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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 113

 

der Herkunft der Eltern oder mit dem eigenen Geburtsland als vielmehr mit sozialen und gesellschaftlichen Fragen zu tun hat. Die Stadt Wien stellt sich dieser Herausforderung in ihrem Aufgabenbereich. Die Personalsituation der Wiener Polizei, bei der mehr als tausend Dienstposten gestrichen wurden, haben die jeweiligen Bundespolitiker zu verantworten.

 

Zu Frage 5: Einmal mehr: Ich stehe dazu, dass das Zusammenleben in dieser Stadt in einer bestimmten Ordnung vor sich gehen muss, wie dies selbst in jeder funktionierenden Familie erforderlich ist. Die Freiheit des Einzelnen findet ganz einfach dort ihre Grenzen, wo die Freiheit des anderen beginnt. Hier werden von Seiten des Magistrats laufend Maßnahmen gesetzt, vom Einsatz der „Waste Watcher“ bis zu Lokalkontrollen, wie zum Beispiel am vergangenen Wochenende in Favoriten.

 

Ich habe auch nie einen Zweifel daran gelassen, dass die Arbeit für die öffentliche Sicherheit, also Polizeiarbeit, eine Aufgabe für die Experten, also für die Bundespolizei, ist. Daher gilt für mich ein klares „Ja“ zur Unterstützung der Polizei, aber ein „Nein“ zu jedweder Form des Polizeiersatzes. Polizisten sind ganz einfach durch nichts zu ersetzen.

 

Zu Frage 6: Wie ich schon in der Fragestunde der letzten Gemeinderatssitzung angemerkt habe, handelt es sich bei der von Ihnen angesprochenen Aktion nicht um eine Sicherheitsaktion der Stadt Wien, sondern um eine gemeinsame Veranstaltung der Bezirksvorsteher mit der Wiener Polizei. Ich habe auch nicht verkannt, dass dieselben zu Beginn nicht rasend gut beworben waren. Jedoch kann ich hier festhalten, dass bis dato im Rahmen dieser Veranstaltungen durch die Information der Polizei immerhin rund tausend Personen beraten wurden.

 

Das ändert nichts an meiner Ansicht, dass das Thema Kriminalprävention durch die Polizei noch weiter zu intensivieren wäre, was die Stadt Wien selbstverständlich nach Kräften unterstützen wird.

 

Zu Frage 7: In diesem Zusammenhang ist auf die Verfassungsbestimmungen des Art 1 des Verbrechensopfergesetzes des Bundes zu verweisen, wonach die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Verbrechensopferentschädigung betreffenden Vorschriften sowie die Vollziehung dieser Vorschriften Bundessache sind. Für Hilfeleistungen, beispielsweise bei Ersatz des Verdienstentganges, die Heilbehandlung und die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, ist nach diesem Bundesgesetz in erster Instanz das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und in zweiter und letzter Instanz die Bundesberufungskommission zuständig. Soweit diese Leistungen, die bei kritisch strafbarer Körperverletzung und Gesundheitsschädigung greifen, auch auf durch Raub und Einbruch erlittene Vermögensschäden ausgedehnt werden sollen, fällt dies mit Blick auf die Kompetenzverteilung der Bundesverfassung in die Gesetzgebung und Vollziehungszuständigkeit des Bundes und nicht des Landes Wien.

 

Zu Frage 8: Diese Frage ist selbstverständlich an die Frau Bundesministerin für Inneres und an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten zu richten, wobei ich lediglich auf die Kriterien des Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hinweisen möchte.

 

Zu Frage 9: Nein, ich habe in der Vergangenheit schon mehrfach begründet, weshalb ein generelles Bettelverbot aus meiner Sicht nicht in Frage kommt. Ich habe meine diesbezügliche Meinung nicht geändert. - Danke. (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister, für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer insgesamt 180 Minuten nicht überschreiten darf. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag Gudenus gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. 20 Minuten.

 

GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wenn man den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters gelauscht hat, kann man feststellen, es wird angesichts der steigenden Unsicherheitslage in Wien nichts passieren. Es wird nichts passieren! Der Herr Bürgermeister ist nicht bereit, Handlungen zu setzen, obwohl er in seinem eigenen Wirkungsbereich mehrere Handlungen setzen könnte, was wir Ihnen heute hier zeigen und vorschlagen werden.

 

Es wurde heute mehrmals die Mercer-Studie bemüht, die für Manager natürlich sehr schön ist, keine Frage. Man kann natürlich stolz darauf sein, wenn man in einer solchen Studie plötzlich auf Platz 1 rangiert. Das ist sehr nett, das ist schön. Aber man muss hier auch eines sagen, was sehr oft als Sprichwort gesagt wird: Wir leben in Wien und nicht im Vergleich. In Wien und als Wiener spürt man schon, wie vor allem im Sicherheitsbereich die Lage ist. Das ist evident. Es wurde vorher schon vom Kollegen Jung der „Presse"-Artikel zitiert, wo steht, dass Rom und Athen sicherer als Wien sind.

 

Die Lage ist, wie gesagt, sehr ernst. Ich schicke gleich voraus, und das kann man nicht oft genug wiederholen, die Polizei ist nicht schuld an der Situation. Die macht eine sehr gute Arbeit und arbeitet auch unter den schwierigsten Bedingungen. Deswegen haben wir wiederholt eine Großstadtzulage, eine Gefahrenzulage, eine Erschwerniszulage für die Wiener Polizei gefordert. Da muss man auch die ÖVP in die Pflicht nehmen, wo die Bundesministerin Fekter, die Innenministerin, es eigentlich in der Hand hätte, dass die Wiener Polizei besser entlohnt werden könnte, weil in der Bundeshauptstadt und auf Grund der Schengen-Öffnung eine quantitativ und qualitativ größere Belastung bei der Verbrechensbekämpfung vorliegt. Auch wissenschaftliche Studien sagen, dass vor allem bei der Wiener Polizei ein Burn-out-Syndrom vorhanden ist, und zwar bei bis zu 89 Prozent der Befragten, weil zum Bespiel Wiener Polizisten immer öfter Gefahren und auch Gewalt ausgesetzt sind, wo eben unlängst ein Polizist durch eine Messerattacke lebensgefährlich verletzt oder eine Polizistin im

 

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