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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 30.10.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 95

 

Wohnhausobjekten von Wiener Wohnen in allen 23 Wiener Bezirken bekannt gemacht. Die Ausschreibung war insgesamt auf 48 Lose unterteilt. Als Vergabesumme für die ausgeschriebenen Leistungen wurde sachverständig ein geschätzter Auftragswert von 165 Millionen EUR ermittelt.

 

Im Jahr 2007 wurden sowohl die Ausschreibungsunterlagen als auch nachfolgend die Zuschlagsentscheidungen für vier Lose beim Vergabekontrollsenat Wien angefochten. Im Zusammenhang mit den Zuschlagsentscheidungen wurde vom Antragsteller auch ein vermeintlicher Kartellrechtsverstoß behauptet. Der Vergabekontrollsenat Wien hat in seinem Bescheid vom 28. Februar 2008 zwei Anträge abgewiesen, zwei zurückgezogen und zu den vermeintlichen Kartellrechtsverstößen festgehalten, dass diese nicht vorliegen.

 

Nach Abschluss der Vergabekontrollverfahren konnte in 31 von 48 Losen der Zuschlag erteilt werden. Seit September des heurigen Jahres sind alle Lose zugeschlagen.

 

Nunmehr wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eine Anzeige wegen vermeintlicher Kartellrechtsabsprache erstattet. Mit Schreiben der Bundeswettbewerbsbehörde vom Jänner 2009 wurde Wiener Wohnen aufgefordert, zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen beziehungsweise Unterlagen vorzulegen. Dieser Aufforderung zur Auskunft und Vorlage von Unterlagen ist Wiener Wohnen bereitwillig nachgekommen. Da Wiener Wohnen weder Partei im Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde beziehungsweise in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht ist, hatte Wiener Wohnen weder von den Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde noch zum Verfahrensstand Kenntnis. Der Stand des Verfahrens vor dem Kartellgericht ist Wiener Wohnen mangels Parteistellung nicht bekannt.

 

Zusammenfassend ist bis dato festzuhalten, dass derzeit zwar ein Antrag auf Feststellung beziehungsweise Verhängung von Geldbußen beim Kartellgericht aufliegt, dieses Verfahren aber noch keineswegs abgeschlossen ist. Voraussetzung für weitere Schritte seitens der Stadt Wien - Wiener Wohnen, ist aber das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des Kartellgerichtes als Basis für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzforderungen durch den geschädigten Hauseigentümer Stadt Wien - Wiener Wohnen.

 

In einem derartigen Gerichtsverfahren über Schadenersatz ist zu erwarten, dass Sachverständigengutachten darüber erforderlich sein werden, ob und in welcher Größenordnung die festgestellten Absprachen dazu führten, dass zum Schaden des Auftraggebers und Hauseigentümers Stadt Wien - Wiener Wohnen bei der Durchführung von Aufträgen aus dem Rahmenvertrag Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen Gewinne jenseits der üblichen Marktspanne lukriert werden konnten. Erst dann, wenn derartige Verfahren ebenfalls rechtskräftig abgeschlossen werden konnten, wird feststehen, inwieweit Gelder seitens der an Absprachen beteiligten Unternehmen an den Auftraggeber, die Stadt Wien – Wiener Wohnen, zurückfließen.

 

Die betreffenden Arbeiten aus dem Rahmenvertrag werden nicht unmittelbar durch die Mieter und Mieterinnen bezahlt wie etwa die Betriebskosten, sondern fließen in die Hauptmietzinsabrechnung ein. Allenfalls dann, wenn eine mit derart überhöhten Preisen belastete Hauptmietzinsabrechnung Basis für die § 18-Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichtes im Zusammenhang mit einem Stornierungsverfahren gewesen ist, könnte über den Umweg der erhöhten Mietzinse tatsächlich eine Belastung der Mieter und Mieterinnen entstanden sein. Und nur in derartigen Fällen ist eine Rückzahlung in den noch nicht verjährten beziehungsweise nicht abgeschlossenen Sanierungsverfahren überhaupt denkbar.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Frank gestellt.

 

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Sie haben jetzt mit sehr viel „hätte, könnte, würde eintreffen, wenn dieses und jenes passiert“ argumentiert. – In irgendeiner Zeitungsaussendung haben Sie aber schon definitiv gesagt: „Ja, wir werden den Schaden den MieterInnen selbstverständlich zurückzahlen.“ Jetzt stellen Sie das allerdings so dar, als wäre eigentlich gar kein Schaden entstanden.

 

Es ist gut, wenn Sie Gutachter damit betrauen. Allerdings muss ich schon sagen, dass man, wenn man diese Angebote gesehen hat, auch ohne Gutachter sehr einfach feststellen könnte, dass hier sehr deutlich zu Lasten der MieterInnen beziehungsweise derjenigen manipuliert wurde, die die Leistungen dann in Anspruch nehmen werden.

 

Ich verstehe jetzt nicht, warum Sie nicht zu dem Zeitpunkt, als das Ganze überhaupt spruchreif wurde, sofort eine Neuausschreibung verfügt haben und von einer unabhängigen Instanz prüfen ließen, und zwar nicht von jener, die diese Angebote geprüft und für richtig befunden hat, sondern von einer Instanz, die sich nicht im Rathaus oder wo immer befindet und das bisher gemacht hat. Vielmehr hätte man das auswärts zu einer wirklich unabhängigen, sachlichen Prüfung zu vergeben gehabt, bei der man dann nicht selbst das Gesicht verliert, wenn man das revidiert.

 

Meine erste Frage an Sie: Haben Sie in dieser Richtung die Absicht, jetzt eine Neuausschreibung durchzuführen, bei der Sie jene Firmen, die zumindest auch nur annähernd in diesen Skandal – um einen solchen handelt es sich hier nämlich! – verwickelt sind, ausschließen und versuchen, objektive Preise zu erreichen und diese gegenüberzustellen, um zu sehen, was hier tatsächlich Sache ist.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Vizebürgermeister.

 

VBgm Dr Michael Ludwig: Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass ein Vergabeverfahren ein sehr komplexes, aber auch transparentes System mit ganz besonderen Richtlinien ist, die wir zu einem großen Teil nicht beeinflussen können, weil diese auf Grund des Bundesvergabegesetzes zum Teil nach europaweiten

 

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