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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 58

 

nicht alle, daraus zitieren, denn sonst würde es zu lange dauern. Eine wesentliche Aufforderung gegenüber der Medizinuniversität Wien als Zuständige für die Gerichtsmedizin war es, dass die Medizinuniversität aufgefordert wurde, ein Gesamtkonzept für das Department der Gerichtsmedizin zu erstellen. Zum wiederholen Mal sagt der Rechnungshofbericht: Die bereits 2004 bemängelten unzureichenden hygienischen Zustände im Leichenhaus wurden bei dieser Prüfung wieder festgestellt. Dann wurde die MA 15 auch dafür kritisiert, dass sie bei der Anordnung von Obduktionen keine Informationen von Angehörigen oder behandelnden Ärzten oder den Krankenanstalten eingeholt hat, sondern einfach automatisch obduziert wurde. Dann hat der Rechnungshof eben der Stadt Wien empfohlen, die Durchführung der sanitätsbehördlichen Obduktionen in die Stadt Wien zu übertragen, also städtische Einrichtungen heranzuziehen. Dann kam die schon bekannte Kritik, dass eben in Niederösterreich 25 sanitätsbehördliche Obduktionen sind, und der Rechnungshof uns dafür kritisiert, dass wir sechzigmal so viel obduzieren und dass im alten Gesetz, im alten Leichen- und Bestattungsgesetz auch keine Begründung für die Notwendigkeit der Anordnung einer Obduktion vorgesehen war. Und dann wurden wir auch noch dafür kritisiert, dass dank der Prosekturgehilfen, die durch die MA 15 zur Verfügung gestellt wurden, geringere Kosten gegenüber den Gerichten verrechnet worden sind, also wir als Stadt Wien sozusagen die Justiz quersubventioniert haben.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – 4. Zusatzfrage: Herr GR Mag Ebinger.

 

GR Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wie Sie richtig festgestellt haben: Wir sind sozusagen mit der Übertragung der sanitätsbehördlichen Obduktionen an den KAV einer Empfehlung oder Kritik des Rechnungshofes gefolgt. Mir ist das grundsätzlich egal, ob das in der Gerichtsmedizin passiert. Ich gehe nicht davon aus, dass die Pathologen in den jeweiligen Spitälern des KAV das nicht können, weil ja sanitätsbehördliche Obduktionen Dinge sind, die im gesundheitspolitischen Interesse sind – Seuchengefahr, irgendwelche Viren. Grundsätzlich sind das nicht so spezielle Dinge, die vielleicht spezielles Wissen erfordern wie klassische Gerichtsmedizin. Aber ich habe auch kein Problem damit, dass das in der Gerichtsmedizin weiterhin gemacht wird.

 

Dass die Gerichtsmedizin überhaupt geschlossen wird, damit hätte ich schon ein Problem, weil, wie gesagt, eben die klassischen gerichtsmedizinischen Obduktionen doch ein großes Spezialistentum benötigen.

 

Wenn ich jetzt die Zeitungsmeldungen verfolge, dann sehe ich, dass der Herr Minister Hahn oder der Herr Rektor Schütz sehr wohl die Forschung und Lehre erhalten wollen und lese gleichzeitig, dass aber nichts saniert wird. Ich frage mich: Wenn die Forschung und Lehre an dem Standort erhalten wird, müssten sie ja trotzdem sanieren, oder bleiben, forschen und lehren sie im unsanierten Gebäude? Und vor allen Dingen: Forschen und lehren sie ohne Leichen? Was wollen sie denn? Sie brauchen ja irgendwelche praktischen Beispiele zum Forschen und Lehren, sonst ist das ja alles nur Theorie. Diese Aussage halte ich für völlig schwachsinnig. Sie brauchen ja quasi für Forschung und Lehre die gerichtsmedizinischen Obduktionen. Deswegen müsste meines Erachtens allein von dieser Aussage die Gerichtsmedizin sowieso in der Sensengasse bleiben und auch eine Sanierung, grundsätzlich vorgesehen mit diesem Budget, das Sie erwähnt haben, erfolgen.

 

Da Sie aber jetzt gesagt haben, Sie sind ja grundsätzlich bereit, auch Ihren Beitrag zu leisen, indem Sie die sanitätsbehördlichen Obduktionen wieder zurückgeben, weil es an einem Standort sein sollte, möchte ich Sie fragen: Wären Sie auch bereit, als Stadt Wien einen Beitrag zur Sanierung der Sensengasse zu leisten?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist ein bisschen eine grün-blaue Koalition! Das war ja gestern schon der Vorschlag der Frau Klubobfrau Vassilakou, die Stadt Wien soll wieder einmal dafür zahlen. Tatsache ist – das möchte ich hier noch einmal betonen –, ich teile all die Dinge, die Sie hier eigenartig finden. Ich bin auch gespannt, wie in einem Gebäude, das seit vielen, vielen Jahren massiv kritisiert wird, wo es dann zukünftig keine Leichen mehr gibt, Lehre und Forschung durchgeführt werden soll. Das finde ich eine interessante virtuelle Vorstellung.

 

Daher sage ich noch einmal: Es waren 16,5 Millionen EUR für die Sanierung vorgesehen. Ich gehe jetzt einmal davon aus – ich bin keine Bauexpertin und schon gar nicht eine Gerichtsmedizinsanierungsexpertin –, wenn im Budget des Wissenschaftsministeriums für die Universität 16,5 Millionen EUR für die Sanierung vorgesehen waren, dass da ein Betrag vorgesehen war, mit dem man das sanieren kann. Ich sage noch einmal: Bitte diesen Betrag zu investieren für die Sanierung! Wir tragen dann mit der Übertragung der sanitätsbehördlichen Obduktionen wieder in die Gerichtsmedizin bei, den Betrieb auch mitzusichern. Ich würde nur bitten, diesen ersten Schritt jetzt einfach einmal zu machen, dann kann man über die Frage des Betriebes sehr gerne reden.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – Letzte Zusatzfrage: Frau GRin Dr Pilz.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): In dem Zusammenhang von Mikado zu sprechen – wer sich zuerst bewegt, hat verloren –, ist in Bezug auf Leichen ein bisschen zynisch, aber es geht hier nicht um die Leichen, die sich bewegen sollen, sondern offensichtlich um die politischen Verantwortungsträger und -trägerinnen – im Justizministerium, Wissenschaftsministerium und auch du in deiner Situation, darauf zu warten, dass der Erste etwas tut. Vielleicht sollten wir auch unseren Teil als politisch Verantwortung dazu beitragen.

 

Um zurückzukommen auf die von mir sehr bewunderte Kompetenz, aus einer Verordnung aus dem Jahre Schnee zitieren zu können: Was musst du bereitstellen? – Einen Tisch, eine Bank und Wasser und Handtücher. Vielleicht könnte man diese Verordnung einmal zur

 

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