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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 95

 

weitere Vereinbarungen zu treffen. Das heißt, es ist eine Grundversorgung für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt.

 

Wir wissen aber, dass manche diesen Waschtermin nicht in Anspruch nehmen, das heißt, es ist für andere Mieterinnen und Mieter ein zweiter, dritter oder, wenn gewünscht, auch vierter Termin möglich, der allerdings vorher zu vereinbaren ist. Das wird über den Chip elektronisch geregelt. Die Mieterinnen und Mieter haben keine zusätzlichen Amtswege und müssen nicht irgendwo hingehen, um das mit Wiener Wohnen direkt zu vereinbaren, sondern es genügt eine telefonische Vereinbarung. Das wird auf dem Chip gespeichert und codiert, und es besteht die Möglichkeit, mit diesem Chip eine zweite, dritte oder vierte Waschzeit in Anspruch zu nehmen.

 

Ich bin allerdings sehr dafür, dass die zusätzlichen Energiekosten, die durch einen zweiten oder dritten Termin entstehen, mit der Miete gegenverrechnet werden, dass man also zumindest für die Energiekosten aufzukommen hat. In allen Anlagen, wo wir das bisher eingeführt haben, funktioniert das sehr gut. Viele vor allem junge Familien – da haben Sie völlig recht! – kommen mit einem Termin im Monat nicht aus und haben nun die Möglichkeit, einen zweiten, dritten oder manchmal auch vierten Termin zu vereinbaren und ihre Wäsche in der allgemein zugängigen Waschküche zu waschen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Wir kommen nun zur 4. Zusatzfrage. Sie wird von Frau GRin Schrödl gestellt. – Bitte.

 

GRin Karin Schrödl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wir haben jetzt schon einiges über die Vorteile in Bezug auf Kostentransparenz gehört. Gibt es durch dieses System darüber hinaus noch Vorteile für die Gemeindebaumieterinnen und -mieter?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Michael Ludwig: Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Frage. – Mir ist es vor allem wichtig, dass wir für die Mieterinnen und Mieter ein zusätzliches Angebot erstellen. Ich kann die Vorteile, die dieses Programm meiner Meinung nach für die Mieterinnen und Mieter hat, im Wesentlichen in vier Punkten zusammenfassen.

 

Zum einen ist das System sicher. Das heißt, die Tür zur Waschküche öffnet sich nur für die Mieterin oder den Mieter, die oder der einen fixen Waschtermin vereinbart hat, und dann ist in der Zeit, in der man die Waschküche benützt, auch sicher, dass niemand anderer Zutritt zur Waschküche hat.

 

Zweitens ist das System gerecht, das heißt, die Tür öffnet sich nur zu der Zeit, zu der ein Mieter oder eine Mieterin tatsächlich einen Termin gebucht hat. Somit ist immer klar, wer wann waschen darf.

 

Der dritte Vorteil ist, dass das System sehr fair ist: Ab sofort zahlt jeder Mieter oder jede Mieterin nur noch jene Energiekosten fürs Waschen, die er/sie auch tatsächlich verbraucht hat. Wer wenig oder gar nicht wäscht, zahlt wenig oder gar nichts.

 

Der vierte Vorteil ist, dass das System sehr flexibel ist. Wenn Mieterinnen und Mieter mehr als einen Waschtag pro Monat benötigen, dann genügt – wie ich vorher erwähnt habe – ein Anruf, und es besteht ohne Rennereien, ohne Amtsweg und ohne zusätzliche Belastung für die Mieterinnen oder Mieter die Möglichkeit, einen weiteren Termin zu bekommen.

 

Auch die weiteren Vorteile liegen auf der Hand, nämlich dass nur mehr jene Mieterinnen und Mieter, welche die Waschküche gebucht haben, waschen können und dadurch die Auslastung der Waschküchen stark zurückgegangen ist. Denn wenn etwas kostenlos ist, dann wird es natürlich noch viel mehr in Anspruch genommen. Durch diese verminderte Auslastung der Waschküchen sinkt der Gesamtenergieverbrauch der Waschküchen insgesamt, es sinkt der Wasser- und Abwasserverbrauch in der Waschküche, es sinken aber natürlich auch die Abnutzung und damit die Reparaturkosten der Waschgeräte sowie die Sanierungskosten der Waschküche und der Waschgeräte. – Wir haben also durch dieses System viele Vorteile.

 

Wir haben aber gleichzeitig mit einer Befragung auch evaluieren lassen, wie das bei den Mieterinnen und Mietern direkt ankommt: Wir haben 400 Mieter in 20 verschiedenen städtischen Wohnhausanlagen befragt, und mehr als 90 Prozent der Mieter haben angegeben, dass sie mit dem elektronischen Schlüssel für den Zutritt zur Waschküche sehr zufrieden sind. – Das ist, wie ich meine, ein großartiger Beweis dafür, dass wir erkannt haben, dass es ein Problem gibt, dass wir überlegt haben, welche Lösungsmöglichkeit geeignet ist, und dass wir jetzt ein System haben, mit dem die Menschen sogar sehr zufrieden sind und das sie sehr unterstützen, und dass sie dieses als einen wertvollen Beitrag zu einem guten Leben im Gemeindebau werten. Ich denke, in Summe gesehen, ist diese Aktion ein großer Erfolg!

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die Beantwortung der 1. Frage.

 

Die 2. Frage (FSP – 04298-2009/0001 – KFP/GM) wurde von Frau GRin Henriette Frank gestellt und ist gleichfalls an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (2007 schrieb Wiener Wohnen Installateurarbeiten in Höhe von 165 Millionen EUR netto aus. Dutzende Firmen stellten Anbote. Den Bestbietern winkten dreijährige Rahmenverträge. Kurz darauf tauchten anonyme Schreiben auf. Inhalt: Die Preise für Reparaturarbeiten seien massiv überhöht. Die Behörden leiteten Ermittlungen ein. Auf welche Art und Weise werden, wenn sich der Verdacht bestätigt, die zu viel bezahlten Gelder an die Gemeindebaumieter rückerstattet?)

 

Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau GRin Frank!

 

Wiener Wohnen hat im Februar 2007 ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich betreffend die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Arbeiten der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation in

 

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