Gemeinderat,
50. Sitzung vom 09.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 37
Transparente
wegzunehmen! Kommen Sie der Aufforderung nach und nehmen Sie die Transparente
wieder weg!
GR Erich Valentin (fortsetzend): Danke schön.
Lassen Sie mich am Beginn einige Grundsätzlichkeiten sagen, weil ich
glaube, dass dieses wichtige Verkehrsinfrastrukturinstrumentarium, das für
einen Großteil unserer wirtschaftspolitischen Entwicklungsmöglichkeiten nicht
nur der Stadt, sondern auch der gesamten Centrope-Region mitverantwortlich ist,
zu wertvoll ist, als dass wir mit ihm leichtfertig umgehen dürften, dass wir
Aussagen treffen, die die Wettbewerbsfähigkeit dieses Instrumentariums
reduzieren und dass damit so umgegangen wird, dass besonders bei den
Ausführungen des Erstredners und Begründers einmal mehr klar geworden ist, dass
es hiebei weniger um die Sache als offensichtlich um einen vorgezogenen
Wahlkampf geht.
Wir sprechen von einer 20-prozentigen minderheitsstrategischen
Beteiligung des Landes Wien. Diese Beteiligung ist das Land Wien bereits in den
Fünfzigerjahren eingegangen und diese hat sich durch den Rückzug der Republik
Österreich, der ÖIAG, erhöht, und zwar nicht deshalb, weil wir auf dem
Flughaben Wien spekulieren wollen, sondern weil wir die regionale
Befindlichkeit, den regionalen Einfluss und das regionale Grundbekenntnis
stärken wollen.
Und auch der Syndikatsvertrag, den Sie angesprochen haben, soll
sichern, dass bei den Minderheitenbeteiligungen der beiden Länder Wien und
Niederösterreich eine – wie man es im Aktienrecht nun einmal nennt –
feindliche Übernahme mit Zielen, die mit der Region nicht kompatibel sind,
verhindert wird.
Im Hinblick auf diese Beteiligung möchte ich auf internationale
Vergleiche hinweisen. (Zwischenruf von GR Mag Wolfgang Jung.)
Vielleicht ist es durchaus gut, wenn Sie aufpassen und nicht nur sagen, woher
Sie kommen, sondern vielleicht auch, wohin Sie politisch gehen wollen, Kollege
Jung! Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit!
Diese Minderheitsbeteiligung mit dem Syndikatsvertrag soll
beispielsweise das verhindern, was der British Airport-Authority – also
der Verwaltung der Flughäfen rund um London – vor Kurzem passiert ist.
Diese war aktienrechtlich verankert und hat an der Börse in London notiert,
über Nacht gab es jedoch eine feindliche Übernahme: Ein spanischer Investor hat
jetzt die Mehrheit übernommen, und in der Tat stehen jetzt nicht mehr regionale
Ziele auf der Agenda. (Zwischenruf von StR Johann Herzog.) Dem Investor
ist es wurscht, wie man mit der Bevölkerung auskommt und wie sich der
Zentralraum rund um London entwickelt, man schaut einfach darauf, welche
Rendite morgen erzielt werden kann. Das wollen wir in dieser Stadt aber nicht,
Herr Stadtrat! (Beifall bei der SPÖ.)
Dem gegenüber steht das Aktienrecht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Und auch da wäre es durchaus sinnvoll, in das Aktienrecht hineinzusehen und
dabei eventuell ein erkennendes und begreifendes Lesen an den Tag zu legen. Das
Aktienrecht regelt nämlich ganz genau, wie Aktiengesellschaften zu handlen sind
und sagt klar und deutlich, dass eine Einflussnahme unmöglich ist. Es ist
unmöglich ... (Zwischenruf von StR Johann Herzog.) Darauf komme ich
gleich, nur nicht ungeduldig werden, ich habe noch 17 Minuten Zeit, also
werde ich Ihnen all das noch erklären können! Nicht nervös werden! (Zwischenruf
von GR Mag Wolfgang Jung.) Hören Sie zu! Wir reden darüber!
Das Aktienrecht definiert ganz klar und deutlich die
Organverantwortlichkeit, und die Organe aller Aktiengesellschaften würden sich
ganz schön bedanken, wenn die Politik dann für sie entscheidet! Im Aktienrecht
steht nämlich, dass die einzelnen Organe und die einzelnen Organträger mit
ihrer bürgerlichen Existenz haften. Das heißt, wenn ein Vorstand oder ein
Aufsichtsrat durch seine Tätigkeit dem Unternehmen Schaden zufügt, dann haftet
dieser Vertreter oder diese Vertreterin bis zum Existenzminimum für ihre
Entscheidung. Diese Personen würden sich schön bedanken, wenn ihnen die
Politik – so wie Sie es fordern! – vorschriebe, was sie tun sollen,
ohne die Verantwortung zu übernehmen. – Wir sagen: Diejenigen, welche die
Verantwortung haben, sollen handeln, und wir überprüfen, ob sie ihre Pflichten
wahrgenommen haben. So sieht es das Aktienrecht vor und nicht anders! (Beifall
bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Schauen wir uns den Inhalt des
Syndikatsvertrages ein bisschen an! Ich darf Ihnen nämlich versichern: Das, was
gesagt wurde, stimmt einfach nicht! Der Bürgermeister der Stadt Wien kommt im
Syndikatsvertrag nicht vor. Syndikatspartner sind nicht die Bürgermeister,
sondern das Land Niederösterreich und die Stadt Wien (GR DDr Eduard Schock:
Wer vertritt denn die Stadt Wien? Der Bürgermeister! Sie kennen die Verfassung
der Stadt Wien nicht! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)
In den Organen der FWAG sind Einzelpersonen benannt. Das ist das
Aktienrecht. Ich kann und vor allem Sie können das Aktienrecht nicht ändern,
das wird Ihnen weder in dieser Sitzung noch später gelingen! (Zwischenruf
von GR Mag Wolfgang Jung.) Sie haben gemeinsam – so wie ich
auch – geschworen, die Gesetze dieser Republik zu achten. (GR
DDr Eduard Schock: Sie kennen aber die Verfassung der Stadt Wien nicht!)
Wahrscheinlich kenne ich sie ein bisschen besser als Sie, das haben Sie ja
heute bewiesen, Herr Kollege! (GR Mag Dietbert Kowarik: Darüber können
wir uns noch länger unterhalten!) Wir werden sicherlich genug Zeit haben,
auch ein Privatissimum über das Aktienrecht abzuhalten! Ich glaube, Sie haben
diesbezüglich durchaus mehr Aufholbedarf als ich, meine Damen und Herren von
der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
In
diesem Syndikatsvertrag, meine Damen und Herren, steht klar und deutlich
geschrieben, dass die Syndikatsparteien und -partner zur Kenntnis nehmen, dass
durch diesen Syndikatsvertrag kein unmittelbarer Einfluss auf den Vorstand und
den Aufsichtsrat zu nehmen ist. Denn es ist ja widersinnig, wenn diese Personen
mit
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