Gemeinderat,
45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 94 von 106
Ausgliederung. Was mein Vorredner gesagt hat, ist
einfach falsch: Das ist keine Ausgliederung! (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Es
ist dies eine Vorbereitung dafür!). Das ist keine Vorbereitung, sondern das
ist durchaus sinnvoll. Es ist dies eine Einschätzung, dass man, wenn man einen
Betrieb zu einer Unternehmung macht, in gewissen Bereichen Vorteile hat, und
zwar vor allem insofern, als das Vermögen in einer Unternehmung getrennt ist,
was beim Betrieb nicht der Fall ist. – Das ist einmal das Wichtigste.
Insofern meine ich, dass es ein konsequenter Schritt
ist, dass das städtische Vermögen in diesem Zusammenhang in Zukunft getrennt
vom allgemeinen Vermögen der Stadt Wien behandelt wird. Das ermöglicht nicht
nur die größtmögliche Transparenz und Flexibilität für erforderliche
Marktanpassungen, sondern bietet auch exakte Abgrenzungen der im Rahmen der
Budgetierung einzuhaltenden Konvergenzkriterien der EU. Das muss man auch noch
dazu sagen.
Es ist einfach das Vernünftigere, das so zu machen
und nicht anders. Deshalb wird diese Unternehmung nach § 71 Wiener
Stadtverfassung weiterhin eine wirtschaftliche Einrichtung der Gemeinde Wien
sein und keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die Unternehmung verbleibt im
Verbund des Magistrats. Das festzustellen, ist ganz wichtig.
Betreffend Kontrolle sind alle Gremien nach wie vor
zuständig, nur mit anderen Schwellenwerten. Nach wie vor hat der Gemeinderat
die Oberaufsicht. Das ist auch sinnvoll und richtig so! Der Gemeinderat
hat die Oberaufsicht zum Beispiel bei der Festsetzung des Dienstpostenplans,
bei der Prüfung und Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie bei der
Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. Der Stadtsenat führt
diesbezüglich die Vorberatungen für den Gemeinderat, der Gemeinderatsausschuss
führt die Vorberatungen für den Stadtsenat und den Gemeinderat, und es erfolgt
natürlich eine Überprüfung durch das Kontrollamt und die Revision. – All
das muss man dazu sagen, um diese von den Vorrednern geäußerten Halbwahrheiten
und teilweise Unwahrheiten richtigzustellen.
Unwahrheit ist, dass es eine Ausgliederung ist. Und Halbwahrheit
ist, dass das die unmittelbare Voraussetzung und Vorbereitung für die
Ausgliederung wäre. Das ist ganz eindeutig.
Faktum ist jedenfalls, dass jetzt ein mehrjähriger
Wirtschaftsplan statt einjähriger Budgetzyklen möglich ist. Es ist dies eine Änderung
der Organisationsform, diese bedingt die Neubewertung der Anlagevermögen,
dadurch sinkt der Kostendeckungsgrad. Es gibt große mehrjährige
Kanalbauvorhaben, bei denen das einfach günstiger ist. Durch zeitgemäße
Organisationsformen sind diese großen Infrastrukturprojekte leichter
realisierbar.
Es ist ganz einfach eine zeitgemäße Notwendigkeit für
einen großen Wirtschaftsbetrieb, dass man das so macht. Und ich bin mir absolut
sicher – obwohl das in den nächsten Jahrzehnten nicht der Fall sein
wird –, dass Sie, wenn Sie in der Stadtregierung wären und vernünftige
Wirtschaftsberater hätten, die sich an die Fakten halten, es genau so machen
würden. (GR Mag Wolfgang Jung: Meinen Sie solche Berater wie für
den Prater?) Der Wahrheitsbeweis für diese Vermutung kann allerdings in den
nächsten Jahrzehnten auf Grund der Wahlergebnisse nicht erbracht werden.
Ich glaube aber, dass es von Ihnen eine reine
Spiegelfechterei ist, dass Sie gegen diese Organisationsform auftreten. Es hat
sich auch in anderen Bereichen bewährt, dass man vom Betrieb zur Unternehmung
übergeht. Und es hat sich übrigens auch bewährt, obwohl es damals auch ein
Geschrei gegeben hat, auch wenn das damals auf Grund der EU sowieso unbedingt
notwendig war, dass man die Stadtwerke in Gesellschaften öffentlichen Rechts
umgewandelt hat. Damals hat man auch weiß Gott was alles prophezeit, aber es
war eindeutig notwendig und auch richtig.
Auch jetzt sind kurze und rasche Entscheidungswege
möglich. Die Abwasserentsorgung bleibt ein fixer Bestandteil der
Stadtverwaltung, und die neue Organisationsform hat keinen Einfluss auf die
Dezentralisierung. Das muss auch dazu gesagt werden.
Ich meine, dass diese Organisationsform gut
durchdacht ist. Wir haben eine Stadtverfassung, bei der beide Möglichkeiten
bestehen, und letztlich beschließt der Gemeinderat, für welche
Organisationseinheit der Betrieb und für welche die Unternehmung besser ist.
Und wie es aussieht, beschließen wir heute im Gemeinderat, dass die
Unternehmung betreffend die MA 30 die bessere Organisationsform ist.
Darüber hinaus ist zu dem Akt, der hier vorliegt,
noch zu sagen, dass bei der Geschäftseinteilungsänderung die Bezeichnung der
Magistratsabteilung 56 – städtische Schulverwaltung in
Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen geändert wird. Das ist moderner
und zeitgemäßer.
Außerdem gibt es auch eine gewisse Neuerung in Form
einer Konzentration aller mit dem Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz in Zusammenhang stehenden behördlichen Tätigkeiten. Das
soll bei der Magistratsabeilung 59 – Marktamt erfolgen, Kontrollen in
tierhaltenden Betrieben verbleiben bei der Magistratsabteilung 60 – Veterinäramt.
Das ist im Wesentlichen der Inhalt dieses Aktes.
Wien ist – und das ist international, glaube
ich, unbestritten – eine wirtschaftlich außerordentlich erfolgreiche Stadt
mit den eben von mir beschriebenen verschiedenen Möglichkeiten der
Organisationsformen. Mit dieser Umstellung auf die Organisationsform
Unternehmung im Sinne des § 71 der Wiener Stadtverfassung haben wir heute
einen Beschluss vor uns, der die Effizienz steigert, was für die
Sozialdemokraten durchaus ein positives Kriterium im Zusammenhang mit diesen
wirtschaftlichen Aktivitäten ist. Im Hinblick darauf kann ich meiner Fraktion
nur empfehlen, dem zuzustimmen. Wir werden dem gerne zustimmen, weil das
insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger in Wien ein Vorteil ist. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster zu Wort
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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