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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 113

 

diese Anträge abgewiesen.

 

Der in der ersten Frage behauptete Anstieg von AsylwerberInnen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen seien, kann im Zusammenhang mit der Wiener Grundversorgung nicht nachvollzogen werden. Rechtskräftig verurteilte Asylwerberinnen und Asylwerber verbüßen ihre Haftstrafe und nach ihrer Haftentlassung kann der Anspruch auf Wiederaufnahme in die Grundversorgung geprüft werden. Für aufenthaltsbeendigende Maßnahmen beziehungsweise eine Abschiebung rechtskräftig negativ beschiedener Fälle besteht die Zuständigkeit der Fremdenpolizei, also wieder die Bundespolizei. Die Frage der Auslandsverbringung ist primär nicht über die Versorgung, respektive die Einstellung der Grundversorgung, zu regeln.

 

Meine persönliche Meinung dazu: Rechtskräftig Verurteilte sind abzuschieben, das ist außer jedem Zweifel.

 

Zu Frage 2: Wie ich bereits zur ersten Frage angemerkt habe, gibt es für die Grundversorgung seit Mai 2004 Betreuungen. Die in Wien aufhältigen Grundversorgungsbezieherinnen und -bezieher leben insbesondere in organisierten Einrichtungen, in denen professionelle Betreuung durch Fachpersonal erfolgt, im Gegensatz zu manchen Bundesländern, die ausschließlich Pensionen oder Gasthäuser zur Unterbringung nützen.

 

Derzeit gibt es 27 Erwachseneneinrichtungen und 6 Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Fremde, zusätzlich 7 Beratungsstandorte mit insgesamt fast 36 BeraterInnen von NGOs, die auch für die Grundversorgung der privat wohnenden AsylwerberInnen zuständig sind.

 

Zu Frage 3: Die MitarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt schützen Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch. Sie unterstützen Eltern und auch Sorgeberechtigte dabei, ihren Kindern die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, und zwar unabhängig von Nationalität oder Herkunft. Kinder und Jugendliche, die auf Grund von Vernachlässigung oder Gewalt in der Familie aus diesen genommen werden müssen, werden im Auftrag der Jugendwohlfahrt von Pflegeeltern und in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften versorgt und gefördert. Kernaufgabe der Jugendwohlfahrt ist der Kinderschutz und nicht die Kriminalitätsbekämpfung. Dies ist Aufgabe der Polizei.

 

Immer wieder werden Minderjährige aus anderen Ländern, die als Opfer von Gewalt und kriminellen Banden ausgebeutet und zu kriminellen oder verbotenen Aktionen gezwungen werden, aufgegriffen. Dafür hat das Wiener Jugendamt mit der Drehscheibe ein mittlerweile weltweit anerkanntes Best-Practice-Modell geschaffen, um diese Opfer zu versorgen und in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Drehscheibe versorgen diese Kinder in Wien. Darüber hinaus haben sie durch Schulungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, zum Beispiel in Rumänien und Bulgarien, dazu beigetragen, den Kinderschutz in diesen Ländern auf ein hohes Niveau zu bringen. Auch beim Aufbau von Kinderschutzeinrichtungen in diesen Ländern hat das Wiener Jugendamt mit seinem Know-how einen wesentlichen Beitrag geleistet. Diesen erfolgreichen Weg wird die Wiener Jugendwohlfahrt weiter beschreiten.

 

Zu Frage 4: Die Kriminalität Jugendlicher, unabhängig von der Herkunft, hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Ein wesentlicher Faktor sind fehlende Bildungs- und Berufschancen und Arbeitslosigkeit. Gerade die momentane wirtschaftliche Lage ist für die Situation der Jugendlichen nicht leicht. Die Stadt Wien hat daher ein eigenes Maßnahmenpaket für Jugendliche geschnürt. Im Rahmen des Wiener Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpakets, für das die Stadt Wien gemeinsam mit dem AMS 33 Millionen EUR für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung stellt, wurden die Ausbildungsgarantie ausgeweitet und die Plätze in der innerbetrieblichen Lehrausbildung von 3 500 auf 3 750 aufgestockt.

 

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds entwickelt außerdem in enger Zusammenarbeit mit dem AMS das Programm „Meine Chance". Dabei handelt es sich um ein Angebot für junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, mit dem sie Bildungsabschlüsse nachholen und auf diese Weise ihre Berufschancen nachhaltig verbessern können. Darüber hinaus gibt es für jene Jugendlichen Hilfe, die trotz des breiten Unterstützungsangebots den Übergang von einer Schule in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung nicht schaffen. Damit soll ihre dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt verhindert werden.

 

Wien bietet heute erstmals unter anderem Unterstützung und Begleitung beim Übergang in die Berufsausbildung für Jugendliche der 7. und 8. Schulstufe mit und ohne Migrationshintergrund an drei Pilotschulen. Inkludiert sind umfassende Berufsinformation, Beratung und nachhaltige Sozialbegleitung. Diese neue Form der Berufsinformation findet in enger Kooperation mit der jeweiligen Schule, dem Stadtschulrat, der AK, dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds und dem AMS für Jugendliche statt. Außerdem bietet Wien die Sommersprachcamps für 1 000 Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren, die entweder während des Schuljahres nach Österreich kommen, aber auch für Schülerinnen und Schüler mit den Schulnoten „Genügend" oder „Nicht genügend" in Deutsch an. Diese Sprachkurse sind kombiniert mit Sport- und Freizeitangeboten.

 

Weiters ist Wien im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit aktiv. Wien verfügt über ein breites Netz an Einrichtungen, wobei sich der Bogen von der mobilen Jugendarbeit über die Jugendzentren bis zur Parkbetreuung spannt. Für neu hinzugewanderte Jugendliche steht in Wien mit „Start Wien" ein Programm zur Verfügung, das vom individuellen Startcoaching über eigene Deutsch- und Orientierungskurse bis zur gezielten Unterstützung im Zugang zu Beruf und/oder berufsbezogener Weiterbildung reicht. Dabei werden den Jugendlichen auch ihre Pflichten und die Erwartungen Wiens, die Einhaltung von Regeln und der Hausordnung, vermittelt.

 

Kriminalität, auch Kriminalität unter Jugendlichen, ist bedauerliche Realität, aber eine Realität, die weniger mit

 

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