Gemeinderat,
46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 113
der Herkunft der Eltern oder mit dem eigenen Geburtsland als vielmehr mit sozialen und gesellschaftlichen Fragen zu tun hat. Die Stadt Wien stellt sich dieser Herausforderung in ihrem Aufgabenbereich. Die Personalsituation der Wiener Polizei, bei der mehr als tausend Dienstposten gestrichen wurden, haben die jeweiligen Bundespolitiker zu verantworten.
Zu Frage 5: Einmal mehr: Ich stehe dazu, dass
das Zusammenleben in dieser Stadt in einer bestimmten Ordnung vor sich gehen
muss, wie dies selbst in jeder funktionierenden Familie erforderlich ist. Die
Freiheit des Einzelnen findet ganz einfach dort ihre Grenzen, wo die Freiheit
des anderen beginnt. Hier werden von Seiten des Magistrats laufend Maßnahmen gesetzt,
vom Einsatz der „Waste Watcher“ bis zu Lokalkontrollen, wie zum Beispiel am
vergangenen Wochenende in Favoriten.
Ich habe auch nie einen Zweifel daran gelassen, dass
die Arbeit für die öffentliche Sicherheit, also Polizeiarbeit, eine Aufgabe für
die Experten, also für die Bundespolizei, ist. Daher gilt für mich ein klares
„Ja“ zur Unterstützung der Polizei, aber ein „Nein“ zu jedweder Form des
Polizeiersatzes. Polizisten sind ganz einfach durch nichts zu ersetzen.
Zu Frage 6: Wie ich schon in der Fragestunde der
letzten Gemeinderatssitzung angemerkt habe, handelt es sich bei der von Ihnen
angesprochenen Aktion nicht um eine Sicherheitsaktion der Stadt Wien, sondern
um eine gemeinsame Veranstaltung der Bezirksvorsteher mit der Wiener Polizei.
Ich habe auch nicht verkannt, dass dieselben zu Beginn nicht rasend gut
beworben waren. Jedoch kann ich hier festhalten, dass bis dato im Rahmen dieser
Veranstaltungen durch die Information der Polizei immerhin rund tausend
Personen beraten wurden.
Das ändert nichts an meiner Ansicht, dass das Thema
Kriminalprävention durch die Polizei noch weiter zu intensivieren wäre, was die
Stadt Wien selbstverständlich nach Kräften unterstützen wird.
Zu Frage 7: In diesem Zusammenhang ist auf die
Verfassungsbestimmungen des Art 1 des Verbrechensopfergesetzes des Bundes
zu verweisen, wonach die Erlassung, Änderung und Aufhebung von
Verbrechensopferentschädigung betreffenden Vorschriften sowie die Vollziehung
dieser Vorschriften Bundessache sind. Für Hilfeleistungen, beispielsweise bei
Ersatz des Verdienstentganges, die Heilbehandlung und die medizinische,
berufliche und soziale Rehabilitation, ist nach diesem Bundesgesetz in erster
Instanz das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und in zweiter und
letzter Instanz die Bundesberufungskommission zuständig. Soweit diese
Leistungen, die bei kritisch strafbarer Körperverletzung und
Gesundheitsschädigung greifen, auch auf durch Raub und Einbruch erlittene
Vermögensschäden ausgedehnt werden sollen, fällt dies mit Blick auf die
Kompetenzverteilung der Bundesverfassung in die Gesetzgebung und
Vollziehungszuständigkeit des Bundes und nicht des Landes Wien.
Zu Frage 8: Diese Frage ist selbstverständlich
an die Frau Bundesministerin für Inneres und an den Herrn Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten zu richten, wobei ich lediglich
auf die Kriterien des Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
hinweisen möchte.
Zu Frage 9: Nein, ich habe in der Vergangenheit
schon mehrfach begründet, weshalb ein generelles Bettelverbot aus meiner Sicht
nicht in Frage kommt. Ich habe meine diesbezügliche Meinung nicht geändert. -
Danke. (Lang anhaltender Beifall bei der
SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister, für die Beantwortung der
Dringlichen Anfrage.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Dauer insgesamt 180 Minuten nicht überschreiten darf. Zur Debatte über die
Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr GR Mag Gudenus gemeldet. Ich
erteile ihm das Wort. 20 Minuten.
GR Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn man den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters
gelauscht hat, kann man feststellen, es wird angesichts der steigenden
Unsicherheitslage in Wien nichts passieren. Es wird nichts passieren! Der Herr
Bürgermeister ist nicht bereit, Handlungen zu setzen, obwohl er in seinem
eigenen Wirkungsbereich mehrere Handlungen setzen könnte, was wir Ihnen heute
hier zeigen und vorschlagen werden.
Es wurde heute mehrmals die Mercer-Studie bemüht, die
für Manager natürlich sehr schön ist, keine Frage. Man kann natürlich stolz
darauf sein, wenn man in einer solchen Studie plötzlich auf Platz 1
rangiert. Das ist sehr nett, das ist schön. Aber man muss hier auch eines
sagen, was sehr oft als Sprichwort gesagt wird: Wir leben in Wien und nicht im
Vergleich. In Wien und als Wiener spürt man schon, wie vor allem im
Sicherheitsbereich die Lage ist. Das ist evident. Es wurde vorher schon vom
Kollegen Jung der „Presse"-Artikel zitiert, wo steht, dass Rom und Athen
sicherer als Wien sind.
Die Lage ist, wie gesagt, sehr
ernst. Ich schicke gleich voraus, und das kann man nicht oft genug wiederholen,
die Polizei ist nicht schuld an der Situation. Die macht eine sehr gute Arbeit
und arbeitet auch unter den schwierigsten Bedingungen. Deswegen haben wir
wiederholt eine Großstadtzulage, eine Gefahrenzulage, eine Erschwerniszulage
für die Wiener Polizei gefordert. Da muss man auch die ÖVP in die Pflicht
nehmen, wo die Bundesministerin Fekter, die Innenministerin, es eigentlich in
der Hand hätte, dass die Wiener Polizei besser entlohnt werden könnte, weil in
der Bundeshauptstadt und auf Grund der Schengen-Öffnung eine quantitativ und
qualitativ größere Belastung bei der Verbrechensbekämpfung vorliegt. Auch
wissenschaftliche Studien sagen, dass vor allem bei der Wiener Polizei ein
Burn-out-Syndrom vorhanden ist, und zwar bei bis zu 89 Prozent der
Befragten, weil zum Bespiel Wiener Polizisten immer öfter Gefahren und auch
Gewalt ausgesetzt sind, wo eben unlängst ein Polizist durch eine Messerattacke
lebensgefährlich verletzt oder eine Polizistin im
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