Gemeinderat,
27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 58
schon auch um eine berufsständische Frage zwischen Gerichtsmedizinern und Gerichtsmedizinerinnen und Pathologinnen und Pathologen, das ist keine nur inhaltliche Frage.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke
sehr. – 2. Zusatzfrage: Frau GRin Korosec, bitte
GRin Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Weil Sie das Wissenschaftsministerium genannt und
eher beschuldigt haben, muss ich Ihnen schon einmal sagen, dass grundsätzlich
die Stadt Wien zuständig ist. Da gibt es ja eine Verordnung aus dem Jahr 1855, dass die Stadt Wien für
die zeitgemäße Infrastruktur zu sorgen hat. Also, das ist einmal das Erste. Das
gilt sowohl für die sanitätsbehördlichen Obduktionen, aber auch für die
Obduktionen von Gerichten. In der Vergangenheit gab es so eine Art Amtshilfe,
das kann man sagen, aber grundsätzlich sind Sie zuständig.
Jetzt ist mir ja bekannt – und Sie wissen das ja noch
viel besser –, dass seit zehn Jahren verhandelt wird. Seit zehn Jahren wird
über eine Pauschalierung, über eine Erhöhung der Pauschalbeträge, verhandelt,
was von der Stadt Wien immer abgelehnt wurde. Das heißt, es ist nicht etwas,
was da nur vom Rechnungshof hereingebrochen ist. Da ist dann die
Gesetzesänderung gekommen, aber grundsätzlich verhandelt wird bereits seit zehn
Jahren.
Jetzt ist es in den KAV-Spitälern. Sie haben jetzt
gesagt, da gibt es jetzt ein Rotationsprinzip, das heißt, da fährt man jeden
Tag in Wien mit den Leichen herum – auch etwas makaber.
Meine Frage geht in die Richtung: Können Sie sich
vorstellen – und zwar im Sinne der Qualitätssicherung in erster Linie –, dass
alle Obduktionen an einem KAV-Spital durchgeführt werden, erstens einmal aus
personellen Gründen und vor allem aber aus Gründen der Qualitätssicherung?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau GRin Korosec!
Zu Ihrer Einleitung muss ich einfach sagen, dass das
nicht stimmt. Das ist eine Fiktion, die aufrechterhalten wurde, und das ist
jetzt das Problem, dass ich keine Ärztin bin. Aber ich bin Juristin und kenne daher
natürlich sehr gut diese Verordnung aus dem Jahr 1855. Diese sieht ganz klar vor, wenn es ein
Gerichtsmedizinisches Institut gibt, sind dort die Obduktionen vorzunehmen,
wenn nicht – steht im § 27 dieser Verordnung – möge der Ortsvorsteher
bereitstellen: Tische, Bänke, ausreichende Anzahl von Handtüchern und Wasser. –
Ich meine, das können wir jederzeit zur Verfügung stellen. Dass das nicht so
ist, wie Sie hier sagen, zeigt sich ja auch darin, dass, nachdem ich zu Beginn
der Debatte klargelegt habe, wie die Rechtslage ist, von niemandem mehr dieses
Argument gekommen ist, dass die Stadt Wien zuständig wäre, weil wir eben nicht
zuständig sind.
Das wäre genauso, wenn Sie sagten: Frau Wehsely,
wieso kümmern Sie sich nicht um das Institut für Völkerrecht? Dann sage ich:
Interessante These, kümmern wir uns halt jetzt um das Institut für Völkerrecht!
Aber wir sind nicht zuständig für diese Frage.
Der Punkt ist aber der – und das habe ich zu Beginn
schon bei der Entscheidung gesagt und sage ich wiederholt –: Wir sind bereit,
die Zuständigkeit für die Obduktionen in eine sanierte Gerichtsmedizin wieder
zu übertragen, auch wissend, dass das sozusagen finanziell mehr zu Buche
schlägt, als das jetzt in den KAV-Spitälern ist, weil ich auch als Juristin der
Meinung bin, dass die Frage einer Gerichtsmedizin eine große Tradition in
dieser Stadt hat und eine sehr, sehr wichtige Einrichtung ist.
Ich appelliere noch einmal an den Bund, hier seine
Verantwortung wahrzunehmen. Wenn der Herr Wissenschaftsminister jetzt lapidar
sagt, es gibt 16,5 Millionen EUR,
die im Budget für die Gerichtsmedizin vorgesehen sind, die er halt jetzt anders
einsetzt, zeigt schon diese seine Aussage, dass er offensichtlich zuständig
ist, denn: Warum soll er Geld in einem Budget für eine Sanierung für etwas
haben, wofür er nicht zuständig ist? Ich meine, das wäre relativ schrullig, und
ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist. Das heißt, die Tatsache,
dass er sagt, die 16 Millionen EUR,
die für diese Sanierung vorgesehen sind, werden jetzt anders eingesetzt, ist
zumindest eine konkludente Zustimmung dessen, dass er die Verantwortung dafür
trägt.
Ich hoffe aber und sage das auch von diesem Pult aus
noch einmal, dass es hier zu einer Lösung durch den Bund kommt, zu einer
Sanierung oder Neuerrichtung. Wir werden unseren Beitrag durch die
Mitfinanzierung des Betriebs leisten, indem wir unsere Obduktionen wieder gerne
dort machen, wenn alle Kritikpunkte des Rechnungshofs dann auch erfüllt sind.
Zur Frage der Qualitätssicherung: Ich denke nicht,
dass es geht, das in einem Spital des KAV zu machen. Wir können das gerne noch
einmal prüfen. Ich denke, dass das von der Quantität her nicht möglich ist. Wir
müssen jetzt auch schauen, wie sich das einspielt. Ich sage noch einmal: Ich
hoffe, dass das nicht allzu lange dauert, weil ich hoffe, dass es die
Entscheidung gibt, dass die Gerichtsmedizin saniert wird, und wir nach der
Sanierung dann wieder dorthin übersiedeln können. Wir können schauen, ob eine
Konzentration auf wenige Standorte möglich ist. Aber es nur an einem Standort
zu machen, würde die jeweilige Pathologie aus meiner Sicht überfordern. Ich
lasse das aber gerne noch einmal überprüfen. Wir können darüber noch einmal
sprechen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke,
Frau Stadträtin. – 3. Zusatzfrage: Herr GR Deutsch, bitte.
GR Christian Deutsch
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine
sehr geehrte Frau Stadträtin!
Im Zusammenhang mit der Gerichtsmedizin ist auch
immer von einem Bericht des Rechnungshofes die Rede, in dem Beanstandungen auch
veröffentlicht wurden. Meine konkrete Frage lautet: Was waren die wesentlichen
Kritikpunkte des Rechnungshofes an der Gerichtsmedizin der Medizinischen
Universität Wien?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich werde einige,
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