Gemeinderat,
52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 95
weitere Vereinbarungen zu treffen. Das heißt, es ist eine
Grundversorgung für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt.
Wir wissen aber, dass manche diesen Waschtermin nicht in Anspruch
nehmen, das heißt, es ist für andere Mieterinnen und Mieter ein zweiter,
dritter oder, wenn gewünscht, auch vierter Termin möglich, der allerdings vorher
zu vereinbaren ist. Das wird über den Chip elektronisch geregelt. Die
Mieterinnen und Mieter haben keine zusätzlichen Amtswege und müssen nicht
irgendwo hingehen, um das mit Wiener Wohnen direkt zu vereinbaren, sondern es
genügt eine telefonische Vereinbarung. Das wird auf dem Chip gespeichert und
codiert, und es besteht die Möglichkeit, mit diesem Chip eine zweite, dritte
oder vierte Waschzeit in Anspruch zu nehmen.
Ich bin allerdings sehr dafür, dass die zusätzlichen Energiekosten, die
durch einen zweiten oder dritten Termin entstehen, mit der Miete
gegenverrechnet werden, dass man also zumindest für die Energiekosten
aufzukommen hat. In allen Anlagen, wo wir das bisher eingeführt haben,
funktioniert das sehr gut. Viele vor allem junge Familien – da haben Sie
völlig recht! – kommen mit einem Termin im Monat nicht aus und haben nun
die Möglichkeit, einen zweiten, dritten oder manchmal auch vierten Termin zu
vereinbaren und ihre Wäsche in der allgemein zugängigen Waschküche zu waschen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Wir kommen nun
zur 4. Zusatzfrage. Sie wird von Frau GRin Schrödl gestellt. – Bitte.
GRin Karin Schrödl (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wir haben
jetzt schon einiges über die Vorteile in Bezug auf Kostentransparenz gehört.
Gibt es durch dieses System darüber hinaus noch Vorteile für die
Gemeindebaumieterinnen und -mieter?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr
Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Ich glaube, das ist eine
sehr wichtige Frage. – Mir ist es vor allem wichtig, dass wir für die
Mieterinnen und Mieter ein zusätzliches Angebot erstellen. Ich kann die
Vorteile, die dieses Programm meiner Meinung nach für die Mieterinnen und
Mieter hat, im Wesentlichen in vier Punkten zusammenfassen.
Zum einen ist das System sicher. Das heißt, die Tür zur Waschküche
öffnet sich nur für die Mieterin oder den Mieter, die oder der einen fixen
Waschtermin vereinbart hat, und dann ist in der Zeit, in der man die Waschküche
benützt, auch sicher, dass niemand anderer Zutritt zur Waschküche hat.
Zweitens ist das System gerecht, das heißt, die Tür öffnet sich nur zu
der Zeit, zu der ein Mieter oder eine Mieterin tatsächlich einen Termin gebucht
hat. Somit ist immer klar, wer wann waschen darf.
Der dritte Vorteil ist, dass das System sehr fair ist: Ab sofort zahlt
jeder Mieter oder jede Mieterin nur noch jene Energiekosten fürs Waschen, die
er/sie auch tatsächlich verbraucht hat. Wer wenig oder gar nicht wäscht, zahlt
wenig oder gar nichts.
Der vierte Vorteil ist, dass das System sehr flexibel ist. Wenn
Mieterinnen und Mieter mehr als einen Waschtag pro Monat benötigen, dann
genügt – wie ich vorher erwähnt habe – ein Anruf, und es besteht ohne
Rennereien, ohne Amtsweg und ohne zusätzliche Belastung für die Mieterinnen
oder Mieter die Möglichkeit, einen weiteren Termin zu bekommen.
Auch die weiteren Vorteile liegen auf der Hand, nämlich dass nur mehr
jene Mieterinnen und Mieter, welche die Waschküche gebucht haben, waschen
können und dadurch die Auslastung der Waschküchen stark zurückgegangen ist.
Denn wenn etwas kostenlos ist, dann wird es natürlich noch viel mehr in
Anspruch genommen. Durch diese verminderte Auslastung der Waschküchen sinkt der
Gesamtenergieverbrauch der Waschküchen insgesamt, es sinkt der Wasser- und
Abwasserverbrauch in der Waschküche, es sinken aber natürlich auch die
Abnutzung und damit die Reparaturkosten der Waschgeräte sowie die
Sanierungskosten der Waschküche und der Waschgeräte. – Wir haben also durch
dieses System viele Vorteile.
Wir haben aber gleichzeitig mit einer Befragung auch evaluieren lassen,
wie das bei den Mieterinnen und Mietern direkt ankommt: Wir haben 400 Mieter in
20 verschiedenen städtischen Wohnhausanlagen befragt, und mehr als 90 Prozent
der Mieter haben angegeben, dass sie mit dem elektronischen Schlüssel für den
Zutritt zur Waschküche sehr zufrieden sind. – Das ist, wie ich meine, ein
großartiger Beweis dafür, dass wir erkannt haben, dass es ein Problem gibt,
dass wir überlegt haben, welche Lösungsmöglichkeit geeignet ist, und dass wir
jetzt ein System haben, mit dem die Menschen sogar sehr zufrieden sind und das
sie sehr unterstützen, und dass sie dieses als einen wertvollen Beitrag zu
einem guten Leben im Gemeindebau werten. Ich denke, in Summe gesehen, ist diese
Aktion ein großer Erfolg!
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die
Beantwortung der 1. Frage.
Die 2. Frage (FSP –
04298-2009/0001 – KFP/GM) wurde von Frau GRin Henriette Frank gestellt
und ist gleichfalls an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (2007 schrieb Wiener Wohnen
Installateurarbeiten in Höhe von 165 Millionen EUR netto aus. Dutzende Firmen
stellten Anbote. Den Bestbietern winkten dreijährige Rahmenverträge. Kurz
darauf tauchten anonyme Schreiben auf. Inhalt: Die Preise für Reparaturarbeiten
seien massiv überhöht. Die Behörden leiteten Ermittlungen ein. Auf welche Art
und Weise werden, wenn sich der Verdacht bestätigt, die zu viel bezahlten Gelder
an die Gemeindebaumieter rückerstattet?)
Bitte, Herr Vizebürgermeister.
VBgm Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau GRin
Frank!
Wiener Wohnen hat im Februar 2007 ein offenes
Verfahren im Oberschwellenbereich betreffend die Vergabe eines Rahmenvertrags
zur Erbringung von Arbeiten der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation in
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