Gemeinderat,
43. Sitzung vom 29.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 70
schlägigen Interessensvertretungen und so weiter
erhalten insbesondere durch den Wohnfonds Wien entsprechende Informationen.
Weiters ist schon auf Grund der Umsetzung der
OIB-Richtlinie 6 mit der Techniknovelle 2007, die am 12. Juli 2008 in
Kraft getreten ist, nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch bei frei
finanzierten Sanierungen eine Reduktion des Heizwärmebedarfs zwingend
erforderlich.
Überdies ist die Förderung von Erdgasbrennwertanlagen
nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen möglich und soweit keine
Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung
oder auf Grund mangelnder Zulieferungs- oder Lagermöglichkeiten der Einsatz
biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die Stadt Wien geht mit gutem Beispiel voran. So
sanierte Wiener Wohnen im Zeitraum von 2000 bis 2009 insgesamt 342 Wohnhausanlagen
mit rund 71 600 Wohnungen und rund 4,4 Millionen Quadratmetern
Wohnnutzfläche. Diese Wohnungszahl entspricht in etwa einem Drittel der
gesamten Mietobjekte, die von Wiener Wohnen verwaltet werden. Durch die mit
diesem Projekt umgesetzten beziehungsweise noch umzusetzenden energetischen
Maßnahmen wird eine durchschnittliche Einsparung von zirka 54,12
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr beziehungsweise 23,8 Gigawattstunden
pro Jahr erzielt. Seitens der Stadt Wien wurde für den Zeitraum 2008 bis 2017
auch ein Schulsanierungspaket in der Höhe von zirka 570 Millionen EUR
beschlossen. Derzeit sind Projekte im Umfang von zirka 462 Millionen EUR
erstellt, in Umsetzung beziehungsweise in Vorbereitung. Davon können zirka 92
Millionen EUR als Maßnahmen angesehen werden, die wesentlich zur
energetischen Verbesserung beitragen.
Im Bereich der Amtshäuser ist seitens der MA 34
ab 2009 ein Investitionsvolumen von zirka 5 Millionen EUR geplant,
das für energetische Verbesserungsmaßnahmen eingesetzt wird.
Zu Frage 5: Aktuelles Ziel ist die jährliche
Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 10 000 Wohnungen. Eine Erhöhung
dieser Rate ist nur begrenzt möglich, denn abgesehen von budgetären Gründen
kann ein Förderangebot zwar Anreize schaffen, eine thermisch-energetische
Sanierung aber nicht mit Zwang durchgesetzt werden.
Zu Frage 6: Investitionsentscheidungen trifft
der Eigentümer, dessen wirtschaftliche Überlegungen nicht nur von
Förderbestimmungen abhängig sind. Darüber hinaus muss eine deutliche Steigerung
der Sanierungsrate der Leistungsfähigkeit des Markts entsprechen, weil es sonst
zu unerwünschten Nebeneffekten, wie Kostensteigerungen oder mangelnde
Ausführungsqualität, kommen könnte. Es darf dabei auch nicht übersehen werden,
dass die Sanierungsmaßnahmen jedenfalls wirtschaftlich sein müssen. Das heißt,
die Investition muss in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den zu erwartenden
Energieeinsparungen stehen.
Die rechtliche Problematik des zwangsweisen Eingriffs
in bestehende Rechte, die Schwierigkeiten zur Aufbringung der Eigenmittel durch
die Gebäudeeigentümer sowie die aktuellen Baupreise beziehungsweise Kapazitäten
des Baugewerbes begrenzen diese Möglichkeit einer Steigerung der
Sanierungsrate.
Zu Frage 7: Die in Wien bestehenden
Wohnbauförderungen sind, abgesehen von der bereits erwähnten
Sanierungsverordnung, sowohl im großvolumigen Neubau als auch im kleinvolumigen
Neubau durchaus angemessen. Darüber hinaus gibt es attraktive Ökoförderungen,
wie etwa für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Biomasse, für die
Steigerung der Effizienz von Gasheizungen, für den Einbau von Wärmepumpen, für
die Verwendung von Kleinwärmekraftkopplungen, für die Solarnutzung, sowohl
Fotovoltaik als auch solarthermisch, sowie für die umfassende Verbesserung der
thermischen Hülle von Gebäuden, das so genannte Thewosan.
Zur Veranschaulichung darf ich Ihnen zwei
Fördersummen nennen, die im Jahr 2008 vergeben wurden, wobei dazu zu bemerken
ist, dass ein jährliches Budget für diese Förderungen in der Höhe von jeweils 1 Million EUR
vorgesehen war, aber hinsichtlich der Solarförderung nicht zur Gänze
angesprochen wurde, während bei der Ökostromförderung unter anderem durch
angesparte Rücklagen aus Vorjahren dieser Betrag überschritten wurde. Ich nenne
die Zahlen zur Ergänzung: die Solarförderung mit über 276 000 EUR,
die Ökostromförderung mit 1,6 Millionen EUR.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das
deswegen so detailreich, möglicherweise für einige auch technokratisch,
dargestellt, weil ich mit dem Argument brechen will, es sei hier in der
Zwischenzeit nichts passiert. Ich glaube, wir sind uns darin einig, es ist
etwas passiert. Viele werden nun sagen, zu wenig. Das mag sein. Ich verstehe
auch eine Opposition, nachdem für die Stadtregierung auch Verständnis signalisiert
wurde, dass man sagt, zu langsam und zu klein in vielerlei Hinsicht. Eines,
denke ich, steht mit Sicherheit fest: Wer angesichts der Erfahrungen aus dieser
Gaslieferungssituation, in der Auseinandersetzung zwischen Russland und der
Ukraine, heute sagt, es gäbe keinen Handlungsbedarf in der Energiepolitik, irrt
mit Sicherheit!
Wir werden uns sehr bemühen, nicht
nur in der Stadt, nicht nur in Österreich selbst, sondern vor allem auch auf
der europäischen Ebene, nicht nur darüber zu reden, wie die Energieversorgung
entsprechend sichergestellt werden kann und für die Zukunft mehr Energie zur
Verfügung gestellt wird, sondern selbstverständlich auch über die Frage der
Alternativenergien und vor allem über die Frage des Einsatzes der Effizienz im
gesamten Energieverbrauch zu reden. Es sind darüber hinaus die Frage der
Wärmetechnologie, auch die ganze Frage des Stromverbrauchs, die Effizienz des
Stromeinsatzes und Ähnliches ein Thema der Zukunft. Wir werden uns mit
Sicherheit weit über das hinaus, was heute hier besprochen wurde und was
letztendlich Thema dieser Dringlichen Anfrage ist, mit dieser Frage der
Energieeffizienz, der Energieversorgung, des sorgsamen Umgangs mit
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