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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.12.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 82 von 123

 

sondern unterliegen in manchen Fällen zumindest der kritischen Diskussion. Bei Fragen der ziffernmäßigen Genauigkeit wird es in der Regel immer stimmen, was er sagt. Wenn es um Fragen der Zweckmäßigkeit und Wertungen geht, wird es oft stimmen, muss aber nicht immer stimmen.

 

Man kann auch anderer Auffassung sein. Man muss das dann natürlich auch begründen können und es müssen die Begründungen derjenigen, die kritisiert worden sind und anderer Auffassung sind, besser sein und eine höhere Qualität haben als die Begründungen der Kritik. Dann - was nicht oft vorkommt, muss man auch dazusagen - ist es natürlich gerechtfertigt, von der Meinung des Rechnungshofes abzuweichen. Ob das jetzt immer in Form eines Gutachtens und Beauftragung eines Gutachters der Technischen Universität oder so sein muss, ist eine andere Frage. Ich würde das nicht zum Regelfall machen, dass man dann Gutachten erstellen lässt. Wenn es in Einzelfällen begründet, mit gutem Grund, passiert, ist es aber auch keine Tragik, sondern man muss sich vor Augen halten, dass natürlich auch die Berichte des Rechnungshofes, die meist von hoher Qualität sind, wie ich schon ausführen durfte, einer genauso kritischen Würdigung unterzogen werden können.

 

Insofern ist es natürlich auch bei diesem schon von der Kollegin Puller zitierten Bericht des Rechnungshofes über die 3. Ausbauphase U1 und U2 der Wiener Linien so gewesen, dass man beispielsweise festgestellt hat, dass komplett außer Acht gelassen wurde, dass die Verlängerung von U1 und U2 internationale Vorzeigeprojekte sind, die von den Fahrgästen hervorragend angenommen werden, schreiben die Wiener Linien. Wichtig war in diesem Zusammenhang auch, dass beim Bau der Zeitplan exakt eingehalten wurde, was dann vom Rechnungshof wiederum gelobt wurde. Es war wirklich eine Titanenleistung, dass das rechtzeitig hingebracht wurde, weil, wie auch der Rechnungshof feststellt, außerordentlich schwierige Rahmenbedingungen beim Bau dieser Linien waren, geologisch, hydrologisch und weiß Gott was alles. Es war auch so, und daran kann ich mich noch erinnern, dass die Organe der Justiz mitunter nicht sehr rasch gearbeitet haben, wobei man ihnen das teilweise nicht vorwerfen darf, weil die Richterplanstellen seit Jahren in Österreich sehr ultrasparsam eingesetzt sind, also wir sicher in Österreich, wie jetzt wieder offiziell festgestellt wurde, 200 bis 300 Richter zu wenig haben. Aber wenn dann gerade ein solches Verfahren sehr lange dauert, wenn man in einem gewissen, sehr engen Zeitraum fertig sein muss und Enteignungsverfahren sich hinziehen, dann ist das schon etwas Schwieriges. Insofern bin ich heute noch immer sehr froh, dass die Wiener Linien es geschafft haben, trotz dieser von verschiedenen Aspekten her äußerst schwierigen Rahmenbedingungen rechtzeitig fertig zu werden. Wir können heute noch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiener Linien dafür danken, dass das damals für die EURO geschafft wurde! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Weiters haben die Wiener Linien ausgeführt, dass die beanstandeten Mehrkosten von 8,95 Millionen EUR nicht nachvollzogen werden können, weil sie sich lediglich auf Fragen der Bauabrechnung und deren Interpretation beziehen. Sie würden auch nur 0,04 Prozent des gesamten Bauvolumens von 1,7 Milliarden EUR ausmachen. Dass es bei einem Bauvolumen von 1,7 Milliarden EUR und einer Bauzeit von mehreren Jahren zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen kann, muss klar sein. Da werden Enteignungsverfahren, bautechnische Unwägbarkeiten akzeptiert. Also ich glaube, da hat man dann schon sehr sachlich dazu Stellung genommen. Man muss das, was die Wiener Linien da ausführen, auch sehr ernst nehmen. Weiters schreiben sie dann: „Ebenso ist nicht nachvollziehbar die Kritik des Rechnungshofes, dass 6,18 Millionen EUR zu Unrecht der Stadt Wien verrechnet wurden, weil es sich dabei angeblich um Einrichtungen handelt, die nicht der Verkehrsinfrastruktur dienen. Die Wiener Linien richten Stationen, die sich nach den modernsten Standards des U-Bahn-Baus richten und die im Sinn der Fahrgäste ausgestattet sind, ein. Dazu gehören auch die Voraussetzungen, um Geschäftslokale in der Station einzubauen."

 

Ich glaube, dass diese Geschäftslokale dort sind, gehört schon mit dazu. Stellen wir uns doch vor, unsere U-Bahn-Stationen hätten überhaupt keine Geschäftslokale, alles wäre mausgrau und man würde irgendwo hineinkommen, vielleicht mit einer Rolltreppe hinunterfahren und dann kommen irgendwelche grauen Linien daher. Das wäre sicher nicht sehr kundenfreundlich. Kundenfreundlich ist es, dass man, wenn man dort hineingeht, sich wohlfühlt, vielleicht auch etwas kauft - nicht unbedingt dann in der U-Bahn isst, das wünschen wir weniger und versuchen wir, auch mit intelligenten Kampagnen hintanzuhalten -, um so die U-Bahn für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger so attraktiv zu machen, dass sie oft auf ihr Auto verzichten.

 

In dem Sinn meine ich, habe ich jetzt ein Musterbeispiel dafür dargelegt, dass man durchaus anderer Auffassung als der Rechnungshof sein kann. Ich möchte aber noch einmal hinzufügen, dass die Gemeinde Wien, ihre Organe und auch die wirtschaftlichen Unternehmungen alle Berichte des Rechnungshofes äußerst ernst nehmen und in den meisten Fällen, wenn Vorschläge erstattet wurden, diesen nachkommen.

 

Zum Fall Pensionssystem hat der Kollege Ulm Ausführungen getätigt. Darauf einzugehen, erspare ich mir jetzt, weil das dann der Kollege Meidlinger für meine Fraktion machen wird.

 

Ich möchte vielleicht nur, um noch ein anderes Beispiel zu erwähnen, einen Bereich aufzeigen, wo wirklich in höchstem Maße den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wurde. Das sind Parkraummanagement und Parkraumbewirtschaftung; Follow-up-Überprüfung. Hier schreibt der Rechnungshof: „Die Bundeshauptstadt Wien setzte den überwiegenden Teil der Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 um. Noch nicht zur Gänze verwirklicht waren die Zielvorgaben des Verkehrskonzepts Wien 1994 bezüglich des Stellplatzrückbaus sowie die Empfehlung hinsichtlich der Errichtung von Park-and-ride-Anlagen."

 

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