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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 117

 

angefallenen Kosten. Auch das Sonderproblem m-Parking wurde aufgezeigt, es wurden aber bereits Marketing-Maßnahmen gesetzt, um neue Kunden gewinnen zu können. Es wurde eine Werbeagentur beauftragt.

 

Dazu möchte ich sagen, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang nicht nur den Aspekt der Kosten beleuchtet, sondern sich natürlich auch dessen bewusst ist, dass diese Steuern eine Ordnungsfunktion erfüllen. Dessen ungeachtet sollte aber doch eine gewisse Kosten-Nutzen-Relation zwischen Einnahmen und Ausgaben gegeben sein. – Dies betrifft unter anderem auch die Vergnügungssteuer, wenn Veranstaltungen einerseits weniger als 1 Prozent der Einnahmen bringen, diesen Einnahmen andererseits aber 10 Prozent der angefallenen Kosten gegenüberstehen.

 

Bei den Abgabenrückständen zeigt sich auch, dass sich gerade der Rückstand der Abgabenstrafen, verglichen mit den gesamten Bruttoeinnahmen 2005, auf 262 Prozent beläuft. Das heißt, die Rückstände sind zweieinhalb Mal höher als die Bruttoeinnahmen. Es zeigt sich auch, dass 55 Prozent Kleinstrückstände, also Rückstände von weniger als 70 EUR sind, bei welchen eine Eintreibung im Außendienst sicherlich nicht als wirtschaftlich zu bezeichnen ist.

 

Es sollte also doch in die Richtung gehen, die Steuerstruktur zu evaluieren. So sollte eine Evaluierung der Hundeabgabe durchgeführt werden, es sollte eine Hebung der Potenziale im Zusammenhang mit dem E-Bezahlen und die Einführung einer Leistungskontrolle im Einbringungsbereich angestrebt werden.

 

Gestatten Sie mir, nachdem gerade die Diskussion über das Gesundheitswesen von enormer Bedeutung ist, auch darauf noch einmal kurz einzugehen. GRin Pilz hat heute schon sehr eingehend darüber gesprochen. – Ich möchte zunächst einen Blick auf die Sondergebühren werfen: Im Bereich Sondergebühren geht es jährlich um zirka 700 bis 800 Millionen EUR, und ein Teil der Einnahmen geht natürlich zu den Krankenanstaltenträgern. Ein wesentlicher Teil wird aber auch zur Verbesserung des Einkommens der Spitalsärzte aufgewendet.

 

Die Prüfung, die wir an den Universitätsspitälern AKH Wien, LKH Graz und LKH Innsbruck durchgeführt haben, hat gezeigt, dass es hinsichtlich der ausbezahlten Honorare in Wien und in Innsbruck keine Transparenz gibt. Diese waren der öffentlichen Finanzkontrolle entzogen.

 

Und es gab unterschiedliche Hausanteile. In Wien waren es für die AKH-Ärzte null Prozent; alle anderen Spitalsärzte in Wien zahlen ja 12 Prozent seit dem Jahr 2004. In Graz betrug der Hausanteil 19 Prozent.

 

Und es wurde, auch wieder mit Ausnahme von Graz, keine transparente Verteilung durch leitende Ärzte vorgenommen. Außerdem fand eine Konkurrenzierung der Krankenhäuser durch Nebenbeschäftigungen statt.

 

Und auch im Hinblick auf die derzeitige Diskussion betreffend Sonderzahlungen haben wir im Bericht darauf hingewiesen, dass § 46 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz eine doppelte Honorierung beziehungsweise eine Doppelabgeltung vorsieht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass damit zu den Sondergebühren von 700 bis 800 Millionen EUR pro Jahr noch eine Position hinzukommt, die sich auf die Vorstände und Leiter von Kliniken bezieht: Im § 46 ist nämlich Folgendes ausgeführt: „Den Vorständen der Universitätskliniken und den Leitern von Klinischen Abteilungen ist es gestattet, mit Pfleglingen der Sonderklasse und mit Personen, die auf eigene Kosten ambulant behandelt werden, unbeschadet der Verpflichtung dieser Personen zur Entrichtung der Pflege- und Sondergebühren, ein besonderes Honorar zu vereinbaren, wenn diese Personen auf ihren Wunsch durch den Klinikvorstand oder Leiter der Klinischen Abteilung persönlich behandelt werden.“ – Ich meine, man sollte auch politisch beleuchten, ob es zweckmäßig und notwendig ist, Doppelhonorierungen in dieser Form zuzulassen!

 

Den Erfolg dieser Prüfung hat Frau GRin Pilz bereits angesprochen: Mittlerweile gibt es in Innsbruck eine gesetzliche Honorarverteilungsregelung. Und es wurde ein Hausanteil von 20 Prozent eingeführt, man hat diesen also von 10 Prozent auf 20 Prozent verdoppelt, und man hat auch beschlossen, dass 45 Prozent davon an nachgeordnete Ärzte abzugeben sind.

 

In Wien, auch das möchte ich positiv erwähnen - auch das ist von GR Deutsch in seiner Rede dargestellt worden -, ist beabsichtigt, einen Hausanteil von 12 Prozent einzuführen, und man sieht auch - und da möchte ich mich bedanken - eine externe Kontrolle sowohl durch das Kontrollamt als auch durch den Rechnungshof vor. Ich würde aber ersuchen, in diesem Bereich auch darauf zu achten, dass dafür gesorgt wird, dass die Verteilung vom leitenden Arzt zu den nachgeordneten Ärzten transparent erfolgt, und dass gleichzeitig angedacht wird, ob man nicht, so wie in Graz, auch eine Honorarobergrenze einzieht. In Graz ist das beispielsweise, was die Sondergebühren betrifft, 176 000 EUR.

 

Und zur Problematik der Nebenbeschäftigung möchte ich darauf hinweisen, dass man zum einen restriktive Maßnahmen im Bereich des Landes setzt, dass aber darüber hinaus - auch das wurde angesprochen - im BDG eine Regelung fehlt, die eine restriktivere Nebenbeschäftigungsregelung vorsieht. Also ist hier der Ball beim Bund, damit dementsprechend gehandelt wird.

 

Es wurde in diesem Zusammenhang auch das Institut für Pathologie angesprochen, wo drei Viertel der Ärzte des Instituts gleichzeitig in der Facharztordination des Leiters beschäftigt waren, wo eindeutig feststellbar war, dass es Interessenskollisionen gegeben hat, und wo gleichzeitig die Leistungsbeauftragungen durch die Facharztordination zum Institut für das Institut bei Weitem nicht kostendeckend waren, noch dazu, wo die Gebühren dafür vom Institutsleiter selbst festgelegt worden sind. Es freut mich aber auch hier, dass bereits eine Reihe von Empfehlungen in Blickrichtung Evaluierung des Personaleinsatzes, systematische Dokumentation und Analyse in Angriff genommen worden sind, aber ich glaube, der Bereich Nebenbeschäftigung erfordert es, dass man sich noch weiter damit beschäftigt, um eben eine Konkurrenzierung der Krankenanstalten hintanzuhalten.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, im Rahmen des Gesundheitspaketes, auch das

 

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