Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 95
Sie haben mich zuerst gefragt, ob ich der Meinung bin, dass die
KindergärtnerInnen zuwenig verdienen. (Zwischenruf von GRin Claudia Smolik.)
Das ist wirklich eine wunderbare Frage! Glauben Sie, dass es irgendeine
Berufsgruppe auf dieser Welt gibt, von welcher der Bürgermeister sagt, dass sie
weniger verdient? – Das ist wirklich eine rhetorische Frage! Jetzt, mit
Frage 6, fragen Sie mich aber, wie denn das Gehaltsschema überhaupt ausschaut! (GR
Heinz Hufnagl: Das ist eine legasthenische Reihenfolge!)
Man kann anscheinend eh alles machen! Zuerst fragen Sie mich, ob ich
der Meinung bin, dass sie zu wenig verdienen, und mit Frage 6 fragen Sie mich,
wie denn eigentlich das Gehaltsschema ausschaut! (Zwischenruf von GR
Dipl-Ing Martin Margulies.) Alle Menschen auf der Welt verdienen zu wenig!
Alle! Du nicht, aber sonst verdienen alle zu wenig auf dieser Welt, gar keine
Frage! Alle verdienen zu wenig, nur du nicht, du verdienst mehr als genug, mein
Freund! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)
Um jetzt die Frage 6 zu beantworten: KindergartenpädagogInnen werden
nach dem Gehaltsschema II L/IV L-LK entlohnt. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Zu Frage 7: Die Verwendungsgruppe LK wurde durch die 32. Novelle
zur Besoldungsordnung 1967, Landesgesetzblatt für Wien Nr 41/1990, in das
Gehaltsschema II L und durch die 16. Novelle zur
Vertragsbedienstetenordnung 1979, Landesgesetzblatt für Wien Nr 39/1990,
in das Gehaltsschema IV L – jeweils mit Wirksamkeit 1.7.1990 –
eingefügt.
Durch diese besoldungsrechtliche Maßnahme, die eine Besserstellung
gegenüber der bisherigen Einreihung der Verwendungsgruppe L3 darstellt, sollte
der qualifizierten Ausbildung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner – Klammer:
nunmehr Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen – mit Ablauf
des Schuljahres 1989/1990 standen erstmals Kindergärtnerinnen und Kindergärtner
mit fünfjähriger Ausbildung mit Reifeprüfung an einer Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik zur Verfügung – Rechnung getragen werden. Die
Kindergärtnerinnen und Kindergärtner mit bisheriger Ausbildung wurden in
Anbetracht des gleichen Tätigkeitsbereichs und der gestiegenen Anforderungen an
diese Berufsgruppe ebenfalls in die neue, verbessert entlohnte
Verwendungsgruppe übergeleitet.
Zu Frage 8: Im Zeitraum ab 1.9.2008 beendeten bis dato insgesamt 539
PädagogInnen ihren aktiven Dienst in der MA 10. Trotzdem konnte der
Personalstand von 3 208 Pädagoginnen im Jahr 2008 auf 3 227 im Jahr
2009 erhöht werden. Die Austrittsgründe sind unter anderem – in erster
Linie – Pensionierungen, persönliche Gründe wie etwa Übersiedlungen sowie
Kündigungen. Welchen beruflichen Weg die ausgeschiedenen MitarbeiterInnen
eingeschlagen haben, kann die MA 10 klarerweise nicht beantworten.
Zu Frage 9: Derzeit sind, wie ich berichtet habe, von den 3 227
PädagogInnen, 110 in Karenz und 266 in Elternkarenz.
Zu Frage 10: Im Vorjahr wurden keine Anträge bezüglich Karenzierung
ohne Angabe von Gründen gestellt. Den MitarbeiterInnen ist bekannt, dass aus
betrieblichen Gründen – wie etwa auf Grund einer zugegebenermaßen beengten
Personalsituation – Karenzierungen ohne Angabe von Gründen nur in
Notfällen gewährt werden können.
Zu Frage 11: Die Krankenstände der MA 10 sind generell etwas
geringer als der Magistratsdurchschnitt. Im Jahre 2009 waren es 75 von
3 227 PädagogInnen, die länger als 19 Tage krank waren
beziehungsweise noch sind. Das sind 2,32 Prozent aller bei der MA 10
beschäftigten PädagogInnen.
Zu Frage 12: Insgesamt gibt es 129 LeiterInnen ohne
Kinderdienststunden. Pädagogische RegionalleiterInnen haben keinen
Kinderdienst.
Zu Frage 13: Derzeit sind es 12 PädagogInnen, die aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr einsetzbar sind. Diese Anzahl ist sinkend.
Zu Frage 14: Derzeit sind 305 SonderpädagogInnen im Personalstand.
Zu Frage 15: Diese Information ist schlichtweg falsch, da alle
SonderkinderpädagogInnen mit positiv abgeschlossener Ausbildung –
unabhängig von ihrem Ausbildungsabschlusserfolg – die Zulage erhalten, sofern
sie im sonderpädagogischen Bereich tätig sind. Falls Ihnen hier ein Fall
bekannt sein sollte, bitte ich Sie, diesen umgehend der Personalstelle der
MA 10 bekannt zu machen beziehungsweise, sollte das nicht funktionieren,
im Büro des Herrn Stadtrates entsprechend zu ermitteln.
Zu Frage 16: Insgesamt sind 50 PädagogInnen mit Sondervertrag für
die Sprachförderung 1 plus 1 im Dienstpostenplan enthalten.
Zu Frage 17: Im Arbeitsjahr 2008/2009 wurden insgesamt etwa
430 Kurse mit einer Gesamtdauer von 1 268 Stunden angeboten,
deren Kurskosten von der MA 10 übernommen wurden. Dieses Angebot wurde von
1 877 Pädagogen und Pädagoginnen angenommen. Teilweise werden die
Fortbildungsveranstaltungen auch in der Vorbereitungszeit absolviert.
Zu Frage 18: Es gibt keine verpflichtende Fortbildung, die in der
Freizeit absolviert werden muss.
Zu Frage 19: Es wurde in enger Zusammenarbeit mit der
Personalvertretung eine neue Dienstanweisung erarbeitet, die den Ansprüchen
zeitgemäßer Pädagogik gerecht wird und der Regel der üblichen Aufteilung von
pädagogischen Hilfeleistungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entspricht.
Die Arbeitsplatzbeschreibung für KindergartenassistentInnen wurde nicht
geändert.
Zu Frage 20: Grundsätzlich ist anzumerken, dass in den vergangenen
Jahren Gehaltserhöhungen überwiegend über der Inflationsrate lagen.
Beispielsweise betrug die Gehaltserhöhung 2009 3,55 Prozent, die
realistische Hochrechnung für die Inflation für das heurige Jahr, also für
2009, liegt bei etwa 1 Prozent.
Zu Frage 21: AssistentInnen werden derzeit nach Schema I/III
beziehungsweise Verwendungsgruppe 4, 3 und 3P entlohnt. Betreffend allfällige
Änderungen für Assistentinnen werden, wie bereits erwähnt, Gespräche mit der
Gewerkschaft geführt.
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