Gemeinderat,
54. Sitzung vom 25.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 57
werden soll, gesagt werden, okay, dieser Teil ist nicht öffentlich.
Aber alles, was öffentlich ist, soll, insbesondere dann, wenn es darum geht,
möglichst viele Menschen an der Politik teilhaben zu lassen, auch öffentlich
gemacht werden.
In diesem Sinne bringen wir den Antrag ein, die Geschäftsordnung der
Bezirksvertretungen dahin gehend zu ändern, dass Ton- und Bildaufnahmen ohne
Blitz – ohne Blitz deshalb, damit sich Menschen nicht ständig durch einen Blitz
im Gesicht gestört fühlen – grundsätzlich zulässig sind, sofern sie den
Sitzungsablauf nicht beeinträchtigen.
Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen wurde. So viele Rechte
haben Bezirksräte und Bezirksrätinnen nicht. Eines ihrer Rechte ist die
Möglichkeit, Anfragen zu stellen. Ich kenne es noch aus meiner eigenen
Tätigkeit, dass ich mich einerseits manchmal geärgert habe, wenn ich eine
Anfrage gestellt habe und sie wurde nicht mündlich beantwortet, sondern
innerhalb der nächsten zwei Monate schriftlich, also bis zu nächsten Sitzung,
aber dann habe ich wenigstens was in der Hand gehabt. Oft habe ich mich noch
viel mehr über die mündliche Beantwortung geärgert. Denn ich stelle eine Frage,
das wird heruntergenuschelt, nichts ist protokolliert, erledigt. Das kann nicht
sein.
Wir haben hier eine Selbstverständlichkeit ... (GR Dr Kurt Stürzenbecher: In welchem
Bezirk war das?) Im 8., aber es war im 10. nicht besser, Kurti, und es war
auch in den anderen Bezirken nicht besser. (GR
Dr Kurt Stürzenbecher: Ich frage wegen des Nuschelns!)
Wir reden schon so lange – bei mir ist es jetzt mittlerweile zwölf
Jahre her, und im 10. Bezirk ist es meine Erfahrung nach auch so lange;
ich weiß gar nicht, ob der Kollege Florianschütz schon in der Bezirksvertretung
gesessen ist –, aber seien wir uns ehrlich, die Antworten, die da gegeben
wurden, die hätten sich viele Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen nicht
getraut, auf Papier zu formulieren. Aber das, was hier unser Recht ist, dass es
selbstverständlich ist, dass mündliche Anfragebeantwortungen auch schriftlich
dokumentiert werden, nämlich durch das Protokoll, oder aber eben die
Beantwortung schriftlich erfolgt, das muss auf Bezirksratsebene unseres
Erachtens ebenfalls sichergestellt werden.
In diesem Sinne bringen wir den Antrag ein, die Geschäftsordnung der
Bezirksvertretungen dahin gehend zu verändern, dass bei Beantwortung von
mehrheitlich einstimmig beschlossenen Anträgen ...
Ach, ich bin ja beim falschen Antrag. Macht nichts, ich bringe den
trotzdem gleich ein, denn es geht natürlich auch um die Anträge, die gestellt
und weitergeleitet werden, und darum, dass auch diese Antworten an alle
Fraktionen überstellt werden.
Und jetzt zur Anfragebeantwortung: Dass dem Antragsteller selbstverständlich
das Recht eingeräumt wird, auf eine schriftliche Beantwortung von Anfragen zu
bestehen und dass in der folgenden Sitzung eine Debatte zur Beantwortung dieser
Anfrage möglich ist.
Vierter Antrag: Es gibt, wir wissen das, das politische Spiel, man
nimmt Abstimmungsverhalten einzelner Parteien, einzelner Personen, reißt diese
aus dem Zusammenhang – es gibt dieses politische Spiel – und erzählt
irgendwelche Geschichten, irgendwer hätte irgendwie abgestimmt.
Jetzt sind wir durchaus, auch auf Grund der bestehenden technischen
Möglichkeiten, soweit, dass wir nicht sagen, es ist unbedingt notwendig, alles
muss protokolliert werden, muss es gar nicht, aber es wäre in der
Bezirksvertretung für jeden einzelnen Mandatar hilfreich, wenn den einzelnen
Mitgliedern der Bezirksvertretung die Möglichkeit eingeräumt würde, kurze
erläuternde Bemerkungen im Protokoll festhalten zu lassen. Das ist oftmals
wichtig, um neben dem Stimmverhalten klarzulegen, warum man so abgestimmt hat.
Das wird bislang verwehrt. Wann immer man in Bezirksvertretungssitzungen sagt,
ich hätte gern, dass das protokolliert wird, heißt es: Geht nicht.
Demokratie entsteht auch dann, wenn sie zum Nachlesen ist, wenn man
weiß, warum Beschlüsse zustande gekommen sind, und nicht nur sieht, dass sie
zustande gekommen sind. Denn oft ist sogar, wenn das Ziel dasselbe ist, der Weg
das Entscheidende, und unterschiedliche Wege müssen auch dokumentiert werden
können. Nicht auf wortwörtlicher Ebene, aber zumindest sinngemäß, damit
einzelne Bezirksräte und Bezirksrätinnen darlegen können, warum sie sich in
welcher Sache wie positionierten und entschieden haben.
Ein weiterer Punkt, was Gott sei Dank bei uns im Gemeinderat
ausgeschlossen ist, eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn von uns jemand
einen Antrag stellt, entscheidet er oder sie selber darüber, ob er zugewiesen
werden soll oder nicht. In den Bezirken ist das anders. Das habe ich auch oft
genug selbst erlebt schon vor 15 Jahren, und das hat sich jetzt auch
zugetragen bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken. Es wird ein
Antrag gestellt, er ist unangenehm und soll nicht diskutiert werden. Ein
Vertreter, eine Vertreterin der Mehrheitsfraktion stellt den Antrag auf
Zuweisung zu einem Ausschuss. Gegen den Willen der Antragstellerin, des
Antragstellers. (GR Siegi Lindenmayr: Aber immer noch besser als ablehnen!)
Entschuldige! Einen Antrag zuzuweisen gegen den Willen der Antragstellerin oder
des Antragstellers, Entschuldigung, das ist absurd. Wir machen das doch auch
nicht. (GR Siegi Lindenmayr: Wenn der Antrag einmal gestellt ist, ist er ja
öffentlich!) Kollege
Lindenmayr, wir machen das da doch auch nicht, und das hat auch einen guten
Grund, warum wir es nicht machen.
Wollen wir, dass in der Bezirksvertretung gestellte Anträge im Sinne des
Antragstellers diskutiert werden können, und dann wird von der
Mehrheitsfraktion oder von den bestehenden Mehrheiten entschieden, wir stimmen
zu oder lehnen wir ab oder wollen wir diese Diskussion nicht haben?
In diesem Sinne stellen wir den Antrag, die Geschäftsordnung der
Bezirksvertretungen dahin gehend zu verändern, dass eine Zuweisung von Anträgen
an Ausschuss oder Kommission nur mit dem Einverständnis des Antragstellers oder
der Antragstellerin möglich ist.
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