Gemeinderat,
27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 58
stellen daher einen Beschlussantrag.
„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und
Soziales wird aufgefordert, allen in Wien gemeldeten Arbeitslosen,
NotstandshilfebezieherInnen, PensionssozialhilfebezieherInnen,
MindestpensionistInnen und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, welche ein
Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz beziehen, einen
Heizkostenzuschuss von mindestens 175 EUR auszubezahlen. (GR Christian
Oxonitsch: Gibt es das in Niederösterreich auch?)
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mörk.
Ich erteil es ihr.
GRin Gabriele Mörk
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Frau
Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
In diesem Geschäftsstück behandeln wir den
Heizkostenzuschuss für die jetzige Periode 2007 und 2008 in der Höhe von 100 EUR. Die Stadt Wien
unterstützt somit auch im kommenden Winter sozial Schwache und kommt sehr wohl
ihrer sozialen Verantwortung nach.
Herr Mag Ebinger,
Sie haben angeführt, die Heizperiode sollte nicht von November bis März gelten.
Gestatten Sie mir da eine Anmerkung: GeldaushilfebezieherInnen erhalten
monatlich einen Heizkostenzuschuss von 41 EUR. Das sind im Jahr
492 EUR. Diese Personen erhalten auch noch zusätzlich die 100 EUR,
die wir heute hier beschließen werden.
Vor allem möchte ich auch darauf hinweisen, dass die
Stadt Wien vor allem im Jahr 2006
die Sozialhilferichtsätze überdimensional angehoben hat. Es kam zu
durchschnittlichen Erhöhungen von 5,1 Prozent. Vor allem wurde auch die
Form der Richtsatzverordnung geändert, dadurch konnten vermehrt kinderreiche
Familien aber auch AlleinerzieherInnen mit mehreren Kinder überdimensional
unterstützt werden.
Und ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass mit
dieser Maßnahme damals 6,6 Millionen EUR für SozialhilfebezieherInnen
zur Verfügung gestellt wurden.
Bezüglich ihrer Forderung einer automatischen
Anweisung, Frau Praniess-Kastner: DauerleistungsbezieherInnen der Stadt Wien
erhalten automatisch diese Heizbeihilfe angewiesen. Das gilt auch für
GeldaushilfebezieherInnen und so genannte RichtsatzergänzungsbezieherInnen, das
sind diejenigen, deren Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder
Kinderbetreuungsgeld zu gering ist. Leider gibt es vermehrt auch Personen,
deren Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit geringer ist als die
Sozialhilferichtsätze. Auch diese bekommen diese Heizbeihilfe automatisch bei
ihrem nächsten Antrag bei ihrer Auszahlung angewiesen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie,
diesen Antrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteil es ihm.
StR David Ellensohn:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Natürlich stimmen wir dem Heizkostenzuschuss zu.
100 EUR mehr ist besser als ein leeres Geldbörsel. Wir stimmen auch dem
Antrag der ÖVP zu, denn 175 EUR mehr würde noch mehr Geld im Geldbörsel
bedeuten. Allfällige Anträge der FPÖ würden noch mehr vorsehen. Auch denen
würden wir zustimmen, denn noch mehr Geld für die Ärmsten der Armen wäre
angebracht.
Das, was mich angesichts der Zahlen, nämlich des
Gesamtvolumens dieses Heizkostenzuschusses fast deprimiert, ist: Man muss sich
einmal vor Augen halten, wie viele Leute das sind, über die da heute
beschlossen wird. 4 750 000 EUR Heizkostenzuschuss ist geplant.
Das sind 47 500 Leute, die einen Heizkostenzuschuss bekommen. Jetzt
muss man noch rechnen, dass es Leute gibt, die das nicht beantragen aus
verschiedenen Gründen. Die Dunkelziffer kennen wir nicht. Sagen wir einmal,
mindestens 50 000 Leute hätten nach dieser Berechnung einen Anspruch.
Jetzt muss man sich die Grenzen anschauen, ab wann
man einen Heizkostenzuschuss bekommt oder wie lange man einen bekommt, wenn man
von unten anfängt. Eine Person darf nicht mehr als 690,06 EUR im Monat
netto zur Verfügung haben, um einen Heizkostenzuschuss zu bekommen. Zwei
Personen dürften zusammen 1 037,12 EUR zur Verfügung haben, und wenn
Kinder im Haushalt leben, sind es noch einmal pro Kind 72,34 EUR. Jetzt
machen wir ein Beispiel mit einer Frau und zwei Kindern, einer
Alleinerzieherin. Diese darf dann insgesamt 834,70 EUR zu dritt zur
Verfügung haben, dann bekommt sie einen Heizkostenzuschuss. Hätte sie
835 EUR, würde sie keinen bekommen.
Das ist doch eine erschreckende Zahl, zu denken, dass
unter diesen Zahlen – 690 EUR alleine, 1 037 EUR zu zweit,
72 EUR pro Kind – 47 500 Leute in der Stadt leben, die Anspruch
auf das haben.
Ob jetzt soziale Wohltat oder nicht, 100 EUR
oder 175 EUR, aber das ist die erschreckende Zahl, die wir nun quasi zur
Kenntnis nehmen und weitermachen. Das ist pure Armut! Das sind noch nicht alle,
die arm sind - denn jemand, der ein bisschen mehr als die vorhin angeführten
Grenzen hat, ist auch arm -, das sind die allerärmsten! So arm musst du sein,
dass du einen Heizkostenzuschuss bekommst; das heißt, dass du gerade noch
834 EUR zur Verfügung hast. Ich habe keine Ahnung, wie man mit 834 EUR
Miete zahlt, Essen einkauft, die Kinder in die Schule schickt und, und, und.
Ich sage ganz ehrlich, ich wüsste nicht, wie ich das organisiere. Hut ab vor
den Leuten, die das irgendwie organisieren!
Wird diese Zahl noch verglichen mit der
Armutsgefährdungsschwelle: eine Person 900 EUR, ohne Kinder,
Single-Haushalt. Das ist die Armutsgefährdungsschwelle, die wir momentan in
Österreich annehmen, und so viele Leute in der Stadt fallen darunter! Diese
erschreckende Armut gilt es zu bekämpfen, nicht nur im Winter, wenn die Leute
nicht heizen können.
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