Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 95
stehen.
Zu Frage 3: Da die Maßnahmen des Opferschutzes so wie Anpassungen von
strafrechtlichen beziehungsweise verfahrensrechtlichen Bestimmungen wie die
Strafprozessordnung und die Gesundheitsvorsorge eindeutig in die Zuständigkeit
des Bundes fallen, können Einrichtungen der Stadt nur unterstützend wirksam
werden. Sehr wohl werden aber Initiativen in diese Richtung hin tätig werden,
so wie auch in der Vergangenheit.
Zu Frage 4: Betreffend Unterstützung beziehungsweise Finanzierung der
bereits erwähnten Beratungs- und Informationsdienste sind zur Zeit keine
weiteren Kooperationen vorgesehen, weil keine weiteren Anfragen oder Wünsche an
uns herangetragen wurden.
Zu Frage 5: Bereits jetzt gibt es eine Reihe von Informationen zum
Thema Verbrechensprävention, insbesondere durch die Medien, die Wiener Polizei,
das Bundesministerium für Inneres und die Geldinstitute. Der Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien hat in den eigenen Medien das Thema
Sicherheit unter den unterschiedlichsten Aspekten aufgegriffen und wird auch in
Zukunft die Kriminalprävention und allfällige Maßnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Beispielhaft seien hier die von der Stadt Wien gemeinsam für die
gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Verbrechensopfern und zur
Verhütung von Straftaten Weißer Ring geplanten Informationsmaßnahmen, die sich
speziell an SeniorInnen als Kriminalitätsopfer richten, erwähnt. Ich habe
darüber berichtet.
Zu Frage 6: In dem hier angesprochenen Bereich ist der Einsatz von
Psychologinnen und Psychologen beziehungsweise von Therapeutinnen und
Therapeuten nicht Aufgabe des Landes und der Stadt Wien. Ich verweise aber
trotzdem auf die vielen Aufgabenbereiche der Stadt Wien, auf die in vielen
Aufgabenbereichen der Stadt Wien tätigen Psychologinnen und Psychologen, die
MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes sowie auf den Umstand, dass für
jene Personen, die in Einrichtungen der Stadt Wien stationär betreut werden, eine
entsprechende fachliche Betreuung gegeben ist.
Zu Frage 7: Eine abschließende Beantwortung dieser Frage ist
bedauerlicherweise nicht möglich. Wie ich bereits gesagt habe, ist der
angesprochene Bereich nicht ausschließlich Aufgabe des Landes beziehungsweise
der Stadt Wien. Ich verweise dennoch auf die gemeinsam erarbeitete und für den
Weißen Ring auch zufriedenstellende Erhöhung der Subvention für diesen
gemeinnützigen Verein. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke
für die Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage und eröffne die Debatte, wobei
ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über
die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag Jung zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit
20 Minuten begrenzt ist.
GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Herr Bürgermeister! Meine Damen und
Herren!
Ich darf zunächst zwei Beschlussanträge der freiheitlichen Gemeinderäte
Matiasek, Jung, Lasar und Gudenus betreffend Opferhilfe einbringen, die in der
Begründung im Wesentlichen gleich, aber an zwei verschiedene Bereiche gerichtet
sind.
Es geht darum, dass, wie schon gesagt, ältere Menschen zunehmend Opfer
krimineller Handlungen werden und die psychologische Komponente bei der
Betreuung vernachlässigt wird, denn für jedes dieser Opfer ist das ein
traumatisches Erlebnis, das in Folge des Alters schwerer zu verkraften ist als
durch einen jungen Menschen. Daher sollte auch die Prävention in dieser Frage
eine größere Rolle spielen.
Ich bringe deshalb folgenden Beschlussantrag an den zuständigen
Stadtrat für Bildung, Jugend, Information und Sport ein: Er möge dafür sorgen,
dass im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien das Thema
„Kriminalprävention für ältere Menschen“ verstärkt Eingang findet und diese
Informationen zielgruppengerecht und unter Einberufung von Experten aus dem
Bereich der Seniorenarbeit und der Polizei aufbereitet werden. In formeller Hinsicht
wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Der zweite Beschlussantrag behandelt, wie gesagt, die gleiche Thematik
und ist an die zuständige Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und
Wiener Stadtwerke gerichtet. Diese wird ersucht, die Mittel für eine
ausreichende Versorgung von älteren Kriminalitätsopfern durch Beratung,
Betreuung und Behandlung sicherzustellen. In formeller Ansicht wird die
Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen verlangt.
Wenn man dem Herrn Bürgermeister vorhin zugehört hat, dann könnte man
der Meinung sein, dass in Wien alles in Butter ist. Herr Bürgermeister! Ich
sage Ihnen: Die alten Menschen empfinden das anders! Ich brauche mich als
Bezirksobmann nur bei meinen Pensionistenstammtischen umschauen. Im Winter
müssen diese früher angesetzt werden, weil die älteren Menschen sagen, dass es
ihnen nicht ganz geheuer ist, bei Dunkelheit nach Hause zu gehen, sie fühlen
sich nicht sicher. Viele gehen aus den eben angesprochenen Gründen nicht mehr
aus dem Haus.
Sie haben schon richtig gesagt, dass das Opfergesetz eine
Bundeskompetenz ist. Aber der Sozialbereich liegt in der Kompetenz der Stadt,
und ich meine, wir haben eine spezielle Verantwortung für unsere Bürger hier.
Bei der Jugendarbeit wird immer von „aufsuchend“, von „niederschwellig“
und so weiter gesprochen. Das Telefon allein bedeutet aber keine aufsuchende
und niederschwellige Arbeit, die wir an unseren alten Mitbürgern leisten. Sie
wissen genau, dass Hemmungen bestehen zu telefonieren, und erst recht, eine
anonyme Nummer oder die Polizei anzurufen. In diesem Sektor wird viel zu wenig
getan!
Mir hat einmal eine schon über 80-jährige Dame
gesagt: „Wissen Sie, wenn wir ein Anliegen haben, haben wir immer wieder das
Gefühl, dass sich die sagen, die geht eh höchstens noch einmal wählen, da
rentiert es
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