Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 117
angefallenen Kosten. Auch das Sonderproblem m-Parking wurde aufgezeigt, es wurden aber bereits Marketing-Maßnahmen gesetzt, um neue Kunden gewinnen zu können. Es wurde eine Werbeagentur beauftragt.
Dazu möchte ich sagen, dass der Rechnungshof in
diesem Zusammenhang nicht nur den Aspekt der Kosten beleuchtet, sondern sich
natürlich auch dessen bewusst ist, dass diese Steuern eine Ordnungsfunktion
erfüllen. Dessen ungeachtet sollte aber doch eine gewisse
Kosten-Nutzen-Relation zwischen Einnahmen und Ausgaben gegeben sein. –
Dies betrifft unter anderem auch die Vergnügungssteuer, wenn Veranstaltungen
einerseits weniger als 1 Prozent der Einnahmen bringen, diesen Einnahmen
andererseits aber 10 Prozent der angefallenen Kosten gegenüberstehen.
Bei den Abgabenrückständen zeigt sich auch, dass sich
gerade der Rückstand der Abgabenstrafen, verglichen mit den gesamten
Bruttoeinnahmen 2005, auf 262 Prozent beläuft. Das heißt, die Rückstände
sind zweieinhalb Mal höher als die Bruttoeinnahmen. Es zeigt sich auch, dass
55 Prozent Kleinstrückstände, also Rückstände von weniger als 70 EUR sind,
bei welchen eine Eintreibung im Außendienst sicherlich nicht als wirtschaftlich
zu bezeichnen ist.
Es sollte also doch in die Richtung gehen, die
Steuerstruktur zu evaluieren. So sollte eine Evaluierung der Hundeabgabe
durchgeführt werden, es sollte eine Hebung der Potenziale im Zusammenhang mit
dem E-Bezahlen und die Einführung einer Leistungskontrolle im
Einbringungsbereich angestrebt werden.
Gestatten Sie mir, nachdem gerade die Diskussion über
das Gesundheitswesen von enormer Bedeutung ist, auch darauf noch einmal kurz
einzugehen. GRin Pilz hat heute schon sehr eingehend darüber gesprochen. –
Ich möchte zunächst einen Blick auf die Sondergebühren werfen: Im Bereich
Sondergebühren geht es jährlich um zirka 700 bis 800 Millionen EUR, und ein
Teil der Einnahmen geht natürlich zu den Krankenanstaltenträgern. Ein
wesentlicher Teil wird aber auch zur Verbesserung des Einkommens der
Spitalsärzte aufgewendet.
Die Prüfung, die wir an den Universitätsspitälern AKH
Wien, LKH Graz und LKH Innsbruck durchgeführt haben, hat gezeigt, dass es
hinsichtlich der ausbezahlten Honorare in Wien und in Innsbruck keine
Transparenz gibt. Diese waren der öffentlichen Finanzkontrolle entzogen.
Und es gab unterschiedliche Hausanteile. In Wien waren
es für die AKH-Ärzte null Prozent; alle anderen Spitalsärzte in Wien zahlen ja
12 Prozent seit dem Jahr 2004. In Graz betrug der Hausanteil 19 Prozent.
Und es wurde, auch wieder mit Ausnahme von Graz,
keine transparente Verteilung durch leitende Ärzte vorgenommen. Außerdem fand
eine Konkurrenzierung der Krankenhäuser durch Nebenbeschäftigungen statt.
Und auch im Hinblick auf die derzeitige Diskussion
betreffend Sonderzahlungen haben wir im Bericht darauf hingewiesen, dass
§ 46 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz eine doppelte Honorierung
beziehungsweise eine Doppelabgeltung vorsieht. Ich möchte Sie darauf hinweisen,
dass damit zu den Sondergebühren von 700 bis 800 Millionen EUR pro Jahr noch
eine Position hinzukommt, die sich auf die Vorstände und Leiter von Kliniken
bezieht: Im § 46 ist nämlich Folgendes ausgeführt: „Den Vorständen der
Universitätskliniken und den Leitern von Klinischen Abteilungen ist es
gestattet, mit Pfleglingen der Sonderklasse und mit Personen, die auf eigene
Kosten ambulant behandelt werden, unbeschadet der Verpflichtung dieser Personen
zur Entrichtung der Pflege- und Sondergebühren, ein besonderes Honorar zu
vereinbaren, wenn diese Personen auf ihren Wunsch durch den Klinikvorstand oder
Leiter der Klinischen Abteilung persönlich behandelt werden.“ – Ich meine, man sollte auch politisch
beleuchten, ob es zweckmäßig und notwendig ist, Doppelhonorierungen in dieser
Form zuzulassen!
Den Erfolg dieser Prüfung hat Frau GRin Pilz bereits
angesprochen: Mittlerweile gibt es in Innsbruck eine gesetzliche
Honorarverteilungsregelung. Und es wurde ein Hausanteil von 20 Prozent
eingeführt, man hat diesen also von 10 Prozent auf 20 Prozent
verdoppelt, und man hat auch beschlossen, dass 45 Prozent davon an
nachgeordnete Ärzte abzugeben sind.
In Wien, auch das möchte ich positiv erwähnen - auch
das ist von GR Deutsch in seiner Rede dargestellt worden -, ist beabsichtigt,
einen Hausanteil von 12 Prozent einzuführen, und man sieht auch - und da
möchte ich mich bedanken - eine externe Kontrolle sowohl durch das Kontrollamt
als auch durch den Rechnungshof vor. Ich würde aber ersuchen, in diesem Bereich
auch darauf zu achten, dass dafür gesorgt wird, dass die Verteilung vom
leitenden Arzt zu den nachgeordneten Ärzten transparent erfolgt, und dass
gleichzeitig angedacht wird, ob man nicht, so wie in Graz, auch eine
Honorarobergrenze einzieht. In Graz ist das beispielsweise, was die
Sondergebühren betrifft, 176 000 EUR.
Und zur Problematik der Nebenbeschäftigung möchte ich
darauf hinweisen, dass man zum einen restriktive Maßnahmen im Bereich des
Landes setzt, dass aber darüber hinaus - auch das wurde angesprochen - im BDG
eine Regelung fehlt, die eine restriktivere Nebenbeschäftigungsregelung
vorsieht. Also ist hier der Ball beim Bund, damit dementsprechend gehandelt
wird.
Es wurde in diesem Zusammenhang auch das Institut für
Pathologie angesprochen, wo drei Viertel der Ärzte des Instituts gleichzeitig
in der Facharztordination des Leiters beschäftigt waren, wo eindeutig
feststellbar war, dass es Interessenskollisionen gegeben hat, und wo
gleichzeitig die Leistungsbeauftragungen durch die Facharztordination zum
Institut für das Institut bei Weitem nicht kostendeckend waren, noch dazu, wo
die Gebühren dafür vom Institutsleiter selbst festgelegt worden sind. Es freut
mich aber auch hier, dass bereits eine Reihe von Empfehlungen in Blickrichtung
Evaluierung des Personaleinsatzes, systematische Dokumentation und Analyse in
Angriff genommen worden sind, aber ich glaube, der Bereich Nebenbeschäftigung erfordert
es, dass man sich noch weiter damit beschäftigt, um eben eine Konkurrenzierung
der Krankenanstalten hintanzuhalten.
Wichtig ist in diesem
Zusammenhang, im Rahmen des Gesundheitspaketes, auch das
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