millionen EUR bei der Verwaltung im engeren Sinn, weil bei diesem Vergleich die Wiener Linien, die Feuerwehr, die Rettung, Wiener Wohnen und die Kindergärten nicht inkludiert waren. Wir haben also die Verwaltung im engeren Sinn verglichen und sind zum Ergebnis gekommen, dass 130 Millionen EUR in diesem Fall noch nicht finanziell gleichwertig umgesetzt wurden.

 

GR Meidlinger hat bereits angesprochen, dass wir positiv vermerkt haben, das gerade Wien die Eckpfeiler einer Pensionsreform umgesetzt hat, nämlich das Regelpensionsalter von 65 Jahren, die 40-jährige Durchrechnung und die 45-jährige Gesamtdienstzeit. Es ist richtig – auch das wurde im Rahmen der Debatte

 

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