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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 89

 

RechtsnachfolgerInnen zu restituieren.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung.“

 

Vielleicht ist dieses Bild nur ein Einzelfall. Es gibt nicht viele Fälle, wie man uns berichtet hat. In Wien ist es bisher sogar der einzige Fall, bei dem es sich um einen Kunstgegenstand handelt, dessen Enteignung vor 1938 in Deutschland stattfand. Nichtsdestotrotz wäre es sicher auch für die Restitutionskommission von Vorteil, wenn es hier eine Rechtssicherheit gibt. Daher stellen wir noch einen zweiten Antrag betreffend Restitution entzogener Kunst- und Kulturgegenstände aus Deutschland zwischen 1933 und 1938:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert den zuständigen Stadtrat für Kultur und Wissenschaft auf, bis Herbst dieses Jahres einen neuen Beschluss des Gemeinderates zu Gunsten der Restitution vorzubereiten, der auch Kunst- und Kulturgegenstände, die vor 1938 im nationalsozialistischen Deutschland entzogen wurden, berücksichtigt.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir hier die Zuweisung des Antrags an den Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft.“

 

Ich hoffe, dass an diesem 8. Mai diese Anträge Ihre Zustimmung finden. - Herzlichen Dank! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr GR Woller.

 

GR Ernst Woller (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Restitution in Wien ist unbestritten hervorragend. Alle bisherigen Restitutionsberichte wurden einstimmig vom Wiener Gemeinderat zur Kenntnis genommen, so wie der heutige. Das ist auch gut so.

 

Es ist auch der von meinem Vorredner angesprochene Fall Gutmann, das Makart-Gemälde „Pappenheims Tod", ein völlig richtiges Anliegen. Es wurde im Prinzip von meinem Vorredner auch völlig richtig dargestellt. Das schon deshalb, weil alles wörtlich aus dem Restitutionsbericht der Wiener Rückstellungskommission übernommen worden ist. Also kann es nur richtig sein. Vielleicht nur diese Anmerkung, es war also keine große Entdeckung der GRÜNEN, die da recherchiert haben, sondern Sie haben ein Anliegen, das wir als Bericht vorgelegt haben (GRin Mag Marie Ringler: Das stimmt überhaupt nicht!), nicht wir als SPÖ oder Gemeinderat, sondern die Wiener Rückstellungskommission richtigerweise vorgelegt hat, der heute zur Beschlussfassung und Kenntnisnahme steht, zum Anlass genommen, das hier vorzutragen. So gesehen ist es wichtig. Dieser Fall wird genauso wie alle bisherigen 24 000 Objekte ganz genau geprüft und dieses Objekt wird voraussichtlich genauso wie bei allen anderen 3 000 bisher restituierten Objekten auch an die rechtmäßigen Besitzer rückerstattet werden.

 

Wir werden trotz allem den Antrag auf Beschlussfassung, dass wir es heute im Gemeinderat beschließen, nicht zustimmen, weil diese Angelegenheit derzeit in Bearbeitung ist. Der Herr Stadtrat wartet noch auf den endgültigen Bericht der Wiener Rückstellungskommission. Wenn, was vorherzusehen ist, die Wiener Rückstellungskommission der Meinung ist und die Empfehlung abgeben wird, dass wir dieses Gemälde von Hans Makart, „Pappenheims Tod", restituieren sollen, dann wird der Herr Stadtrat in dieser Angelegenheit die entsprechenden Anträge an den Wiener Gemeinderat stellen. Dazu brauchen wir keinen Antrag der GRÜNEN. Einmal ganz ehrlich gesagt, liebe GRÜNE, das ist wörtlich aus dem Restitutionsbericht abgeschrieben! Wir sind in der Bearbeitung und daher wird der Fall jetzt bearbeitet. Wenn es soweit ist, wird der Herr Stadtrat einen entsprechenden Antrag hier im Gemeinderat einbringen. Daher werden wir in der Sache dem positiv gegenüberstehen, aber in der konkreten Frage dem Antrag nicht die Zustimmung geben.

 

Was den Antrag betreffend Restitution der Objekte aus der Zeit 1933 bis 1938 betrifft, werden wir dem Antrag auf Zuweisung zum Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft zustimmen. Wir werden aber zu diskutieren haben, ob es Sinn macht, ein Gesetz zu ändern, weil es in acht Jahren bei 24 000 Angelegenheiten bisher einen einzigen Fall, konkret den Fall Gutmann, gegeben hat, wo das zutrifft, ob es dazu wirklich notwendig ist, ein Gesetz zu ändern oder ob es, so wie wir es jetzt machen, vielleicht doch klüger ist, das von Fall zu Fall zu entscheiden, so wie wir das auch jetzt beim Fall Gutmann tun werden. (GR Marco Schreuder: Sie lehnen ja ab!)

 

Also wir werden dem Antrag auf Zuweisung an den Kulturausschuss zustimmen und wir werden dem Antrag auf heutigen Beschluss der Restitution des Makart-Gemäldes nicht zustimmen, nicht deshalb, weil wir nicht der Meinung sind, dass es wahrscheinlich so geschehen wird, sondern alleine deshalb, weil wir zuerst den normalen Lauf der Erledigung, nämlich den endgültigen Bericht der Kommission, abwarten und ihm Folge leisten wollen. Dann wird der Herr Stadtrat ganz ohne grüne Initiative dem Wiener Gemeinderat einen entsprechenden Antrag unterbreiten. (Beifall bei der SPÖ. - StRin Dr Monika Vana: Ist das peinlich! Das ist wirklich peinlich!)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen daher zur Abstimmung.

 

Wer der Postnummer 25 der Tagesordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Es liegen uns zwei Anträge vor. Der erste betrifft die Restitution des Hans-Makart-Gemäldes „Pappenheims Tod". Hier wird die sofortige Abstimmung von den grünen Antragsstellern verlangt.

 

Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Zustimmung bei ÖVP und GRÜNEN fest. (GR Dr Matthias Tschirf: Bei den Freiheitlichen auch!) Entschuldigung! Auch bei der FPÖ. (GRin Mag Marie Ringler: Wir lassen die SPÖ ganz allein!) Das habe ich übersehen, aber es sind so wenig

 

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