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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 58

 

schon auch um eine berufsständische Frage zwischen Gerichtsmedizinern und Gerichtsmedizinerinnen und Pathologinnen und Pathologen, das ist keine nur inhaltliche Frage.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke sehr. – 2. Zusatzfrage: Frau GRin Korosec, bitte

 

GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Weil Sie das Wissenschaftsministerium genannt und eher beschuldigt haben, muss ich Ihnen schon einmal sagen, dass grundsätzlich die Stadt Wien zuständig ist. Da gibt es ja eine Verordnung aus dem Jahr 1855, dass die Stadt Wien für die zeitgemäße Infrastruktur zu sorgen hat. Also, das ist einmal das Erste. Das gilt sowohl für die sanitätsbehördlichen Obduktionen, aber auch für die Obduktionen von Gerichten. In der Vergangenheit gab es so eine Art Amtshilfe, das kann man sagen, aber grundsätzlich sind Sie zuständig.

 

Jetzt ist mir ja bekannt – und Sie wissen das ja noch viel besser –, dass seit zehn Jahren verhandelt wird. Seit zehn Jahren wird über eine Pauschalierung, über eine Erhöhung der Pauschalbeträge, verhandelt, was von der Stadt Wien immer abgelehnt wurde. Das heißt, es ist nicht etwas, was da nur vom Rechnungshof hereingebrochen ist. Da ist dann die Gesetzesänderung gekommen, aber grundsätzlich verhandelt wird bereits seit zehn Jahren.

 

Jetzt ist es in den KAV-Spitälern. Sie haben jetzt gesagt, da gibt es jetzt ein Rotationsprinzip, das heißt, da fährt man jeden Tag in Wien mit den Leichen herum – auch etwas makaber.

 

Meine Frage geht in die Richtung: Können Sie sich vorstellen – und zwar im Sinne der Qualitätssicherung in erster Linie –, dass alle Obduktionen an einem KAV-Spital durchgeführt werden, erstens einmal aus personellen Gründen und vor allem aber aus Gründen der Qualitätssicherung?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau GRin Korosec!

 

Zu Ihrer Einleitung muss ich einfach sagen, dass das nicht stimmt. Das ist eine Fiktion, die aufrechterhalten wurde, und das ist jetzt das Problem, dass ich keine Ärztin bin. Aber ich bin Juristin und kenne daher natürlich sehr gut diese Verordnung aus dem Jahr 1855. Diese sieht ganz klar vor, wenn es ein Gerichtsmedizinisches Institut gibt, sind dort die Obduktionen vorzunehmen, wenn nicht – steht im § 27 dieser Verordnung – möge der Ortsvorsteher bereitstellen: Tische, Bänke, ausreichende Anzahl von Handtüchern und Wasser. – Ich meine, das können wir jederzeit zur Verfügung stellen. Dass das nicht so ist, wie Sie hier sagen, zeigt sich ja auch darin, dass, nachdem ich zu Beginn der Debatte klargelegt habe, wie die Rechtslage ist, von niemandem mehr dieses Argument gekommen ist, dass die Stadt Wien zuständig wäre, weil wir eben nicht zuständig sind.

 

Das wäre genauso, wenn Sie sagten: Frau Wehsely, wieso kümmern Sie sich nicht um das Institut für Völkerrecht? Dann sage ich: Interessante These, kümmern wir uns halt jetzt um das Institut für Völkerrecht! Aber wir sind nicht zuständig für diese Frage.

 

Der Punkt ist aber der – und das habe ich zu Beginn schon bei der Entscheidung gesagt und sage ich wiederholt –: Wir sind bereit, die Zuständigkeit für die Obduktionen in eine sanierte Gerichtsmedizin wieder zu übertragen, auch wissend, dass das sozusagen finanziell mehr zu Buche schlägt, als das jetzt in den KAV-Spitälern ist, weil ich auch als Juristin der Meinung bin, dass die Frage einer Gerichtsmedizin eine große Tradition in dieser Stadt hat und eine sehr, sehr wichtige Einrichtung ist.

 

Ich appelliere noch einmal an den Bund, hier seine Verantwortung wahrzunehmen. Wenn der Herr Wissenschaftsminister jetzt lapidar sagt, es gibt 16,5 Millionen EUR, die im Budget für die Gerichtsmedizin vorgesehen sind, die er halt jetzt anders einsetzt, zeigt schon diese seine Aussage, dass er offensichtlich zuständig ist, denn: Warum soll er Geld in einem Budget für eine Sanierung für etwas haben, wofür er nicht zuständig ist? Ich meine, das wäre relativ schrullig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist. Das heißt, die Tatsache, dass er sagt, die 16 Millionen EUR, die für diese Sanierung vorgesehen sind, werden jetzt anders eingesetzt, ist zumindest eine konkludente Zustimmung dessen, dass er die Verantwortung dafür trägt.

 

Ich hoffe aber und sage das auch von diesem Pult aus noch einmal, dass es hier zu einer Lösung durch den Bund kommt, zu einer Sanierung oder Neuerrichtung. Wir werden unseren Beitrag durch die Mitfinanzierung des Betriebs leisten, indem wir unsere Obduktionen wieder gerne dort machen, wenn alle Kritikpunkte des Rechnungshofs dann auch erfüllt sind.

 

Zur Frage der Qualitätssicherung: Ich denke nicht, dass es geht, das in einem Spital des KAV zu machen. Wir können das gerne noch einmal prüfen. Ich denke, dass das von der Quantität her nicht möglich ist. Wir müssen jetzt auch schauen, wie sich das einspielt. Ich sage noch einmal: Ich hoffe, dass das nicht allzu lange dauert, weil ich hoffe, dass es die Entscheidung gibt, dass die Gerichtsmedizin saniert wird, und wir nach der Sanierung dann wieder dorthin übersiedeln können. Wir können schauen, ob eine Konzentration auf wenige Standorte möglich ist. Aber es nur an einem Standort zu machen, würde die jeweilige Pathologie aus meiner Sicht überfordern. Ich lasse das aber gerne noch einmal überprüfen. Wir können darüber noch einmal sprechen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Frau Stadträtin. – 3. Zusatzfrage: Herr GR Deutsch, bitte.

 

GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Im Zusammenhang mit der Gerichtsmedizin ist auch immer von einem Bericht des Rechnungshofes die Rede, in dem Beanstandungen auch veröffentlicht wurden. Meine konkrete Frage lautet: Was waren die wesentlichen Kritikpunkte des Rechnungshofes an der Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich werde einige,

 

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