Gemeinderat,
29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 117
Parkometerabgabeverordnung.
Darüber lasse ich sofort abstimmen.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung.
– Dieser Abänderungsantrag hat ebenfalls nicht die notwendige Mehrheit
gefunden. Er wurde nur von den Antragstellern unterstützt.
Wir können nun gleich über die Postnummer 29
abstimmen.
Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung.
– Diese Postnummer 29 ist mit den Stimmen der Sozialdemokraten
beschlossen. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Und der Grünen!) Danke schön! Diese
Postnummer 29 ist mit den Stimmen der Sozialdemokraten und der GRÜNEN
beschlossen.
Meine Damen und Herren! Jetzt wird es feierlich: Ich
darf in unserer Mitte den Herrn Rechnungshofpräsidenten Dr Josef Moser in
Begleitung des Herrn Magistratsdirektors begrüßen. Ich bitte Sie, Platz zu
nehmen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich schlage vor, die Berichterstattung und die
Verhandlung über die Geschäftsstücke 16, 25, 26, 27, 139, 156, 160 und 178 der
Tagesordnung betreffend Berichte des Rechnungshofes zusammenzuziehen und die
Abstimmung doch getrennt durchzuführen. – Einwand sehe ich keinen.
Der Berichterstatter, Herr GR Dr Stürzenbecher,
leitet ein.
Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher:
Ich ersuche um Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsstücken.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Die
Debatte ist eröffnet und Frau GRin Frank hat sich gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort. – Bitte schön.
GRin Henriette Frank (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Herr Präsident!
Ich darf mich gleich vorweg bei Ihnen bedanken für
den wirklich sehr ausführlichen Bericht betreffend die Genehmigung von
Aufsichtspflichten bei Bauobjekten!
Ich habe mich auf zwei Schwerpunkte konzentriert, nämlich
erstens auf die Schulen und den Umgang der Bezirke in Bezug auf Schulen und
zweitens auf den § 69 der Bauordnung für Wien.
Selbstverständlich haben wir beide Punkte hier schon
mehrmals diskutiert, und es war auch schon das Kontrollamt eingeschaltet.
Trotzdem war es notwendig, hier auch einmal die Stellungnahme des
Rechnungshofes einzuholen, und diese war auch ausgesprochen aufschlussreich.
Betreffend Schulen und Bezirke steht im Bericht, dass
es eine bezirksweise Budgetverantwortung für Gebäudeinstandhaltungen gibt und
diese dem grundlegenden Prinzip des Facilitymanagements widerspricht, wonach
dieser Aufgabenbereich gesamthaft wahrzunehmen wäre. Grundsätzlich stimmen wir
sehr wohl zu, wir sind aber selbstverständlich dafür, dass die Kompetenz der
Bezirke uneingeschränkt erhalten bleibt, wenngleich das in der jetzigen Form
nicht möglich ist, solange die Bezirke nicht über ausreichende Mittel verfügen
können. Das wurde bei der Budgetdebatte ja ausgiebig diskutiert.
Wenn die Budgetperlustrierung in den Bezirken
erfolgt, dann wird das vielfach nicht nur auf deren Wunsch durchgeführt,
sondern es kommen sehr wohl auch die Magistratsdienststellen mit ihren
Wünschen, und dann reicht das Geld nicht aus, um die erforderlichen Arbeiten
durchzuführen, hinsichtlich welcher es massive Kritik im Zusammenhang mit der
Aufsichtspflicht gab.
Meine Damen und Herren! Sie wissen, wie es in den
letzten Jahren mit den Schulen aussah. Sie befinden sich in einem extrem
desolaten Zustand, manche mussten sogar gesperrt werden, weil sie wirklich
einsturzgefährdet waren. Trotzdem hat man den Bezirken nur sehr zögerlich das
Pouvoir gegeben, auch tatsächlich etwas zu unternehmen. Es wurde hier nämlich
nicht immer nach der Notwendigkeit entschieden, sondern es waren sehr oft politische
Entscheidungen. Je nachdem, ob es gerade einen sozialistischen Direktor oder
einen ÖVP-Direktor gab, wurde manche Schule zum Schmuckkästchen ausgestattet,
während manche noch immer in einem wirklich desolaten Zustand vor sich hin
dümpeln. Ich hoffe, dass sich da in Zukunft vielleicht auch auf Grund dieses
Berichtes etwas ändern wird!
Jetzt komme ich zur Aufsichtspflicht der Behörden: Es
gibt so etwas wie Reparaturzyklen. Das heißt, dass etwa alle fünf Jahre der
Anstrich und alle zehn Jahre die Fußböden erneuert und zumindest einfachere
Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen, dass aber spätestens alle
30 Jahre eine Gesamtsanierung erforderlich ist. Bei vielen Schulen wurde
auf diese Zyklen aber nicht Rücksicht genommen, was eben zu diesem Desaster
geführt hat.
Diesbezüglich muss man der Aufsicht sehr wohl einen
Vorwurf machen! Mein Kollege Madejski hat vor nicht allzu langer Zeit das
Problem mit den Falzziegeldecken sehr ausführlich geschildert. Wenn das von der
Behörde nicht erkannt wird beziehungsweise Ausschreibungen für Decken gemacht
werden, die es in den einzelnen Schulgebäuden überhaupt nicht gibt, dieser
Vorgang aber mit zigtausend Euro verbunden ist, dann kann auf Seiten der
Aufsicht etwas nicht mit rechten Dingen zugehen! (GR Dr Herbert Madejski:
Das stimmt!) Herr Kollege Schuster! Sie schauen mich ganz entgeistert an!
(Zwischenruf von GR Godwin Schuster.)
Dieses Dilemma hat dann auch dazu geführt, dass es
oftmals zu spät zu Ausschreibungen gekommen ist und die Bezirke gar nicht mehr
in der Lage waren, ein ordnungsgemäßes Verfahren abzuführen, sondern da musste
die Notkompetenz her. Die Notkompetenz hat aber wiederum bewirkt, dass unter
Umständen jemand ohne Ausschreibung einen teureren Zuschlag erhalten hat, als
dies bei einer ordentlichen Planung notwendig gewesen wäre. – Ich selbst
weiß noch aus meiner Bezirkstätigkeit, dass immer schon sehr zeitig bekannt
ist, wann Ferien sind, egal, ob Weihnachts-, Oster- oder Sommerferien, sodass
es nicht nötig ist, in letzter Minute Ausschreibungen auf Grund einer
Notkompetenz vorzunehmen. Ich glaube, diesbezüglich gibt es von Seiten der
Bauaufsicht noch einen sehr großen Nachholbedarf!
Ich möchte es noch einmal betonen:
Wir stehen sehr
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