Gemeinderat,
38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 106
worden, aber ich möchte es noch ein bisschen zusammenfassen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Stellen Sie sich vor, Sie sind Oberarzt für
Zahnmedizin im SMZ-Ost, gehen täglich bei einem Grundstück vorbei, das leer ist
und eine Widmung Epk, also Parkfläche, Erholungsgebiet, Park hat. Sie denken
sich, auf diesem Grundstück kann man ein lukratives Projekt hinstellen und
außerdem soll bald die U2 an diesem Grundstück vorbeigeführt werden.
Blöderweise sind Sie Angestellter des
Krankenanstaltenverbundes und somit bei der Stadt Wien beschäftigt, und das
Grundstück gehört der Stadt Wien. Aber Sie kennen viele Personen, die Ihnen bei
Ihrem Projekt helfen können. Und das ist die Ausgangsbasis für dieses Projekt.
Frau Kollegin Frank hat sehr ausführlich über den
Vertrag berichtet, ich möchte nur ergänzen, er wurde eindeutig zu Gunsten des
Ehepaares Bulla ausgestellt und er geht sogar soweit, dass in einem Passus
drinnen steht, dass er ausdrücklich für die beiden im positiven Sinne
ausgestellt wurde. Diese Verkaufsoption für die Bauplatzbeschaffung einer
medizinisch-sozialen Infrastruktur für DDr Michael Bulla, eben Oberarzt an der
Zahnklinik des SMZ-Ost und Mag Inessa Bulla, die Dolmetscherin ist, soll heute
beschlossen werden. Unserer Meinung nach wird auch der von der MA 69 im
Akt vorgesehene Quadratmeterpreis auf keinen Fall erreicht, denn 220 EUR
pro Quadratmeter entsprechen nicht den 350 oder 270 EUR wie im Akt
angeführt. Und, das hat auch Kollege Ellensohn schon gesagt, es gab keine
öffentliche Interessentensuche, und es gab natürlich daher nur einen
Interessenten. Abgesehen, dass das Grundstück mit der derzeitigen Widmung Epk
unbebaut ist und als Erholungsfläche in unmittelbarer Nähe des SMZ-Ost der
Bevölkerung zur Verfügung stehen sollte, ist auch ein Teil als Verkehrsfläche
ausgewiesen. Aber das Grundstück bekommt nach der Epk-Widmung - und dieser
Widmungsvorschlag der MA 21B liegt bereits vor, obwohl der Akt erst im
Jahr 2011 über die Runden gehen soll - mit Bauklasse I, 7,5 m Höhe,
geschlossen, eine Verbauungsmöglichkeit bitte, von 70 Prozent.
Im Ausschuss wurde dann von einer Zahnklinik für
bedürftige Menschen gesprochen. Diese Definition steht aber in keiner Weise
irgendwo im Akt, es ist ja nicht einmal in einem Begleitschreiben angeführt,
dass es sich hier um eine Zahnklinik für bedürftige Menschen handeln soll.
Also, wir sehen, dass dieser Optionsvertrag sehr
eigenartig zustande gekommen ist, und wir werden natürlich diesem Akt nicht
zustimmen. Unserer Meinung nach lässt der Vertrag nämlich mehrere Möglichkeiten
offen, und es ist eben nicht sicher, ob dort wirklich eine Zahnklinik hinkommen
wird. Und darum glaube ich, dass dieser Akt eindeutig zum Nachteil der Stadt
Wien entworfen worden ist, dem wollen wir nicht Vorschub leisten, und werden
daher dem Akt nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Herr
GR Dr Stürzenbecher, bitte.
GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!
Mir war schon im Ausschuss, weil ich den Akt vorher
schon einmal angeschaut gehabt habe, nicht ganz verständlich, dass es da eine
derartige Aufregung bei allen drei Oppositionsparteien gibt. Und ich habe ihn
mir inzwischen noch einmal angeschaut, und mir ist diese Aufregung jetzt noch
weniger einleuchtend. Weil, und ich will auch darlegen, warum, das an sich eine
ganz normale Sache ist. Wir haben hier, wie richtig gesagt worden ist, einen
Optionsvertrag, und es gibt ein Zug um Zug- Verfahren mit unterschiedlichen
Sicherungsvorkehrungen.
Als Erstes ist es einmal so, dass die Käufer, wenn
das umgewidmet wird, wenn also der Gemeinderat das vornimmt, die Käufer dort ein
sozialmedizinisches Zentrum herzustellen haben. Es ist eine Zahnklinik geplant.
Erst wenn dieses sozialmedizinische Zentrum hergestellt ist, dann muss das die
Gemeinde ja abnehmen. Das heißt, die Behörde muss bestätigen, dass das wirklich
ein medizinisches Zentrum ist. Und nur, wenn die Behörde das bestätigt, dann
könnte das Vor- und Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch herauskommen. Das heißt,
bis dorthin, bis das ein sozialmedizinisches Zentrum ist, bis das eine
Zahnklinik ist, haben wir sowieso das Vor- und Wiederkaufsrecht. Das ist ganz
wichtig.
Und das heißt, der muss das einmal hinbauen, der muss
einmal große Investitionen tätigen, eine Zahnklinik ist ja nicht irgendetwas,
was man gleich hinbaut, sondern sie ist ziemlich teuer und braucht auch verschiedenste
teure Investitionen, sei es beim Strom, aber das brauche ich jetzt nicht alles
ausführen, was alles bei einem medizinischen Zentrum für Kosten anwachsen, wenn
man das baut. Das ist nicht so, dass man irgendetwas hinbaut. Und wenn das
alles hingebaut ist, dann muss die Bestätigung der MA 37 kommen und erst
dann können die Optionsnehmer die Löschung dieses Vor- und Wiederkaufsrechtes
im Grundbuch beantragen. Das heißt, wir haben einmal, Kollege StR Ellensohn,
wenn du mir zuhörst, hier absolute Sicherheit. Wenn dann dieses medizinische
Zentrum dort ist, ist es zumindest eher unwahrscheinlich, dass der Betreffende
gleich etwas anderes damit machen wird. Sollte das wider Erwarten doch
geschehen, dann würden sich pro Quadratmeter 80 EUR zusätzlich ergeben,
also eine zusätzliche Sicherheit für die Stadt Wien. Ausgeschlossen ist meiner
Ansicht nach, dass er Wohnungen hinbaut, weil so toll ist die Lage nicht, da
fahrt die U-Bahn drüber, bitte. Die U-Bahn fährt da direkt drüber, also, das
ist für Wohnungen oder Ähnliches überhaupt nicht geeignet, sondern wirklich
geeignet eben beispielsweise für eine Zahnklinik, das ist auch in der Nähe des
SMZ-Ost, also das ist recht praktisch. Und, wie wir im Ausschuss erfahren
haben, ist es eben eine Zahnklinik, die spezifisch von schwer behinderten
Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden sollte, also ein durchaus
guter Zweck.
Und wenn der praktisch das nicht
hinbaut, dann
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