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Gemeinderat, 36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 108

 

werden diesem Antrag auch zustimmen.

 

Ich versuche, es kurz zu machen. Wir haben schon im Mai im Gemeinderat darüber diskutiert. Es geht uns darum, auch wenn es sich den Informationen zufolge, die wir im Ausschuss bekommen haben, um einen Einzelfall handelt, auch für die Zukunft für die Restitutionsfälle von Kunst- und Kulturgegenständen, die in Deutschland vor 1938 enteignet, also geraubt worden sind, Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Es ist nicht gesagt, dass nicht doch Fälle in der Wien Bibliothek oder wo auch immer auftreten, die nicht unter den Gemeinderatsbeschluss fallen, der jetzt gültig ist. Ich habe sehr wohl Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt, sowohl mit der MA 7 als auch mit dem Stadtratbüro, und mir ist bekannt, dass auf Bundesebene derzeit eine entsprechende gesetzliche Lösung gesucht wird. Mir wurde auch im Ausschuss gesagt, dass es in Wien dann eine Lösung geben soll, die dem Bund folgen wird.

 

Ich meine, dass es jetzt in diesem konkreten Fall, der jetzt Anlassfall und möglicherweise ein Einzelfall ist, auch die Möglichkeit gäbe, dass Wien als erstes Bundesland hier Rechtsicherheit schafft. Deswegen werden wir jetzt auch einen Antrag einbringen, der wie folgt lautet:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert den zuständigen Stadtrat für Kultur und Wissenschaft auf, bis Herbst dieses Jahres einen neuen Beschluss des Gemeinderates für Kunstrestitution vorzubereiten, der auch Kunst- und Kulturgegenstände, die vor 1938 im nationalsozialsozialistischen Deutschland entzogen wurden, berücksichtigt und somit Rechtssicherheit schafft.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung.“

 

Ich wurde schon im Vorfeld gefragt, ob das nicht ein Antrag auf Zuweisung sein soll. Das haben wir schon im Mai gemacht, und diesem Antrag will ich jetzt wirklich Zeit geben. Bis Herbst hätte man gerne eine Regelung. Der Herbst dauert allerdings bis Mitte Dezember. Ich appelliere noch einmal vor allem an die Mehrheitsfraktion der Sozialdemokratie, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Jetzt ist es so weit: Nun gelangt Herr Mag Ebinger zu Wort. – Bitte.

 

GR Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön, Herr Vorsitzender.

 

Dem Antrag des Kollegen Schreuder können wir nicht zustimmen. Wir könnten ihm nur dann zustimmen, wenn – wie wir zuerst schon besprochen haben – eine Ergänzung dabei wäre, nämlich „... ausgenommen jene Kunstgegenstände, die nach 1945 regulär und rechtmäßig erworben wurden, und die Vorbesitzer-Frage eindeutig geklärt ist.“

 

Früher hat es so etwas gegeben wie einen redlichen Käufer. Das gibt es auch bei Auktionen. Das hat nichts mit der Restitutionsfähigkeit zu tun. Ich glaube, dass es auch völlig korrekt ist, dass das, wenn es jetzt zurückgegeben wird, als Schenkung zurückgegeben wird, das heißt, als unentgeltliche Übereignung. Dem stimmen wir zu.

 

Es müsste aber meines Erachtens nicht in Form der Restitution zurückgegeben werden, das wäre falsch. Deswegen können wir diesem Antrag von Kollegen Schreuder nicht zustimmen. Dem Aktenstück stimmen wir jedoch sehr wohl zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bei der Restitution hat der zuständige Stadtrat wirklich alles richtig gemacht. Es hat in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang einhellig Unterstützung und Zustimmung im Gemeinderat gegeben. Die Restitution wurde in Wien sehr überlegt und konsequent durchgeführt. Von den über eine Million Objekten, die es in unserem Besitz gibt, wurden 50 000 untersucht und 5 000 Objekte restituiert. Wir sind hier auf einem sehr guten Weg, und wir sind auch fast am Ende dieses Restitutionswegs angekommen.

 

Der aktuelle Antrag ist ein Sonderfall, weil er zeitlich und inhaltlich nicht in den Rahmen des Gemeinderatsbeschlusses des Jahres 1999 fällt. Wir haben das auch schon in der letzten Sitzung des Landtages und im letzten Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft diskutiert. Der Antrag, dass dieses Werk an die Nachfolgeerben zurückgegeben wird, wird ohnedies von allen Parteien unterstützt.

 

Zu dem konkreten Antrag, der jetzt von den Grünen eingebracht wurde: Der Herr Stadtrat hat im Gemeinderatsausschuss schon den Weg aufgezeigt, den er gehen möchte. Er möchte so besonnen und überlegt, wie das in den vergangenen neun Jahren geschehen ist, auch diesen Punkt mit seinen Experten von der Provenienzforschung weiter diskutieren und klären, ob es, wenn wir einen solchen Gemeinderatsbeschluss fassen, gleichbedeutend mit einer Verpflichtung ist, sämtliche eine Million Objekte noch einmal auf den erweiterten zeitlichen Rahmen zu untersuchen.

 

Alle Experten sagen, dass dieser konkrete Fall „Pappenheims Tod“ ein absoluter Sonderfall ist, und dieser Sonderfall wurde auch rasch und ohne Wenn und Aber umgesetzt. Daher ist jetzt auch nicht Gefahr im Verzug, sodass wir nunmehr im Gemeinderat etwas beschließen müssen, weil über den Sommer etwas passieren könnte. Der Herr Stadtrat wird das mit seinen Experten und auch mit den Juristen und Juristinnen des Hauses über den Sommer noch einmal prüfen, und er wird sich mit dem Bund abstimmen, zu welcher Entscheidung die Bundesregierung kommt. Wir wollen nämlich in dieser Angelegenheit mit dem Bund gemeinsam vorgehen. Und der Herr Stadtrat wird, wenn es notwendig ist, im Herbst im Gemeinderat einen entsprechenden Antrag vorlegen.

 

Heute brauchen wir keinen Beschluss des Gemeinderates. Der Herr Stadtrat wird in diesem Sinne vorgehen, und wenn es notwendig ist, wird er im Gemeinderat einen Antrag stellen, so wie er das auch heute getan hat. Wir werden auf ungeduldige Teile dieses Hauses oder der Öffentlichkeit nicht Rücksicht nehmen können, sondern wir werden so vorgehen, wie wir es in den letzen

 

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