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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 25.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 57

 

werden soll, gesagt werden, okay, dieser Teil ist nicht öffentlich. Aber alles, was öffentlich ist, soll, insbesondere dann, wenn es darum geht, möglichst viele Menschen an der Politik teilhaben zu lassen, auch öffentlich gemacht werden.

 

In diesem Sinne bringen wir den Antrag ein, die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen dahin gehend zu ändern, dass Ton- und Bildaufnahmen ohne Blitz – ohne Blitz deshalb, damit sich Menschen nicht ständig durch einen Blitz im Gesicht gestört fühlen – grundsätzlich zulässig sind, sofern sie den Sitzungsablauf nicht beeinträchtigen.

 

Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen wurde. So viele Rechte haben Bezirksräte und Bezirksrätinnen nicht. Eines ihrer Rechte ist die Möglichkeit, Anfragen zu stellen. Ich kenne es noch aus meiner eigenen Tätigkeit, dass ich mich einerseits manchmal geärgert habe, wenn ich eine Anfrage gestellt habe und sie wurde nicht mündlich beantwortet, sondern innerhalb der nächsten zwei Monate schriftlich, also bis zu nächsten Sitzung, aber dann habe ich wenigstens was in der Hand gehabt. Oft habe ich mich noch viel mehr über die mündliche Beantwortung geärgert. Denn ich stelle eine Frage, das wird heruntergenuschelt, nichts ist protokolliert, erledigt. Das kann nicht sein.

 

Wir haben hier eine Selbstverständlichkeit ... (GR Dr Kurt Stürzenbecher: In welchem Bezirk war das?) Im 8., aber es war im 10. nicht besser, Kurti, und es war auch in den anderen Bezirken nicht besser. (GR Dr Kurt Stürzenbecher: Ich frage wegen des Nuschelns!)

 

Wir reden schon so lange – bei mir ist es jetzt mittlerweile zwölf Jahre her, und im 10. Bezirk ist es meine Erfahrung nach auch so lange; ich weiß gar nicht, ob der Kollege Florianschütz schon in der Bezirksvertretung gesessen ist –, aber seien wir uns ehrlich, die Antworten, die da gegeben wurden, die hätten sich viele Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen nicht getraut, auf Papier zu formulieren. Aber das, was hier unser Recht ist, dass es selbstverständlich ist, dass mündliche Anfragebeantwortungen auch schriftlich dokumentiert werden, nämlich durch das Protokoll, oder aber eben die Beantwortung schriftlich erfolgt, das muss auf Bezirksratsebene unseres Erachtens ebenfalls sichergestellt werden.

 

In diesem Sinne bringen wir den Antrag ein, die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen dahin gehend zu verändern, dass bei Beantwortung von mehrheitlich einstimmig beschlossenen Anträgen ...

 

Ach, ich bin ja beim falschen Antrag. Macht nichts, ich bringe den trotzdem gleich ein, denn es geht natürlich auch um die Anträge, die gestellt und weitergeleitet werden, und darum, dass auch diese Antworten an alle Fraktionen überstellt werden.

 

Und jetzt zur Anfragebeantwortung: Dass dem Antragsteller selbstverständlich das Recht eingeräumt wird, auf eine schriftliche Beantwortung von Anfragen zu bestehen und dass in der folgenden Sitzung eine Debatte zur Beantwortung dieser Anfrage möglich ist.

 

Vierter Antrag: Es gibt, wir wissen das, das politische Spiel, man nimmt Abstimmungsverhalten einzelner Parteien, einzelner Personen, reißt diese aus dem Zusammenhang – es gibt dieses politische Spiel – und erzählt irgendwelche Geschichten, irgendwer hätte irgendwie abgestimmt.

 

Jetzt sind wir durchaus, auch auf Grund der bestehenden technischen Möglichkeiten, soweit, dass wir nicht sagen, es ist unbedingt notwendig, alles muss protokolliert werden, muss es gar nicht, aber es wäre in der Bezirksvertretung für jeden einzelnen Mandatar hilfreich, wenn den einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit eingeräumt würde, kurze erläuternde Bemerkungen im Protokoll festhalten zu lassen. Das ist oftmals wichtig, um neben dem Stimmverhalten klarzulegen, warum man so abgestimmt hat. Das wird bislang verwehrt. Wann immer man in Bezirksvertretungssitzungen sagt, ich hätte gern, dass das protokolliert wird, heißt es: Geht nicht.

 

Demokratie entsteht auch dann, wenn sie zum Nachlesen ist, wenn man weiß, warum Beschlüsse zustande gekommen sind, und nicht nur sieht, dass sie zustande gekommen sind. Denn oft ist sogar, wenn das Ziel dasselbe ist, der Weg das Entscheidende, und unterschiedliche Wege müssen auch dokumentiert werden können. Nicht auf wortwörtlicher Ebene, aber zumindest sinngemäß, damit einzelne Bezirksräte und Bezirksrätinnen darlegen können, warum sie sich in welcher Sache wie positionierten und entschieden haben.

 

Ein weiterer Punkt, was Gott sei Dank bei uns im Gemeinderat ausgeschlossen ist, eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn von uns jemand einen Antrag stellt, entscheidet er oder sie selber darüber, ob er zugewiesen werden soll oder nicht. In den Bezirken ist das anders. Das habe ich auch oft genug selbst erlebt schon vor 15 Jahren, und das hat sich jetzt auch zugetragen bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken. Es wird ein Antrag gestellt, er ist unangenehm und soll nicht diskutiert werden. Ein Vertreter, eine Vertreterin der Mehrheitsfraktion stellt den Antrag auf Zuweisung zu einem Ausschuss. Gegen den Willen der Antragstellerin, des Antragstellers. (GR Siegi Lindenmayr: Aber immer noch besser als ablehnen!) Entschuldige! Einen Antrag zuzuweisen gegen den Willen der Antragstellerin oder des Antragstellers, Entschuldigung, das ist absurd. Wir machen das doch auch nicht. (GR Siegi Lindenmayr: Wenn der Antrag einmal gestellt ist, ist er ja öffentlich!) Kollege Lindenmayr, wir machen das da doch auch nicht, und das hat auch einen guten Grund, warum wir es nicht machen.

 

Wollen wir, dass in der Bezirksvertretung gestellte Anträge im Sinne des Antragstellers diskutiert werden können, und dann wird von der Mehrheitsfraktion oder von den bestehenden Mehrheiten entschieden, wir stimmen zu oder lehnen wir ab oder wollen wir diese Diskussion nicht haben?

 

In diesem Sinne stellen wir den Antrag, die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen dahin gehend zu verändern, dass eine Zuweisung von Anträgen an Ausschuss oder Kommission nur mit dem Einverständnis des Antragstellers oder der Antragstellerin möglich ist.

 

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