Gemeinderat,
46. Sitzung vom 29.04.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 113
Spitzenkandidat der ÖVP bei den aktuellen
Europawahlen ist, nämlich Ernst Strasser, sagt völlig zu Recht: „Innere
Sicherheit ist Polizeiangelegenheit." Ich sage Ihnen, das ist
verfassungsrechtlich absolut korrekt. Denn das Sicherheitsbedürfnis der
Menschen verlangt diesen Einsatz. Bundesangelegenheit. Sie werden noch so viel
herumschreien, noch so viel herumgrölen, mich noch so viel persönlich schimpfen
können, bis hin zum wirklich lächerlichen persönlichen Angriff, das ist mir
völlig wurscht. Ihre Verantwortung für die Sicherheitsdefizite in diesem Land,
die natürlich bestehen, werden Sie nicht wegreden können! Sie werden sie nicht
wegreden können! (Beifall bei der SPÖ. - StR Johann Herzog: Wieso wir? Wer
sitzt in der Regierung? SPÖ und ÖVP!)
Sie, Herr GR Jung, waren damals
Nationalratsabgeordneter, als jene Beschlüsse gefasst wurden, die zur
Reduzierung von tausend Polizisten in der Stadt geführt haben. Sie sind
persönlich dafür verantwortlich, dass es dazu geführt hat, dass wir zu wenig
Polizisten in dieser Stadt haben und sind damit für die Kriminalität
verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ. - GR DDr Eduard Schock: Das glaubt
Ihnen kein Mensch!)
Ihre Show können Sie hier abziehen, das ist okay, aber
es wird Ihnen niemand glauben! Appellieren Sie nicht an die Vergesslichkeit der
Menschen! (StR Johann Herzog: Das werden
Sie schon noch sehen!) Sie haben sich sehr gut gemerkt, wer dafür
verantwortlich ist, dass es heute, im Jahre 2009, um mehr als tausend
Polizisten weniger gibt als vor zehn Jahren, im Jahre 1999. Dafür sind Sie
verantwortlich! (Beifall bei der SPÖ. - StR Johann Herzog: Ihr Innenminister
Einem ist dafür verantwortlich!)
Seien Sie mir nicht böse, aber Ihre Worte haben sich schon
deswegen disqualifiziert, wenn man heute hergeht und allen Ernstes im Wiener
Gemeinderat behauptet, dass es eine Zwangsrekrutierung von Polizisten gibt!
Glauben Sie wirklich, dass wir im Zigeunerbaron sind? (StR Johann Herzog:
Sie werden nach Wien zugeteilt, Herr Bürgermeister!) Das ist doch absurd!
Wer soll denn heute jemanden zu irgendetwas zwangsrekrutieren? Hören Sie doch
auf! Das ist wirklich ein unfassbarer Unsinn, dem man heute entgegentreten
muss! (Beifall bei der SPÖ.)
Man kann doch niemals zwangsrekrutieren! Das war
vielleicht bei der kaiserlich-königlich österreichisch-ungarischen Armee so!
Keinen Menschen kann man heute zwangsrekrutieren! Hören Sie doch auf! Halten
Sie die Leute nicht für so blöd! Das ist doch lächerlich! (Beifall bei der SPÖ.
– GR Mag Wolfgang Jung: Das sind die Planungen Ihrer Regierung!)
Ihre, nicht meine, Überheblichkeit wird sich von
selbst richten! (GR Anton Mahdalik: Wer
ist überheblich?) Sie sind überheblich, weil Sie sich heute hier hinstellen
und meinen, dem Wiener Bürgermeister das Defizit bei den Polizisten in die
Schuhe schieben zu können, für das Sie, insbesondere Sie, Herr Jung,
letztendlich verantwortlich sind! (Beifall bei der SPÖ. - GR Mag Wolfgang
Jung: Wir reden von der Kriminalität, nicht von der Polizei!)
Daher einmal mehr und klar, wenn Sie auf Plakaten, in
Inseraten oder wo auch immer sonst behaupten, dass der Wiener Bürgermeister
dafür verantwortlich ist, dass es heute weniger Polizisten als vor zehn Jahren
gibt (GR Dr Herbert Madejski: Das hat er
nie gesagt!), sagen Sie bewusst die Unwahrheit! (GR Anton Mahdalik: Wo steht denn das?) Sie können im deutschen
Duden, der Ihnen wahrscheinlich der liebste ist, nachschauen, wie man so
jemanden nennt, der bewusst die Unwahrheit sagt! Schauen Sie auf Ihre eigenen
Plakate, dort steht das drauf! Sie sagen bewusst die Unwahrheit! (Beifall
bei der SPÖ.)
Damit, sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeinderates, ich Ihnen nicht länger ähnlich die Zeit stehle wie andere, darf
ich nun zur konkreten Beantwortung der Fragen kommen:
Zu Frage 1: Am 1. Mai 2004 traten zwischen
dem Bund und den Ländern die nach Art 15a B-VG abgeschlossene
Grundversorgungsvereinbarung und am 13. Oktober 2004 das Wiener
Grundversorgungsgesetz in Kraft. Sie bilden die Rechtsgrundlage für die
Grundversorgung in Wien. Als allgemeine Zielsetzung der Grundversorgung wurden
die einheitliche Betreuung von Flüchtlingen in ganz Österreich, die
quotenmäßige Verteilung in den Bundesländern, die Kostenteilung zwischen Bund
und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 und die Erfassung aller schutz- und
hilfsbedürftigen Fremden festgeschrieben. Dieser 15a-Vereinbarung hat auch Jörg
Haider, damals noch Obmann der Freiheitlichen Partei, zugestimmt.
Die Ausgangssituation im Jahr 2004 lässt sich dabei
wie folgt beschreiben: Die von Expertinnen und Experten angenommene Anzahl von
insgesamt rund 16 000 in Österreich zu versorgenden Zielgruppenangehörigen
wurde bereits im ersten Monat erreicht. In Wien waren im Mai 2004 bereits
4 130 Personen in Grundversorgung. Das heißt, die Quote wurde bereits
damals mit 125 Prozent überschritten. Es hat sich ein rascher Anstieg von
Grundversorgungsberechtigten bis Anfang 2005 gezeigt. Das ist auch
weltpolitisch erklärbar. Österreich-weit waren rund 29 000 Personen in
Grundversorgung, wobei Wien mit Stichtag 31. Jänner 2005 über 9 676
Personen verzeichnete und damit den Höchststand, nämlich 178 Prozent,
erreichte. Seit Ende 2005 ist die Anzahl der Grundversorgten stetig gesunken.
Mit März 2009 befanden sich Österreich-weit zirka 23 204 Personen in
Grundversorgung, davon 5 837 in Wien. Das entspricht einer
Quotenübererfüllung von 130 Prozent.
Wien ist eine Großstadt und übt
als solche auch eine große Sogwirkung auf Asylwerber und -werberinnen aus.
Zudem gibt es seit Anbeginn der Grundversorgung Bundesländer, die die Quote
nicht erfüllen. Die Grundversorgung in Wien stand praktisch von Anfang an vor
dem Problem, dass viele Zielgruppenangehörige aus der Erstaufnahmestelle
Traiskirchen - ein erhebliches Problem - und den Bundesländern nach Wien
gekommen sind und um Grundversorgung angesucht haben. Da Wien für diese
Personen nicht zuständig war, wurden
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