Gemeinderat,
36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 108
Zuletzt - und ich verspreche Ihnen, das wird mein letzter Bezug auf Ihre Zitierweise, ohne die eigentlich selbstverständliche Offenlegung der zugehörigen Fundstellen sein - erlauben Sie mir den Hinweis, dass, wie Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen ist, die in Rede stehende Studie der Oesterreichischen Nationalbank mit dem Titel „Zur aktuellen Inflationsentwicklung in Österreich" mit Redaktionsschluss am 6. März 2008 für alle Interessierten im Internet auf der Homepage der Nationalbank abrufbar ist. Dort steht auf Seite 34 unter Punkt 2.5 mit der Fragestellung „Administrierte Preise und indirekte Steuern als Preistreiber?" nicht nur eine Erklärung, dass zu den so genannten administrierten Preisen alle von den Gebietskörperschaften festgesetzten öffentlichen Gebühren, zum Beispiel Parkgebühr, Gebühren für Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung und so weiter zählen, sondern etwas weiter unten im Text heißt es wortwörtlich in dieser von Ihnen zitierten Studie: „Da die Inflationsrate für administrierte Preise im Jahre 2007 in etwa auf dem gleichen Niveau der Gesamtinflationsrate lag, können die administrierten Preise zumindest im Jahre 2007 nicht als inflationstreibend, allerdings auch nicht als inflationsdämpfend angesehen werden."
Zugegebenermaßen, die letzte Feststellung ist nicht
wirklich verwunderlich. Auf den Punkt gebracht bedeutet jedoch die soeben von
mir zitierte Passage, wohlgemerkt aus dieser Studie der Oesterreichischen
Nationalbank vom Frühjahr 2008, dass Ihre sehr mühsam konstruierte und
gleichsam mäandernd dahindümpelnde Mär von der durch Wien mitzuverantwortenden
Inflation als unhaltbar, ja sogar als unrichtig und unzutreffend zu bezeichnen
ist.
Ohne die noch folgende Detailbeantwortung Ihrer
Fragestellung vorwegnehmen zu wollen, möchte ich schon jetzt und quasi en
passant erwähnen, dass zum Beispiel die im März 2006 erfolgten Anpassungen bei
der Müllabfuhrabgabe oder der Kanalgebühr auch durch bundesgesetzliche
Vorschriften erforderlich waren, der Ölpreis in den letzten Monaten und Tagen
in ungeahnte Höhen vorgestoßen ist, der Wien-Energie-Konzern schon in der
Vergangenheit Preiserhöhungen nicht zur Gänze an die Kunden weitergegeben hat,
die Stadt ihrer Verantwortung zur Beibehaltung eines umfassenden, qualitativ
hochwertigen Dienstleistungsangebots gerade im Bereich der lebensnotwendigen
Daseinsvorsorge nachkommt und darüber hinaus auf die Schwächsten in der
Gesellschaft, beispielsweise durch die Einführung des Mobilpasses, aber auch
des Heizkostenzuschusses und vieler anderer nicht aus den Augen verliert.
Zum Thema „Gebühreneinnahmen der Stadt Wien" ist
an dieser Stelle generell darauf hinzuweisen, dass auch Sie, meine sehr
geehrten Damen und Herren Gemeinderäte der ÖVP, unschwer dem Wiener Gemeinderat
zur Beschlussfassung vorgelegten Gebührenspiegel zum Voranschlag 2008
entnehmen könnten, dass lediglich 5 der insgesamt 32 Gebühren und Entgelte
als kostendeckend zu prognostizieren waren und 27 Gebühren und Entgelte
somit eine deutliche Kostenunterdeckung auf Basis des Voranschlags 2008 von
insgesamt 503 Millionen EUR ausweisen. Mit anderen Worten, rund
84 Prozent der vom Wiener Gemeinderat gemäß Wiener Stadtverfassung
festgesetzten Gebühren des Gebührenspiegels 2008 haben eine Kostenunterdeckung.
Es steht für mich in all diesen Bereichen außer Zweifel, dass aus sozialen und
anderen gemeinwohlorientierten Überlegungen eine direkt kostendeckende Gebühr
nicht eingehoben werden kann und soll. Dies bedeutet, dass die im
Gebührenhaushalt nicht durch Gebühreneinnahmen abgedeckten Ausgaben der Stadt
Wien von über 500 Millionen EUR über allgemeine Budgetmittel
aufgebracht werden müssen.
Abgesehen davon, dass, wie ich bereits erwähnt habe,
die im März 2006 erfolgte Anpassung der Müllabfuhrabgabe oder der Kanalgebühr
teils durch bundesgesetzliche Vorschriften, wie zum Beispiel im Bereich der
Abfall- und Abwasserwirtschaft notwendig wurden, müsste bei Reduktion von
Gebühren auch dieser finanzielle Abgang aus allgemeinen Budgetmitteln abgedeckt
werden, was nicht nur dem grundsätzlichen Prinzip der Kostentragung durch den
Verursacher widerspricht, sondern darüber hinaus dazu führen würde, dass die
von Müll- beziehungsweise Abwasserproduzenten verursachten Kosten durch die
Allgemeinheit zu tragen wären.
Die einnahmenstarken Gebühren Wiens, Müll, Abwasser
und Wasser, sind dem Bereich der Daseinsvorsorge zuzuzählen. Dort ist es für
mich unverzichtbar, dass die Stadt Wien die anerkannt qualitativ hochwertige
öffentliche Versorgung mit solchen Dienstleistungen im Allgemeininteresse
sicherstellt und daher die Finanzierung dieser Aufgabenbereiche auch im
Hinblick auf künftige erforderliche Zusatzinvestitionen entsprechend wahrnehmen
muss. Wien wird große Investitionen in die Qualität der Daseinsvorsorge zu
finanzieren haben.
Im Bereich der Wiener Wasserversorgung - ich weise
darauf hin, dass die Wiener Wasserpreise seit 17 Jahren nicht erhöht wurden -
heißt dies zum Beispiel, dass in den nächsten 10 bis 12 Jahren zur Sicherung
der Wasserversorgung die Bauraten zur Erneuerung des Rohrnetzes mit einer
Rohrnetzlänge von zirka 3 200 km bereitgestellt werden müssen, die
Sanierung der insgesamt 30 Wasserbehälter erfolgen muss, die Sanierung der
Aquädukte der Ersten und Zweiten Wiener Hochquellwasserleitung unter Beachtung
der Auflagen des Denkmalschutzes vorzusehen ist, die zentrale
Wasseraufbereitung Kleehäufel zur Qualitätssicherung ansteht, zur Wärmedämmung
und Optimierung der Energiebilanzen sowie zur Anpassung der technischen
Ausrüstung an den Stand der Technik zahlreiche Betriebsgebäude zu sanieren sind
und auf Grund der steigenden Anforderung der Hygiene auf Basis der
EU-Trinkwasserrichtlinie mittelfristig beide Hochquellwasserleitungen
zusätzlich mit UV-Desinfektionsanlagen auszustatten sind. Allein diese Liste
bedeutet einen zusätzlichen Aufwand in einer Größenordnung von jährlich mehr
als 30 Millionen EUR an Investitionen.
Nur eine verantwortungs- und
kostenbewusste Vorgangsweise kann, wie zum Beispiel im Bereich des Wiener
Wassers, hohe Versorgungssicherheit und Qualität gewährleisten und andererseits
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