Gemeinderat,
55. Sitzung vom 18.12.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 123
Genehmigungsbefugnisse des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung in
Zukunft eingehalten werden müssen! Das ist doch das Mindeste, was ich heute
hier verlangen kann! Ich würde mich sehr wundern, wenn Sie nicht darauf
eingehen und nur das zitieren, wo der Rechnungshof zu Recht eine positive
Einhaltung festgestellt hat. Gehen Sie auch auf die Mängel ein, Herr Kollege
Stürzenbecher oder wer der Nachfolgeredner der SPÖ ist, damit die Wienerinnen
und Wiener wissen, ob Sie die Kritik des Rechnungshofes ernst nehmen oder
nicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof stellte weiters unter
Punkt 17.2 fest, die internen Kontroll- und Aufsichtsinstrumente der
Geschäftsführung beziehungsweise des Aufsichtsrates griffen nicht. Auch hier
erwarte ich mir eine Konsequenz von Ihrer Seite. Was haben Sie getan, dass in
Zukunft diese Aufsichtsinstrumente greifen können?
Der nächste Punkt ist, wenn wir von Mehrkosten reden - weil das ein
Kollege der Regierungsfraktion eingeworfen hat -, ein anderes Bauvorhaben, wo
auch die Staatsanwaltschaft prüft. Ich muss sagen, dann schauen wir uns das
auch hier an und fragen, ob das nicht auch der Staatsanwalt noch näher prüfen
sollte. Der Rechnungshof stellt unter Punkt 18.1 fest, dass im Dezember
2005 eine Teilrechnung anerkannt wurde, bei der die Vergabesumme um rund
20 Prozent, nämlich um 6 Millionen EUR überschritten wurde.
20 Prozent Überschreitung. Diese 20 Prozent Überschreitung wurden der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat erst rund zwei Jahre später vorgelegt.
Ich schaue mir das an, liebe Kollegen von der SPÖ, wenn das in irgendeinem
Unternehmen passieren würde, wo die ÖVP oder irgendeine andere Fraktion eine
wesentliche Rolle spielen würde, wie Sie damit umgehen würden, wenn in einem
Unternehmen erst zwei Jahre später die zuständigen Organe auf eine
Kostenüberschreitung von 20 Prozent oder 6 Millionen EUR
aufmerksam gemacht werden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch andere Schmankerln, nämlich, dass
der Rechnungshof Sie aufgefordert hat, einen Soll-Ist-Vergleich vorzulegen.
Interessanterweise haben Sie dabei vergessen, die interessantesten Positionen
vorzulegen, nämlich die, die von der Mengenentwicklung größer als
1 000 Prozent sind, also die größten Überschreitungen. So war es ganz
interessant, dass man bei Massenspritzbeton von einer Sollmenge von 50 m³
ausgegangen ist, und die Menge, die man dort tatsächlich in Anspruch genommen
hatte, eine Überschreitung von 3 948,7 Prozent ergab, dass man bei
einer Entsorgung von Düsenstrahlverfahren um 1 509,6 Prozent überschritten
hat et cetera. Sie führen es auf eine Auswertungs-Software zurück. Das kann
sein, aber es ist trotzdem erstaunlich, dass die interessantesten Felder
gefehlt haben.
Meine Damen und Herren, zu diesem Bericht ersuche ich die
Regierungsfraktion, und ich meine, wie mein Kollege Dr Tschirf schon heute
Vormittag gesagt hat, in einem rechtlichen Sinne, nämlich ich fordere Sie dazu
auf, dass Sie die Beschlussempfehlungen des Rechnungshofes zu diesem Bericht
ernst nehmen und dass Sie sie in diesem Bereich umsetzen.
Ich komme daher zum nächsten Rechnungshofbericht, nämlich
Parkraummanagement und Parkraumbewirtschaftung. Auch hier möchte ich Ihnen die
Empfehlungen noch einmal verdeutlichen, und zwar zur letzten Empfehlung: „Die
Einhaltung der höchstzulässigen Parkdauer sollte bei Verwendung von
elektronischen Kurzparknachweisen evaluiert werden." - Ich denke, Sie sind sich alle
dessen bewusst, was in dieser Stadt passiert, dass wir unterschiedliche
Wachkörper haben, die einerseits die gebührenpflichtige Parkzone überwachen und
auf der anderen Seite diejenigen, die die Parkdauer zu überwachen haben, dass
es hier unterschiedliche Kompetenzen gibt, was genau in die Richtung führt,
dass die Stadtwache die geeignete Organisation wäre, in die wir diese
Wachkörper zusammenführen könnten. Aber, was wahrscheinlich noch viel wichtiger
ist, wenn Sie Parkraumgebühren nicht nur als Abzocke, sondern als
Lenkungseffekt sehen, dann wird es notwendig sein, dass Sie die Parkdauer auch
einer entsprechenden Überprüfung unterziehen und nicht, dass es möglich ist,
dass wir uns heute acht Stunden lang Parkscheine ausstellen und es niemand
kontrolliert, wenn länger als zwei Stunden geparkt wird. Das wissen viele Leute.
Ich sage Ihnen, das, was Sie als Lenkungseffekt angeben, ist damit nicht
erzielt. Es zahlt sich aus, wenn der Rechnungshof das immer näher prüft.
Weiters komme ich
auf einen Punkt des Rechnungshofes, den er in seinem Vorbericht dazu, nämlich
schon im November 2006 in Betracht gezogen hat, dass die Stadt Wien
aufgefordert wird, bei Park &Ride Garagen die Einführung günstiger
kombinierter Zeitkarten für Benützer von Park &Ride Anlagen und der
Wiener Linien in Betracht zu ziehen. Hier gibt es ein minimal günstigeres
Angebot im Moment. Ich empfehle Ihnen das System von München, das entsprechend
der Entfernung der Park & Ride Anlagen die Gebühr staffelt. Sie
beginnen am Stadtrand mit 50 Cent und können, je weiter Sie nach innen
gehen, das entsprechend erhöhen. Ich glaube, dass dieses System notwendig ist.
Wir können uns auch vorstellen, dass man außerhalb, wie das in Niederösterreich
schon der Fall ist, in den Park &Ride Anlagen gratis parken kann,
damit ein entsprechender Anreiz zum Umstieg auf ein öffentliches
Massenverkehrsmittel gegeben ist.
Meine Damen und
Herren, ich komme zum Schluss noch zu meinen Punkten, die ich gerne dem
Rechnungshof mitgeben möchte, die nämlich in der Sitzung des Unterausschusses
zum Finanzausschuss am 8.5.2009 bis heute nicht behandelt wurden. Ich muss das
leider hier machen, weil ich keine andere Chance sehe, dass wir als Opposition
dazu eine Antwort bekommen. Wir haben damals eine Sondersitzung, gemeinsam mit
den GRÜNEN, und ich glaube, auch gemeinsam mit den Freiheitlichen, beantragt.
Wir haben damals einen Fragenkatalog übergeben, der bis heute nicht beantwortet
ist. Ich denke, es zahlt sich aus, wenn bei der nächsten Rechnungshofprüfung
der Rechnungshof auch darauf seine Aufmerksamkeit legt.
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