Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 95
eingebracht haben, die in der Sitzung des Gemeinderates am
29. April 2009 aufgerufen und von mir beantwortet wurde. – Ich komme
auf diese Beantwortung im konkreten Teil noch zurück.
Ich möchte daher den grundsätzlichen Anmerkungen und Ausführungen, die
ich damals gemacht habe, nur wenig hinzufügen. Ich habe meine Grundhaltung
damals erläutert, die sich im Hinblick auf die Frage des Opferschutzes von
Ihren grundsätzlichen Überlegungen nicht wirklich gravierend unterscheidet.
Ich komme jetzt zurück auf das von Ihnen verwendete Zitat von Herrn
Prof Dr Jesionek aus einem Interview mit den „Salzburger
Nachrichten", das anlässlich der Generalversammlung des Vereines Weißer
Ring am 18. Oktober 2009 in Kalksburg stattfand. Dabei wurde der Präsident
gefragt, in welchem Bereich des Opferschutzes er – auch mit den
Pensionistinnen und Pensionisten im Visier – noch Verbesserungen
wünsche. – Er forderte, dass das Verbrechensopfergesetz geändert werden
müsse. Als fundierter Jurist hat er allerdings hinzugefügt, was Sie heute zu
erwähnen unterlassen haben, dass nämlich der Bund das Verbrechensopfergesetz zu
ändern hat, weil das Verbrechensopfergesetz ein Bundesgesetz ist. – Genau
das hat Präsident Jesionek gesagt, und ich gebe ihm natürlich recht.
Dies betrifft vor allem die Prozessbegleitung bei
Schadenersatzansprüchen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Übrigen
zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium aus Spargründen nicht
realisiert. Ich kann Ihnen daher zusichern, Frau Gemeinderätin, dass wir hier
durchaus konform gehen: Eine Novellierung des Verbrechensopfergesetzes im
Hinblick auf die Prozessbegleitung bei Schadensersatzansprüchen aus Spargründen
nicht umzusetzen, das kann es wohl nicht sein! Es bestünde also durchaus eine
gemeinsame Interessenlage, und es wäre gewiss ein gemeinsames Anliegen, diese
Diskussion neu aufzurollen.
Prof Jesionek weist auch darauf hin – und ich stehe nicht an, das
ebenfalls zu sagen –, dass sich vieles verbessert hat. Er forderte im
selben Interview aber auch seine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bei den
Staatsanwälten und bei den Richtern auf, sich neben den Tätern auch verstärkt
um die Opfer zu kümmern, zum Beispiel durch Anwendung der Bestimmungen über die
Schadenswiedergutmachung, die es heute schon gibt.
Ich meine, dass Herr Prof Dr Jesionek in diesem Interview ein
wesentlich differenzierteres Bild dargeboten hat, als Sie in Ihrer
Interpretation dieses Interviews es dargestellt haben. Er hat auch sehr
differenziert dargestellt, wer wofür verantwortlich ist und wer etwas zu tun
hätte. Das war nicht irgendeine Rederei, das war nicht irgendetwas, worüber man
heruminterpretieren könnte, sondern seine Aussagen waren völlig klar. Er hat
völlig eindeutig gesagt, was zu tun ist und wessen Aufgabe dies letztlich ist.
Lassen Sie mich in der Vorbemerkung auch noch kurz auf unsere
Diskussion in der Fragestunde im heurigen Frühjahr zurückkommen. Wir haben uns
damals im besonderen Ausmaß mit der Frage der Subventionierung des Weißen Rings
beschäftigt, der im Rahmen seiner Vereinstätigkeit eine ganze Menge
Verdienstvolles – wie ich hinzufügen möchte – im Bereich der
Opferbetreuung tut.
Ich habe damals gesagt: Jawohl, ich stimme Ihnen zu, dass die Subventionierung
für diesen Verein zweifelsfrei seiner Tätigkeit nicht entspricht und wir daher
Gespräche mit diesem Verein aufnehmen werden, um einer adäquaten, für die
Erfüllung seiner Aufgaben und Anliegen tatsächlich relevanten Subventionierung
Rechnung zu tragen. Diese Gespräche wurden durchgeführt, diese Gespräche haben
zu einem Ergebnis geführt, und dieses Ergebnis wurde von uns umgesetzt. Ich
möchte daher mit aller Deutlichkeit sagen: Wenn ich etwas zusage, dann findet
das statt! Im gegenständlichen Fall hat ein gemeinsames Gespräch mit den
Vertretern des Weißen Rings in der Tat stattgefunden, und vieles wurde
umgesetzt.
Wir können uns in Zukunft vielleicht darüber streiten, wer sich dieses
Federl auf den Hut stecken darf. Mag sein. Für diese Form des politischen
Spiels habe ich immer etwas übrig. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass
das, was ich hier zugesagt habe, auch stattgefunden hat. Das war das Ergebnis
eines gemeinsamen Gesprächs, und es gab letztlich eine Einigung mit dem Weißen
Ring im Hinblick auf eine adäquate Subventionierung seiner Aufgaben, die er
sich selbst gestellt hat und die ich – wie ich damals schon sagte –
zweifellos sehr schätze. Daher wurde das auch so umgesetzt.
Erlauben Sie mir nun, zu Ihren einzelnen Fragen wie folgt Stellung zu
nehmen:
Zu den Fragen 1 und 2: Die in der Anfrage angesprochenen Projekte
hatten vor allem die Gewaltprävention besonders gegen ältere Frauen zum
Inhalt. – Das Betreuungsangebot in Wien lässt sich aber nicht nur auf
diese Projekte reduzieren, sondern wie folgt darstellen:
Für die Wienerinnen und Wiener gibt es das Frauentelefon, den
Opfernotruf „Rat auf Draht“, den Sozialnotruf, den Psychosozialen Dienst, den
kriminaltechnischen Beratungsdienst der Wiener Polizei und die kostenlose
rechtsanwaltschaftliche Erstberatung in allen Wiener Bezirken. – Das ist
die Fülle eines Angebotes, das in allen österreichischen Städten, aber auch
international gesehen nichts zu wünschen übrig lässt.
Dabei soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass das Seniorenservicetelefon
der Wiener Polizei so erfolgreich war, dass dieses Service in der Zwischenzeit
auf alle Bevölkerungsgruppen entsprechend ausgeweitet wurde.
Weiters stehen in allen Wiener Bezirken speziell geschulte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Wiener Polizei für die Beratung und Betreuung von
Seniorinnen und Senioren zur Verfügung. Ferner haben in diesem Jahr in allen
Bezirken Informationsveranstaltungen für Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit
der Polizei und den Bezirksvorstehungen stattgefunden.
Daher kann in Beantwortung Ihrer ersten zwei Fragen
zusammenfassend festgehalten werden, dass in Wien jetzt schon flächendeckend
und an allen Tagen Informations- und Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung
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