Gemeinderat,
46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 113
diese Anträge abgewiesen.
Der in der ersten Frage behauptete Anstieg von
AsylwerberInnen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seien, kann im
Zusammenhang mit der Wiener Grundversorgung nicht nachvollzogen werden.
Rechtskräftig verurteilte Asylwerberinnen und Asylwerber verbüßen ihre
Haftstrafe und nach ihrer Haftentlassung kann der Anspruch auf Wiederaufnahme
in die Grundversorgung geprüft werden. Für aufenthaltsbeendigende Maßnahmen beziehungsweise
eine Abschiebung rechtskräftig negativ beschiedener Fälle besteht die
Zuständigkeit der Fremdenpolizei, also wieder die Bundespolizei. Die Frage der
Auslandsverbringung ist primär nicht über die Versorgung, respektive die
Einstellung der Grundversorgung, zu regeln.
Meine persönliche Meinung dazu: Rechtskräftig
Verurteilte sind abzuschieben, das ist außer jedem Zweifel.
Zu Frage 2: Wie ich bereits zur ersten Frage
angemerkt habe, gibt es für die Grundversorgung seit Mai 2004 Betreuungen. Die
in Wien aufhältigen Grundversorgungsbezieherinnen und -bezieher leben
insbesondere in organisierten Einrichtungen, in denen professionelle Betreuung
durch Fachpersonal erfolgt, im Gegensatz zu manchen Bundesländern, die
ausschließlich Pensionen oder Gasthäuser zur Unterbringung nützen.
Derzeit gibt es 27 Erwachseneneinrichtungen und
6 Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Fremde, zusätzlich 7
Beratungsstandorte mit insgesamt fast 36 BeraterInnen von NGOs, die auch
für die Grundversorgung der privat wohnenden AsylwerberInnen zuständig sind.
Zu Frage 3: Die MitarbeiterInnen der
Jugendwohlfahrt schützen Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung,
Misshandlung und sexuellem Missbrauch. Sie unterstützen Eltern und auch
Sorgeberechtigte dabei, ihren Kindern die bestmögliche Förderung zukommen zu
lassen, und zwar unabhängig von Nationalität oder Herkunft. Kinder und
Jugendliche, die auf Grund von Vernachlässigung oder Gewalt in der Familie aus
diesen genommen werden müssen, werden im Auftrag der Jugendwohlfahrt von
Pflegeeltern und in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften versorgt und
gefördert. Kernaufgabe der Jugendwohlfahrt ist der Kinderschutz und nicht die
Kriminalitätsbekämpfung. Dies ist Aufgabe der Polizei.
Immer wieder werden Minderjährige aus anderen
Ländern, die als Opfer von Gewalt und kriminellen Banden ausgebeutet und zu
kriminellen oder verbotenen Aktionen gezwungen werden, aufgegriffen. Dafür hat
das Wiener Jugendamt mit der Drehscheibe ein mittlerweile weltweit anerkanntes
Best-Practice-Modell geschaffen, um diese Opfer zu versorgen und in ihre
Herkunftsländer zurückzuführen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Drehscheibe versorgen diese Kinder in Wien. Darüber hinaus haben sie durch
Schulungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, zum Beispiel in
Rumänien und Bulgarien, dazu beigetragen, den Kinderschutz in diesen Ländern
auf ein hohes Niveau zu bringen. Auch beim Aufbau von Kinderschutzeinrichtungen
in diesen Ländern hat das Wiener Jugendamt mit seinem Know-how einen
wesentlichen Beitrag geleistet. Diesen erfolgreichen Weg wird die Wiener
Jugendwohlfahrt weiter beschreiten.
Zu Frage 4: Die Kriminalität Jugendlicher,
unabhängig von der Herkunft, hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Ein
wesentlicher Faktor sind fehlende Bildungs- und Berufschancen und
Arbeitslosigkeit. Gerade die momentane wirtschaftliche Lage ist für die
Situation der Jugendlichen nicht leicht. Die Stadt Wien hat daher ein eigenes
Maßnahmenpaket für Jugendliche geschnürt. Im Rahmen des Wiener Beschäftigungs-
und Arbeitsmarktpakets, für das die Stadt Wien gemeinsam mit dem AMS
33 Millionen EUR für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung stellt,
wurden die Ausbildungsgarantie ausgeweitet und die Plätze in der
innerbetrieblichen Lehrausbildung von 3 500 auf 3 750 aufgestockt.
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
entwickelt außerdem in enger Zusammenarbeit mit dem AMS das Programm „Meine
Chance". Dabei handelt es sich um ein Angebot für junge Menschen im Alter
zwischen 18 und 25 Jahren, mit dem sie Bildungsabschlüsse nachholen und
auf diese Weise ihre Berufschancen nachhaltig verbessern können. Darüber hinaus
gibt es für jene Jugendlichen Hilfe, die trotz des breiten Unterstützungsangebots
den Übergang von einer Schule in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung nicht
schaffen. Damit soll ihre dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt verhindert
werden.
Wien bietet heute erstmals unter anderem
Unterstützung und Begleitung beim Übergang in die Berufsausbildung für
Jugendliche der 7. und 8. Schulstufe mit und ohne Migrationshintergrund an
drei Pilotschulen. Inkludiert sind umfassende Berufsinformation, Beratung und
nachhaltige Sozialbegleitung. Diese neue Form der Berufsinformation findet in enger
Kooperation mit der jeweiligen Schule, dem Stadtschulrat, der AK, dem Wiener
ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds und dem AMS für Jugendliche statt. Außerdem
bietet Wien die Sommersprachcamps für 1 000 Kinder im Alter von 7 bis
14 Jahren, die entweder während des Schuljahres nach Österreich kommen,
aber auch für Schülerinnen und Schüler mit den Schulnoten „Genügend" oder
„Nicht genügend" in Deutsch an. Diese Sprachkurse sind kombiniert mit
Sport- und Freizeitangeboten.
Weiters ist Wien im Bereich der außerschulischen
Jugendarbeit aktiv. Wien verfügt über ein breites Netz an Einrichtungen, wobei
sich der Bogen von der mobilen Jugendarbeit über die Jugendzentren bis zur
Parkbetreuung spannt. Für neu hinzugewanderte Jugendliche steht in Wien mit
„Start Wien" ein Programm zur Verfügung, das vom individuellen
Startcoaching über eigene Deutsch- und Orientierungskurse bis zur gezielten
Unterstützung im Zugang zu Beruf und/oder berufsbezogener Weiterbildung reicht.
Dabei werden den Jugendlichen auch ihre Pflichten und die Erwartungen Wiens,
die Einhaltung von Regeln und der Hausordnung, vermittelt.
Kriminalität, auch Kriminalität
unter Jugendlichen, ist bedauerliche Realität, aber eine Realität, die weniger
mit
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