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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 95

 

stehen.

 

Zu Frage 3: Da die Maßnahmen des Opferschutzes so wie Anpassungen von strafrechtlichen beziehungsweise verfahrensrechtlichen Bestimmungen wie die Strafprozessordnung und die Gesundheitsvorsorge eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes fallen, können Einrichtungen der Stadt nur unterstützend wirksam werden. Sehr wohl werden aber Initiativen in diese Richtung hin tätig werden, so wie auch in der Vergangenheit.

 

Zu Frage 4: Betreffend Unterstützung beziehungsweise Finanzierung der bereits erwähnten Beratungs- und Informationsdienste sind zur Zeit keine weiteren Kooperationen vorgesehen, weil keine weiteren Anfragen oder Wünsche an uns herangetragen wurden.

 

Zu Frage 5: Bereits jetzt gibt es eine Reihe von Informationen zum Thema Verbrechensprävention, insbesondere durch die Medien, die Wiener Polizei, das Bundesministerium für Inneres und die Geldinstitute. Der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien hat in den eigenen Medien das Thema Sicherheit unter den unterschiedlichsten Aspekten aufgegriffen und wird auch in Zukunft die Kriminalprävention und allfällige Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleiten.

 

Beispielhaft seien hier die von der Stadt Wien gemeinsam für die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Verbrechensopfern und zur Verhütung von Straftaten Weißer Ring geplanten Informationsmaßnahmen, die sich speziell an SeniorInnen als Kriminalitätsopfer richten, erwähnt. Ich habe darüber berichtet.

 

Zu Frage 6: In dem hier angesprochenen Bereich ist der Einsatz von Psychologinnen und Psychologen beziehungsweise von Therapeutinnen und Therapeuten nicht Aufgabe des Landes und der Stadt Wien. Ich verweise aber trotzdem auf die vielen Aufgabenbereiche der Stadt Wien, auf die in vielen Aufgabenbereichen der Stadt Wien tätigen Psychologinnen und Psychologen, die MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes sowie auf den Umstand, dass für jene Personen, die in Einrichtungen der Stadt Wien stationär betreut werden, eine entsprechende fachliche Betreuung gegeben ist.

 

Zu Frage 7: Eine abschließende Beantwortung dieser Frage ist bedauerlicherweise nicht möglich. Wie ich bereits gesagt habe, ist der angesprochene Bereich nicht ausschließlich Aufgabe des Landes beziehungsweise der Stadt Wien. Ich verweise dennoch auf die gemeinsam erarbeitete und für den Weißen Ring auch zufriedenstellende Erhöhung der Subvention für diesen gemeinnützigen Verein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke für die Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage und eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag Jung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

GR Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Herr Bürgermeister! Meine Damen und Herren!

 

Ich darf zunächst zwei Beschlussanträge der freiheitlichen Gemeinderäte Matiasek, Jung, Lasar und Gudenus betreffend Opferhilfe einbringen, die in der Begründung im Wesentlichen gleich, aber an zwei verschiedene Bereiche gerichtet sind.

 

Es geht darum, dass, wie schon gesagt, ältere Menschen zunehmend Opfer krimineller Handlungen werden und die psychologische Komponente bei der Betreuung vernachlässigt wird, denn für jedes dieser Opfer ist das ein traumatisches Erlebnis, das in Folge des Alters schwerer zu verkraften ist als durch einen jungen Menschen. Daher sollte auch die Prävention in dieser Frage eine größere Rolle spielen.

 

Ich bringe deshalb folgenden Beschlussantrag an den zuständigen Stadtrat für Bildung, Jugend, Information und Sport ein: Er möge dafür sorgen, dass im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien das Thema „Kriminalprävention für ältere Menschen“ verstärkt Eingang findet und diese Informationen zielgruppengerecht und unter Einberufung von Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit und der Polizei aufbereitet werden. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Der zweite Beschlussantrag behandelt, wie gesagt, die gleiche Thematik und ist an die zuständige Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet. Diese wird ersucht, die Mittel für eine ausreichende Versorgung von älteren Kriminalitätsopfern durch Beratung, Betreuung und Behandlung sicherzustellen. In formeller Ansicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen verlangt.

 

Wenn man dem Herrn Bürgermeister vorhin zugehört hat, dann könnte man der Meinung sein, dass in Wien alles in Butter ist. Herr Bürgermeister! Ich sage Ihnen: Die alten Menschen empfinden das anders! Ich brauche mich als Bezirksobmann nur bei meinen Pensionistenstammtischen umschauen. Im Winter müssen diese früher angesetzt werden, weil die älteren Menschen sagen, dass es ihnen nicht ganz geheuer ist, bei Dunkelheit nach Hause zu gehen, sie fühlen sich nicht sicher. Viele gehen aus den eben angesprochenen Gründen nicht mehr aus dem Haus.

 

Sie haben schon richtig gesagt, dass das Opfergesetz eine Bundeskompetenz ist. Aber der Sozialbereich liegt in der Kompetenz der Stadt, und ich meine, wir haben eine spezielle Verantwortung für unsere Bürger hier.

 

Bei der Jugendarbeit wird immer von „aufsuchend“, von „niederschwellig“ und so weiter gesprochen. Das Telefon allein bedeutet aber keine aufsuchende und niederschwellige Arbeit, die wir an unseren alten Mitbürgern leisten. Sie wissen genau, dass Hemmungen bestehen zu telefonieren, und erst recht, eine anonyme Nummer oder die Polizei anzurufen. In diesem Sektor wird viel zu wenig getan!

 

Mir hat einmal eine schon über 80-jährige Dame gesagt: „Wissen Sie, wenn wir ein Anliegen haben, haben wir immer wieder das Gefühl, dass sich die sagen, die geht eh höchstens noch einmal wählen, da rentiert es

 

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