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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 95

 

eingebracht haben, die in der Sitzung des Gemeinderates am 29. April 2009 aufgerufen und von mir beantwortet wurde. – Ich komme auf diese Beantwortung im konkreten Teil noch zurück.

 

Ich möchte daher den grundsätzlichen Anmerkungen und Ausführungen, die ich damals gemacht habe, nur wenig hinzufügen. Ich habe meine Grundhaltung damals erläutert, die sich im Hinblick auf die Frage des Opferschutzes von Ihren grundsätzlichen Überlegungen nicht wirklich gravierend unterscheidet.

 

Ich komme jetzt zurück auf das von Ihnen verwendete Zitat von Herrn Prof Dr Jesionek aus einem Interview mit den „Salzburger Nachrichten", das anlässlich der Generalversammlung des Vereines Weißer Ring am 18. Oktober 2009 in Kalksburg stattfand. Dabei wurde der Präsident gefragt, in welchem Bereich des Opferschutzes er – auch mit den Pensionistinnen und Pensionisten im Visier – noch Verbesserungen wünsche. – Er forderte, dass das Verbrechensopfergesetz geändert werden müsse. Als fundierter Jurist hat er allerdings hinzugefügt, was Sie heute zu erwähnen unterlassen haben, dass nämlich der Bund das Verbrechensopfergesetz zu ändern hat, weil das Verbrechensopfergesetz ein Bundesgesetz ist. – Genau das hat Präsident Jesionek gesagt, und ich gebe ihm natürlich recht.

 

Dies betrifft vor allem die Prozessbegleitung bei Schadenersatzansprüchen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Übrigen zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium aus Spargründen nicht realisiert. Ich kann Ihnen daher zusichern, Frau Gemeinderätin, dass wir hier durchaus konform gehen: Eine Novellierung des Verbrechensopfergesetzes im Hinblick auf die Prozessbegleitung bei Schadensersatzansprüchen aus Spargründen nicht umzusetzen, das kann es wohl nicht sein! Es bestünde also durchaus eine gemeinsame Interessenlage, und es wäre gewiss ein gemeinsames Anliegen, diese Diskussion neu aufzurollen.

 

Prof Jesionek weist auch darauf hin – und ich stehe nicht an, das ebenfalls zu sagen –, dass sich vieles verbessert hat. Er forderte im selben Interview aber auch seine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bei den Staatsanwälten und bei den Richtern auf, sich neben den Tätern auch verstärkt um die Opfer zu kümmern, zum Beispiel durch Anwendung der Bestimmungen über die Schadenswiedergutmachung, die es heute schon gibt.

 

Ich meine, dass Herr Prof Dr Jesionek in diesem Interview ein wesentlich differenzierteres Bild dargeboten hat, als Sie in Ihrer Interpretation dieses Interviews es dargestellt haben. Er hat auch sehr differenziert dargestellt, wer wofür verantwortlich ist und wer etwas zu tun hätte. Das war nicht irgendeine Rederei, das war nicht irgendetwas, worüber man heruminterpretieren könnte, sondern seine Aussagen waren völlig klar. Er hat völlig eindeutig gesagt, was zu tun ist und wessen Aufgabe dies letztlich ist.

 

Lassen Sie mich in der Vorbemerkung auch noch kurz auf unsere Diskussion in der Fragestunde im heurigen Frühjahr zurückkommen. Wir haben uns damals im besonderen Ausmaß mit der Frage der Subventionierung des Weißen Rings beschäftigt, der im Rahmen seiner Vereinstätigkeit eine ganze Menge Verdienstvolles – wie ich hinzufügen möchte – im Bereich der Opferbetreuung tut.

 

Ich habe damals gesagt: Jawohl, ich stimme Ihnen zu, dass die Subventionierung für diesen Verein zweifelsfrei seiner Tätigkeit nicht entspricht und wir daher Gespräche mit diesem Verein aufnehmen werden, um einer adäquaten, für die Erfüllung seiner Aufgaben und Anliegen tatsächlich relevanten Subventionierung Rechnung zu tragen. Diese Gespräche wurden durchgeführt, diese Gespräche haben zu einem Ergebnis geführt, und dieses Ergebnis wurde von uns umgesetzt. Ich möchte daher mit aller Deutlichkeit sagen: Wenn ich etwas zusage, dann findet das statt! Im gegenständlichen Fall hat ein gemeinsames Gespräch mit den Vertretern des Weißen Rings in der Tat stattgefunden, und vieles wurde umgesetzt.

 

Wir können uns in Zukunft vielleicht darüber streiten, wer sich dieses Federl auf den Hut stecken darf. Mag sein. Für diese Form des politischen Spiels habe ich immer etwas übrig. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das, was ich hier zugesagt habe, auch stattgefunden hat. Das war das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs, und es gab letztlich eine Einigung mit dem Weißen Ring im Hinblick auf eine adäquate Subventionierung seiner Aufgaben, die er sich selbst gestellt hat und die ich – wie ich damals schon sagte – zweifellos sehr schätze. Daher wurde das auch so umgesetzt.

 

Erlauben Sie mir nun, zu Ihren einzelnen Fragen wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Zu den Fragen 1 und 2: Die in der Anfrage angesprochenen Projekte hatten vor allem die Gewaltprävention besonders gegen ältere Frauen zum Inhalt. – Das Betreuungsangebot in Wien lässt sich aber nicht nur auf diese Projekte reduzieren, sondern wie folgt darstellen:

 

Für die Wienerinnen und Wiener gibt es das Frauentelefon, den Opfernotruf „Rat auf Draht“, den Sozialnotruf, den Psychosozialen Dienst, den kriminaltechnischen Beratungsdienst der Wiener Polizei und die kostenlose rechtsanwaltschaftliche Erstberatung in allen Wiener Bezirken. – Das ist die Fülle eines Angebotes, das in allen österreichischen Städten, aber auch international gesehen nichts zu wünschen übrig lässt.

 

Dabei soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass das Seniorenservicetelefon der Wiener Polizei so erfolgreich war, dass dieses Service in der Zwischenzeit auf alle Bevölkerungsgruppen entsprechend ausgeweitet wurde.

 

Weiters stehen in allen Wiener Bezirken speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiener Polizei für die Beratung und Betreuung von Seniorinnen und Senioren zur Verfügung. Ferner haben in diesem Jahr in allen Bezirken Informationsveranstaltungen für Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit der Polizei und den Bezirksvorstehungen stattgefunden.

 

Daher kann in Beantwortung Ihrer ersten zwei Fragen zusammenfassend festgehalten werden, dass in Wien jetzt schon flächendeckend und an allen Tagen Informations- und Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung

 

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